Wird Andreas Skrziepietz bald wieder über einen Besuch der „Stasi“ berichten?
Der selbst ernannte „Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover hat ja erst neulich groß gemault, dass mein Blog von Google gesperrt sei (die Beschwerde hatte er wohl selbst eingereicht und dann getönt, er habe ihn „versenkt“) - Mein Blog war aber binnen 24 Stunden wieder offen.
Nun ist SEINE Webseite gesperrt!
Technische Dokumentation:
Gleichzeitig sind aber andere Webseiten auf dem selben Server (IP: 195.30.84.61) erreichbar. Da ich mich mit der Materie „Webhosting“ technisch, wirtschaftlich und organisatorisch ganz ordentlich auskenne (ich betreibe u.a. selbst Webserver und lehre andere, wie das geht) steht für mich fest, dass der Hoster die Webseite gesperrt hat.
Das kann einen der folgenden Gründe haben:
- Hausdurchsuchung oder Sperranforderung der Staatsanwaltschaft, vielleicht auch ein Gerichtsbeschluss: Es läuft (wohl, eine Aktenzeichenmitteilung habe ich erhalten) ein Ermittlungsverfahren, weil ich den Verdacht von Straftaten gemäß §130 (Volksverhetzung), §140 (Belohnung und Billigung von Straftaten), §§185ff (Beleidigungsdelikte) StGB durch Verbreiten auf Inhalten in den Blogs und auf Webseiten des Andreas Manfred Skrziepietz (so sein, durch die StA vervollständigter Name) aus Hannover angezeigt habe.
Oder:
- Kündigung durch den Hoster, der vielleicht einen Hinweis der StA oder durch andere Beschwerdeführer auf die „mutmaßlich“ begangenen Straftaten erhalten hat. (Es gab da einige, klar strafbare Äußerungen, worüber ich die, von den „mutmaßlich“ begangenen Straftaten Betroffenen informiert habe. )
- Aufforderung durch den, mit Beschwerden der durch Andreas Skrziepietz Beleidigten konfrontierten Hoster an den Andreas Skrziepietz, seinen aus obigen Gründen als „strafbar“ erkannten Verbalmüll vor einer Gestattung des Weiterbetriebs zu entfernen, da dieser in Kenntnis gesetzt wurde und nicht als Mittäter bestraft werden will.
Für alles obige spricht, dass Andreas Skrziepietz schon mehrfach Webseiten von der aktuell gesperrten Domain entfernt und die Beleidigungen dann an Dritter Stelle („blogspot.com“ - offenbar nach Sperrungen auch dort sodann auf „substack.com“) wieder veröffentlichte. Wenn es so ist - und wieder geschieht - spräche das für die von mir auch anderweitig erkannte, außergewöhnliche Böswilligkeit des Andreas Skrziepietz und könnte in einem Prozess als „Anzeichen für erhebliche kriminelle Energie und besonders böswillige, weitere Tatbegehung nach der Entdeckung“ strafbeschwerend gewertet werden.
Zur Verdeutlichung: Drei „kaum mutmaßliche“ Straftaten
Der mindestens insoweit als „Hass- und Hetzblogger“ richtig bezeichnete Andreas Skrziepietz behauptete auf der gesperrten Webseite eine Menge Verbalscheiße: Eine benannte und abgebildete Person sei „eher ein Patient bzw. sollte es sein - nämlich in der geschlossenen Psychiatrie.“ (Vormals dort, nunmehr an anderer Stelle verhetzt Andreas Skrziepietz aus innerem Hass heraus dieselbe Person als „psychisch schwerstkrank“ und „hochgradig malignen Narzissten“ - was wohl Ausfluss einer Art von „Tourette-Syndrom“ sein muss, denn mich beleidigte und verleumdete er mit genau diesen Worten) - ohne auch nur einzigen Grund für die Richtigkeit seiner Behauptungen zu nennen und eine (andere) erkennbare, weil von ihm abgebildete Person würde „wegen Raubüberfalls gesucht“ - Kein Wort zu Tathergang, Ort oder Zeitpunkt, kein Aktenzeichen, Hinweise an ihn selbst - nicht etwa an die Polizei! So geht „strafbare Selbstjustiz“ - falls der Raubüberfall überhaupt einer war! Ich belasse es (für den Moment) bei diesen Beispielen - sehr viel mehr von diesem strafbaren Skrziepietz-Geblöke zeige ich gerne (und demnächst) einem Gericht.
Oder (weitere, durchaus mögliche Gründe für eine Sperrung):
- Die geringe Summe für das Hosting wurde auch nach Mahnungen von Andreas Skrziepietz nicht bezahlt.
- Womöglich aber hat das von ihm (mit) verwendete CMS ein erhebliches Sicherheitsproblem und die Webseite wurde deshalb gesperrt.
- Er war es selbst. Immerhin könnte Andreas „Tourette“ Skrziepietz Angst davor haben, dass ich - wie schon erfolgreich geschehen - die Inhalte seiner eigenen Äußerungen vor Gericht nochmals gegen ihn verwende. Dafür wäre die Blockierung aber längst zu spät und dann hätte er auch seine übrigen und neueren verbal-terroristischen Äußerungen entfernt. Ich glaube auch nicht, dass er so einsichtig ist oder auch nur sein könnte.
Im Übrigen folgt eine Verdachtsanzeige wegen mehrfach versuchten Betruges, Verfälschung von Beweismitteln, Abgabe einer vorsätzlich falschen Versicherung an Eides statt und Titelmissbrauches: Der voller Hass für die AfD, für eine österreichische Person mit niedrigem militärischen Rang - welche in Deutschland die große Fresse schwingen will (Da war doch was?), für Russland und gegen die Demokratie hetzende Hassblogger Andreas Skrziepietz hat mehrfach zu Unrecht (so lauten Entscheidungen von zwei Gerichten) versucht, von mir hohe Geldbeträge als angebliches „Schmerzensgeld“ zu erlangen. Er hat einem Gericht - unter dem Vormachen, es sei der vollständige - in offensichtlicher Täuschungsabsicht einen um wesentliche Teile verkürzten Artikel von mir vorgelegt und vorsätzlich unwahr an Eides statt versichert, er „kritisiere“ nur Medienschaffende und Politiker. Tatsächlich hatte er selbst (nicht nur) mich mehrfach ganz übel beleidigt (so das Landgericht Frankfurt). Ebenso tatsächlich war meine Äußerung über den also als „Stunksucher“ fest stehenden Andreas Skrziepietz wahr und richtig, meine Meinung hinsichtlich seines Daseins als „trotz dreier Anläufe nicht Arzt gewordender“ ist durch seine eigenen Veröffentlichungen begründet und das angebliche „Journalismus-Diplom“ des wahrhaftigen „Großmauls“ ist kein solches (so das AG Hannover).
P.S.: Ich frage mich, ob die erneuten Ausfälligkeiten gegen meine Person in seinen aktuellen Ausweichblog (feige, weil ohne Impressum betrieben) auf die Sperrung zurückzuführen sind. Andererseits geben just diese, dumm-strafbaren und krass-idiotischen Äußerungen des Andreas Skrziepietz ) mir neuen Anlass, ihn als „Hass- und Hetzblogger“ zu bezeichnen. Und auch sonst werden diese, vorhersehbar eher erfreuliche Auswirkungen für mich haben.
Update 22.12.2024 16:00 - Die betreffende Webseite ist wieder erreichbar. Offenbar sind die Behörden nicht fähig dazu, das Recht durchzusetzen.