Wurde Andreas Skrziepietz auf Grund von Straftaten gefeuert?

Wurde Andreas Skrziepietz auf Grund von Straftaten gefeuert?
Erklärung der niedersächsischen Polizei bezüglich „Hasskriminalität“.

In den letzten Tagen hatte der „Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover wohl nur abends geschrieben. Heute hat er nun einen superlangen Artikel geschrieben, den ich hier nicht wieder gebe. Der lässt mich vermuten, dass er dazu sehr lange gebraucht hat. Also nicht gearbeitet hat. Was mich direkt zur obigen Frage führt. Es kann sich ja auch „nur“ um Zoff in der Firma handeln denn er könnte, seiner ganz besonderen Fasson nach (siehe unten), seinen Chef „kritisiert“ oder Kollegen gemobbt haben. Das liegt im Hinblick auf das unten stehende nahe.

Im Kern sind das zwar alles Wiederholungen des von „Dr. Mobber“ Andreas Skrziepietz „bis zum Kotzen“ bekannten Sermons, darunter Lügen und Verleumdungen, entstellte Zitate. Darunter klassische Straftaten. Ich werde vom massiven Gesülze des Stercus-Ejakulators nur wenige Zitate veröffentlichen - und hier folgt statt einer Besprechung meine Abmahnung, die ich auszugsweise (und für diesen Blog formatiert, teilweise auch korrigiert, ergänzt) wiedergebe:

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Herr Skrziepietz!

In Ihrem Artikel vom 30.09.2025 (Anhang) verbreiten Sie wie folgt:

„Meine Kommentare gefielen Herrn Reinholz nicht, was ihn seiner Ansicht nach berechtigte, mich als „Faschist“, „Nazi“, „Drecksack“, „dummes Arschloch“ und „Titelbetrüger“ zu bezeichnen. Daß es sich hier um Schmähkritik handelt, muß nicht betont werden.“

Wie Sie wissen hat das OLG FFM es mir erlaubt, Sie sogar rechtsextrem zu nennen. Damit ist auch „Faschist“ oder „Nazi“ - auf Sie bezogen, eine eindeutig zulässige Meinungsäußerung. „Drecksack“ bezog sich, wie Sie selbst darstellen, auf eine Äußerung von Ihnen. „Du bist nicht nur verlogen sondern ein Drecksack, der ganz bewusst lügt und hetzt“ war, das zeigen Sie selbst, bezogen auf Ihre Verleugnung der Giftgasmorde Assads. Als „dummes Arschloch“ wurden Sie ausweislich der Äußerung nicht bezeichnet, sondern dargelegt, dass Sie sich durch die tatsachenferne und den Genozid verneinende Äußerung „Welcher Genozid?“ als solches „entpuppt“ haben. (Einfügung: Daran, dass das eben keine „Bezeichnung“ ist, scheiterte schon eine Strafanzeige eines Dr. jur. Weber aus Dortmund wegen angeblicher Beleidigung gegen mich.)

Demnach ist Ihre Behauptung, es handele sich um Schmähkritik, unwahr und ist selbst Schmähkritik.

Einfügung für den Artikel: Was den „Titelbetrug“ betrifft: Haben Sie erst mir gegenüber und dann vor dem AG Hannover vorgemacht, ein Journalismus-Diplom zu haben (ergo Diplom-Journalist zu sein) oder nicht? Das haben Sie! Dem Vorwurf haben Sie mindestens nachträglich einen Grund gegeben. Und den Doktor-Titel können Sie - falls Sie den noch haben - laut Satzung der MHH verlieren, wenn bzw. sobald Sie erneut wegen Volksverhetzung verurteilt werden. Ich werde mich persönlich darum kümmern.)

Sie schreiben weiter:

„Reinholz ist schon öfter durch Drohungen aufgefallen, z.B. durch Morddrohungen an einen gegnerischen Anwalt (RA Ruben Engel, damals Kanzlei Höcker/Köln)

Wie Sie wissen hat das Amtsgericht Kassel Ihnen bereits schon einmal die Behauptung verboten, dass ich Rechtsanwälten mit deren Ermordung gedroht habe.

Ihr Vorsatz zur dummdreisten Verleumdung und üblen Nachrede steht damit fest.

Sie schreiben weiter:

„Reinholz, der sich als „staatstreu“ bezeichnet ... schreckt auch nicht davor zurück, zum Mord an Politikern aufzurufen

Wie Sie wissen hat das Amtsgericht Kassel Ihnen bereits schon einmal diese Behauptung verboten.

Sie schreiben weiter:

„Der Mordversuch an Michael Stürzenberger wird von Reinholz eindeutig gutgeheißen

Das ist unwahr und Verleumdung und zwar „mit Anlauf und Vorsatz“, denn Sie verlinken den Artikel und zitieren mich falsch und die Aussage verzerrend:

„Wie die Dinge liegen scheint sich ein Afghane durch die (sich nunmehr als „grundlos angegriffen“ und „gar friedlich“ gerierenden) Hetzer und deren notorische Herabwürdigung des Islam „bis aufs Blut“ provoziert gefühlt zu haben. […] Stürzenberger ist selbst für „zwar stark unterdurchschnittlich intelligente, aber Tatsachen noch zugängliche Personen“ kein wirkliches „Opfer“, denn er und seine Gesinnungsgenossen - darunter ist Dr. med. Andreas Skrziepietz (aus Hannover, gottlob kein Arzt) mit zu zählen - sind ganz üble Provokateure.“

Sie haben in der Absicht, einen falschen Eindruck zu erwecken, vorsätzlich und bewusst falsch zitiert, denn schon der erste Satz der durch die Zeichen „. [...]“ ausgelassene Stelle stellt klar, dass ich den Mordversuch gerade nicht gutgeheißen habe:

„Wie die Dinge liegen scheint sich ein Afghane durch die (sich nunmehr als „grundlos angegriffen“ und „gar friedlich“ gerierenden) Hetzer und deren notorische Herabwürdigung des Islam „bis aufs Blut“ provoziert gefühlt zu haben – und hat, was in unserer Kultur unverzeihlich ist, zum Messer gegriffen.

Was ist in Ihren Hirn los? Was Sie betreiben ist, wenn Sie nicht „vollverblödet“ sein wollen, systematische Verleumdung und Rufmord. (Einfügung: Sie sollten das mal mit Ihrer Klage in Frankfurt vergleichen - wegen der Ich Ihnen auch Prozessbetrug vorwerfe).

Sie schreiben weiter:

„In Wahrheit gibt Reinholz sich seit Jahren als Privatdozent, Juradozent und seit einiger Zeit auch als medizinischer Sachverständiger“

Die Behauptung, ich hätte mich als „Juradozent“ oder „medizinischer Sachverständiger“ ausgegeben entspringt Ihrer Phantasie. Ich habe Kurse im Bereich des Äußerungsrechts angeboten. Sie haben das allerdings getan und zwar auf einem Gebiet, auf dem Sie keine nennenswerte Ausbildung haben - aber ein sowas von einem „Hannoveranischen Patient“ im Spiegel sehen: Die Psychiatrie. Obiges ist üble Nachrede.

Sie schreiben weiter:

„Privatdozent ist ein akademischer Titel, der nur von Universitäten vergeben werden darf. Da Reinholz sich als Juradozent und „gefürchteter Rechtslaie“ ausgibt, kann er auch nicht behaupten, das Hochschulrecht nicht zu kennen.“

Erläuterung für das Publikum:

„Privatdozent“ ist gerade kein akademischer Titel sondern eine nicht durch den § 132a StGB geschützte Bezeichnung, die seit einigen Jahren von einigen Hochschulen und Universitäten vergeben werden kann und wird. Und diese Bezeichnung war schon vorher für freiberufliche Dozenten durchaus gebräuchlich. Deshalb ist es ja kein „Titel“ sondern nur eine „Bezeichnung“ - man wollte die Verwendung des Begriffs „Privatdozent“ ganz bewusst nicht strafbar machen um Leute wie mich nicht zu kriminalisieren - was Dr. „Schandmaul“ Skrziepietz versucht.

Sie wollen mir durch den unwahren Gebrauch der Wörter „akademischer Titel“, wie auch der objektiv unwahren Behauptung „nur von Universitäten“ eine Straftat anhängen: Das ist Verleumdung. üble Nachrede, Rufmord.

Sie schreiben weiter:

„Dazu passt auch, dass er meine Wohnung beobachten lässt“

und „begründen“ Ihre entweder vorsätzlich unwahre oder einem Wahn entsprungene Behauptung mit einem Zitat, welches eine Beobachtung oder ein „beobachten lassen“ gar nicht hergibt:

„Allerdings habe es im Mai 2024 - so behauptet es ein (übrigens ungerufender) Zeuge oder eine Zeugin - am Haus Nr. 94 ein Klingelschild mit der Aufschrift „A. Skrziepietz“ und am Haus Nr. 92 ein solches mit „* Skrziepietz“ gegeben.“

Das ist üble Nachrede.

[...]

Sie schreiben weiter:

„Ich erinnere an die berüchtigte Webseite rotglut.org, die ihm durch Gerichtsbeschluss entzogen wurde, weil sie dazu diente, andere Menschen zu verleumden und zu beleidigen.“

Das ist vorsätzlich unwahr und Verleumdung. Es gab nie einen solchen Gerichtsbeschluss. Zudem unterstellen Sie mir vorsätzlich unwahr Straftaten, wegen denen ich nie verurteilt wurde. Das hat Ihnen das AG Kassel schon einmal verboten...

Sie schreiben weiter:

„Ich halte Reinholz für psychisch schwer krank und gehe von einer seit Jahren bestehenden schizophrenen Psychose aus. Das würde ihn natürlich schuldunfähig machen, aber dann müßte ein Gericht ihn auch endlich entmündigen und ihm die Nutzung des Internets allenfalls unter Aufsicht eines Betreuers gestatten, da er andernfalls weiterhin den Rechtsfrieden stören wird.“

Hierfür haben Sie gerade keine Anhaltspunkte. Denn wie sich aus dem Obigen zeigt, sind Sie derjenige, der vorliegend meine Person verhetzt, verächtlich macht und auf geradezu dummdreiste Weise verleumdet.

Und wie Sie genau wissen wurde der von Ihnen unter Missbrauch des Titels „Dr. med.“ gestellte Betreuungsantrag durch das AG Kassel gerade erst zurück gewiesen, weil geschultes Personal und das Gericht meine Person - und übrigens wohl auch die Ihre - ganz anders beurteilt hat. Statt dessen werden Sie jetzt strafrechtlich wegen versuchter mittelbarer Freiheitsberaubung verfolgt. Ich habe das auch als Stalking angezeigt.

Obiges ist üble Nachrede.

Sie erhalten Gelegenheit ihre Straftaten bis zum Mittwoch, dem 03.10.2025 12:00 zu beenden und bis zum Donnerstag, dem 04.10.2025 12:00 Uhr eine Unterlassungserklärung abzugeben, welche eine Wiederholung wirksam ausschließt. Sie wissen ja, wie man eine solche formuliert oder können sich eines Anwaltes bedienen.

Ich rate Ihnen dringend dazu, sich der Hilfe eines Facharztes oder Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie zu versehen. Denn Ihre geistige Degression eskaliert ganz offensichtlich ebenso wie Sie selbst. Muss ich Sie an Ihre strafrechtlichen Verurteilungen erinnern?

Es folgen, das ist leicht vorhersehbar, weitere.

Jörg Reinholz
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Übrigens behauptet der Lügner und Verleumder Skrziepietz mal wieder, er würde nur „kritisieren”. Dafür hat oder hatte er aber ganz schön viele Ermittlungsverfahren am Hals. Allein zwischen dem 04.01.2020 und 01.07.2024 zähle ich 17 Ermittlungsverfahren wegen Beleidigungsdelikten - teils mehrfache, teils zu Lasten mehrer Personen und weiter mehrfach Delikte wie Volksverhetzung (wegen eines davon wurde er wohl verurteilt) wie auch Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen (Skrziepietz ist der Liste nach ein offensichtlicher Liebhaber von Hitlerbildern), einen Verstoß gegen das Waffengesetz und zweimal Bedrohung (wegen eines davon wurde er wohl verurteilt). Ein großer Teil wurde wohl eingestellt: Keine Waffen gefunden, und z.B. die Hoffnung, dass die verhängte Strafe ausreiche (§ 154 StPO) .

Dazu kommem noch Taten, die nach dem 01.07.2024 angezeigt wurden: Mehrere Fälle des Prozessbetruges, Volksverhetzung, Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen und Verleumdung. Und nun eben noch eine mehr. Es macht dem feinen und sauberen Intensivtäter ja nichts aus, ein paar Tage mehr „aufgebrummt“ zu bekommen...

Ich kann die Liste gerne seiner Mutter senden, falls er die mal sehen will.

Sein, bei einem Gemenge aus Covididioten, Querquakern, Reichsbürgern, Putinliebchen, Klimaleugnern und Maulnazis wegen dessen „Medienarbeit“ sicherlich sehr beliebte Anwalt Markus Haintz (Köln) kennt die schon. Und ich glaube, der hat die schwer austeilende, aber nichts vertragende „Prinzessin auf der Erbse“ (Das fand Dr. Bub vom OLG Frankfurt offensichtlich richtig gut.) Andreas Skrziepietz ganz schlecht beraten. Weil der meine Abmahnungen an Skrziepietz nämlich kennt und sich denken kann - oder, genauer „sich denken können müsste“, was passiert.

Ich denke aber auch, dass Haintz in einem Fall des des von mir angezeigtem Prozessbetruges - wegen des Handelns vor LG Kassel in der Sache 10 O 1343/25 - als Mittäter in Frage kommt. Ich vermute nämlich, er hat z.B. von dem Prozessbetrug in der Sache 2-03 o 97/24 des LG Frankfurt gewusst.

Apropros „Prinzessin“: Muss die Staatsanwaltschaft bald in der berühmten Nazi- und Covidioten-Community in Ungarn nach einer „Andrea Skrziepietz“ suchen? So wie nach seiner Geistes-Freundin Marla-Svenja Liebich? Trägt er dann Rock, Bart und Damenhut? Das glaube ich aber nicht. Die selbst propagierte Russlandflucht der Formalnazitante halte ich übrigens für eine Finte. Die Finte zeigt nur, dass sogar die deutschen rechtsextremen denken, dass diese seitens Russlands unterstützt werden. Nur nehmen die Russen einfach keine „Schwanzmädchen“. Jedenfalls keine „Ü50“.

Aber hier höre ich auf: Die Skrziepietz-Geschichte ist so schon „Porno“. Ich sollte nicht vergessen zu erwähnen:

Es ist eine Geschichte über einen „durchgeknallten“ AfD-Wähler und Kriegshetzer auf der Seite Putins, der sich selbst zum „Pazifist“ ernannt hat und der Staatsanwaltschaft Kassel schrieb, er habe sich bewaffnet.

Das passt wie „Arsch auf Eimer“. Zu einem „Gestörten“. Und zu einem Heuchler.