„Er ist verurteilt und braucht das Geld.” - Grüße an Dr. Ina Frost (LG Frankfurt)

„Er ist verurteilt und braucht das Geld.” - Grüße an Dr. Ina Frost (LG Frankfurt)
Sinnbild: Ausschnitt aus „Gefangener in Handschellen mit Bauchkette” von Rainerzufall1234, Lizenz: Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0 International)

Das beste am Anfang: Die meisten der Äußerungen, wegen denen Andreas Skrziepietz im März 2025 verurteilt wurde, hatte ich angezeigt. Das erklärt die Wut des Kriminellen auf meine Person und dürfte erhebliche Auswirkungen auf weitere Strafsachen haben.

Bild: Ich nehme das von dem erfolglosen Strafanzeigenhauptmeister Andreas Skrziepietz als „ehrfürchtige Gratulation“ zu meinem Erfolg und Beleg für seine strunzdämliche Wut entgegen.

In einem, von „Docmacher“ Andreas Skrziepietz (Hannover) sicherlich sehr geschätztem Schwurbelnazi-Blatt fand ich soeben einen aktuellen Bericht (vom 02.04.2025):

„In diesem Blog-Kommentar aus dem Februar 2022 sieht die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (ZHIN) der Staatsanwaltschaft Göttingen eine Ehrverletzung des Noch-Gesundheitsministers. Das Amtsgericht Hannover folgte der Argumentation, verurteilte Blogbetreiber Skrziepietz für dieses und drei weitere Vergehen zu insgesamt 75 Tagessätzen à 15 Euro. Das entspricht einer Summe von 1.125 Euro.

und weiter:

„Skrziepietz erklärt gegenüber [Name des Schwurbelnaziblattes], er werde gegen das Urteil Amtsgerichts Berufung einlegen. „Wenn es sein muss, werden wir alle Instanzen durchspielen“, sagt der Blogbetreiber.“

Erstinstanzliche Verurteilung war laut Schwurblerblatt Anfang März 2025. Ich vermute aus dem „wir“ und dem unten stehenden Schreiben, das Andreas Skrziepietz gerade keine Berufung eingelegt sondern nur queruliert hat.

Weiter lese ich:

„Auch wird der Strafbefehl zunächst als „Strafsache wegen Volksverhetzung“ eingeleitet, später ist dann allerdings keine Rede mehr von diesem Tatbestand.“

...

„Gegenüber [Schwurbelnaziblatt] erklärt ein Sprecher des Amtsgerichts Hannover das so: „Auf dem Deckblatt dürfte sich ‚Volksverhetzung‘ befinden, weil die hiesige Eingangsgeschäftsstelle das Verfahren offensichtlich unter diesem Stichwort eingetragen hat. Korrekt wäre es wohl gewesen, das Verfahren wegen ‚Beleidigung‘ einzutragen. Aus welchem Grund die Eintragung unter dem Stichwort ‚Volksverhetzung‘ erfolgt ist, lässt sich hier – auch aufgrund des Zeitablaufs – nicht mehr feststellen.“

Da kann ich helfen:

Der Sprecher des Amtsgerichts Hannover hat das in der umfänglichen Akte nur nicht gleich gefunden: Der Vorwurf hinsichtlich der Volksverhetzung wurde abgetrennt und gemäß § 154 StPO eingestellt, nachdem Skrziepietz - laut StA - rechtskräftig verurteilt wurde und die StA glaubt, was ich ganz anders weiß. Die vermeinten, die 75 Tagessätze wären „zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend“.

Bild: Schriftstück der Staatsanwaltschaft, erstellt nach Rechtskraft der Verurteilung

Das waren sie nicht, wie sein unmittelbar darauf folgender Prozessbetrug vor dem LG Frankfurt zeigt! Und ich denke, bei einen derart beharrlichen Kriminellen braucht es „La Combinatione“ - aber nicht die Pizza sondern die aus Knast und Klapse!

Skrziepietz zeigte mich etliche Male erfolgsfrei an und bedrohte - er hat dem Bericht nicht widersprochen - die StA Kassel. Er ist ein Denunziant. Jetzt weiß ich auch, warum der Denunziant Skrziepietz mich einen Denunziant nennt und auch sonst immer mehr durchdreht: Einen Teil der Strafanzeigen habe ich nämlich gestellt.

Hinzu kommt:

Da hat er wohl „was vergessen“, als er Mitte März dem LG Frankfurt vortrug, er sei nur wegen eines Falles der Beleidigung und Bedrohung zu 20 Tagessätzen a 15 Euro verurteilt worden und einen Auszug aus dem Strafregister von Mitte Februar 2025 vorlegte. Zugleich klärt das auf, warum der Prozessbetrüger Skrziepietz so gerne ein Schmerzensgeld von mir erlangen würde.

„Er ist verurteilt und braucht das Geld.”

... vermute ich mal ganz unvorsichtig. Borgt ihm seine Mutti nichts mehr? Hat sie ihm die Beihilfen gekürzt? Der Busche wird trotz geringer Tagessätze langsam teuer!

Übrigens: Die läppischen 15 Euro Tagessatz kommentiere ich mit

„Herrjeh! Was ist der denn für eine arme Sau!“

und:

„Mach vorsichtig, Andreaslein! 3 Strikes-Regel: Beim nächsten Mal gibt es keine Tagessätze mehr, Mutti kann Dir dann nicht helfen.“

P.S.:

Grüße an Frau Dr. Ina Frost, LG Frankfurt, welche sich notlos von einem eifrig lügendem Kriminellen verarschen ließ. (LG FFM Az. 2-03 o 97/25, „Verurteilung nur wegen einer Straftat“)

Nachtrag:

Andreas Skrziepietz wäre nicht der Schwurbelnazi Andreas Skrziepietz, wenn er nicht abgemahnt hätte:

Da er nicht ausführte, wen er bedrohte (es kann ja ein Kassler Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin sein) habe ich der Abmahnung keine Folge gegeben. Zudem hatte er das Gerücht trotz Aufforderung zur Stellungnahme nicht dementiert.

Dann wäre da noch was, was ich noch nicht verrate. Erst wenn es in der Akte eines mich betreffenden Verfahrens ist kann und darf ich daraus zitieren.

Außerdem ist es im Hinblick auf seine Ansprüche - Andreas Skrziepietz hat mich erneut um € 500 angebettelt - egal, wen er bedroht hat.

Echt jetzt? Der kriminelle Lump, der fortlaufend andere und auch mich beleidigt und verleumdet, will schon wieder ein Schmerzensgeld? Ihm hat doch schon das LG Frankfurt in der Sache 2-03 o 117/24 erklärt, dass eine Schmerzensgeldzahlung an ihn nicht in Frage kommt, weil er mich öffentlich verleumdet und beleidigt. Was eine „negative Feststellungsklage“ ist sollte er inzwischen wissen, denn eine liegt ihm wohl schon vor. Es sei denn natürlich, sein Anwalt hat ihm diese nicht geschickt.