Andreas Skrziepietz: Weiterer Titelmissbrauch des Verleumders aus Hannover

Andreas Skrziepietz: Weiterer Titelmissbrauch des Verleumders  aus Hannover
Sinnbild: Ausweislich der Meta-Daten des Dokuments scheint sich Andreas Skrziepietz (ist Endfünfziger) als „Donald Duck“ am Rechner anzumelden. Das also er Vater von „Enten“ ist, passt zu seinen „Artikeln“. Die „Bombe“ auch irgendwie, denn er will beleidigen, verleumden und den Ruf anderer ganz ausdrücklich „zerstören“. Und wie bei Donald Duck üblich trifft ihn sein Handeln oft selbst. Vergessen wir nicht den NeuNazi-blauen Hintergrund. Der ist „sowas von AfD“.

Ich werfe dem Andreas Skrziepietz a.k.a. „Docmacher“ aus Hannover schon zwei Fälle des Prozessbetruges, einer tateinheitlich mit Titelmissbrauch, der andere Prozessbetrug tateinheitlich mit Nötigung vor. Ferner gibt es Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung, Beleidigung (m)einer Rechtsanwältin und, das schreibt er selbst, wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten. Er ist schon vorbestraft.

Hinzu kommt nun der weitere Vorwurf des tateinheitlichen Betrugsversuches, der Nötigung und vollendeten Titelmissbrauchs.

Tatsachen:

Am 16.01.2025 übersandte besagter Andreas Skrziepietz meiner Anwältin eine auch sonst höchst krude „Abmahnung“. In dieser erklärte er:

„Selbstverständlich wurde ich als Arzt zugelassen, sonst hätte ich keinen Arztausweis erhalten“

Tatsächlich hatte er mal einen „Arztausweis für das Praktikum”. Der ist schon seit rund 15 Jahren abgelaufen, also ungültig. Zudem berechtigte dieser auch sachlich bei weitem nicht zur selbstständigen Vorname aller Handlungen, die einem Arzt erlaubt sind.

Andreas Sritziepietz wollte auf diesem besonders untauglichem Weg erreichen, dass meine Anwältin mehrere Darlegungen in einem Berufungsverfahren widerruft, welche er auch hinzufügte. Darunter diese:

„Der Kläger hat als Autor und Journalist Veröffentlichungen als Spezialist für Traumatologie herausgegeben, obwohl er - wie vor dem Amtsgericht Hannover einräumte - kein Spezialist für Traumatologie sei und auch nie als Arzt zugelassen wurde.“

Ausweislich der „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“, deren Abgabe er unter Setzung einer 6-Tages-Frist (22.01.2025) forderte, verlangte er ausdrücklich einen Widerruf der Äußerungen:

- „er habe besondere medizinische Qualifikationen, obwohl dies nicht der Fall ist.“

(weil er)

- „nie als Arzt zugelassen wurde.“

Skrziepietz hatte „Arztausweis für das Praktikum“ mehrfach verlängern lassen, eben weil er das Praktikum nie und schon gar nicht vollständig geleistet hatte: Ich vermute auf Grund seines aktuellen Verhaltens, das er schon damals „schwer was verzapft“ hatte. Durch ein solches Praktikum, welches er zu dem nach eigener Darstellung wegen einer damit verbundenen „Ausbeutung“ nicht oder allenfalls teilweise abgeleistet haben will, wird man außerdem nicht zum „Spezialist für Traumatologie“.

Bildschirmfoto: Durch seine „Doktorarbeit“ pardon: „Literaturarbeit“, welche also nur untersucht, was ANDERE erforscht und veröffentlicht haben, wird man auch kein „Spezialist“. Ich frage mich, ob der Gutachter vielleicht ein „Grüner“ war, denn die hasst Andreas Skrzipepietz ausweislich seiner verbalen Ausfälle („alle kastrieren“) wie Hitler die Juden.

Damit ist klar, dass er durch die Worte

„Selbstverständlich wurde ich als Arzt zugelassen, sonst hätte ich keinen Arztausweis erhalten“

vormachen wollte, dass er voll approbierter (zugelassener Arzt ist). Ein Ergebnis ist: Andreas Skrziepietz steht mal wieder als Lügner fest.

Bis hier her ist das allenfalls Titelmissbrauch und Nötigung - was ist mit Betrug?

Nun ja. Er forderte allen Ernstes ein „Schmerzensgeld“ von € 1.000,00 und gab - deswegen kann man das nicht als „Spaß“ bezeichen - als Zahlungsweg sogar sein Konto bei der Commerzbank an. Das ist hinsichtlich des Vorwurfs des versuchten Betruges eine wichtige Handlungsstufe weil dadurch ein Abstreiten des Bereicherungsinteresses nicht mehr möglich ist.

Eine Unschuldsvermutung ergibt sich, weil das folgende eine Schuld ausschließen kann:

Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

So (auch in dieser, sogar aus Sicht eines „Boomers“ antiken Schreibweise) steht es im §20 des Strafgesetzbuchs.

Der Inhalt seiner Blogs und just auch die Abmahnung und sogar sein Vorgehen in Gerichtsverfahren sprechen sehr deutlich dafür, „dass da was ist“. (Mehr als das sehe ich nicht.) Dann sollte er aber auch seine Blogs schließen, niemanden Taten unterstellen, die er selbst begeht - und nicht immerzu Klagen einreichen. Kann aber auch gut sein, dass auch das eine Folge der obigen (möglichen!) Gründe für seine Schuldlosigkeit ist.

Freilich kannAndreas Skrziepietz noch versuchen, sein kriminelles Verhalten damit erklären, dass das alles biochemische Ursache habe, z.B. weil er sonst harmlos wirkendes Zeug (nehmen wir ASS als Beispiel) „zu lange in der Sonne liegen ließ“, sodass sich selbiges in „irgend etwas verwandelt“ hat und die Einnahme dann dazu führte, dass er (mal wieder) „hirnfrei“ hatte.

Seine Frankfurter Anwälte hatte ich übrigens im Begleitschreiben zu einer Abmahnung (an Skrziepietz, nicht dessen Anwälte) gebeten, seine wirklichen Interessen wahr zu nehmen und sich also mal an das Vormundschaftsgericht Hannover zu wenden. (Ich denke nämlich, der „Endfünfziger“ Andreas Skrziepietz führt sich gerade so auf wie ein zwölfjähriger Klassenclown.)

Tags darauf meldete sich ein anderer Anwalt (aus Köln) für ihn... denn ich hatte Skrziepietz vor dem Antrag auf den Erlass einer Untersagungsverfügung pflichtgemäß abgemahnt, weil Andreas Skrziepietz massiv dumm-krasse Lügen über mich verbreitet und mich also öffentlich verleumdet.

Der Krass-Dumm-Lügner behauptet z.B. öffentlich, ich sei ein „Titelbetrüger“. Darunter verstehen - und Skrziepetz zielt in ganz offensichtlicher Verleumdungsabsicht darauf ab - die allermeisten Leser, dass ich die Tat des Titelmissbrauchs begangen habe oder begehe. Weil diese ja gerade (wie eben von Skrziepietz in mindestens 2 Fällen) in Betrugsabsicht begangen wird.

Ein Blick ins Gesetz sagt:

  • sich „Arzt“ zu nennen ist nach § 132a StGB strafbar, wenn man das nicht ist. Skrziepietz ist kein Arzt, hat es getan.
  • sich „Diplomjournalist“ zu nennen ist ist nach § 132a StGB strafbar wenn man das nicht ist, denn ein Diplom ist ein akademischer Grad, Skrziepietz ist kein Diplomjournalist, hat es mehrfach getan.
  • Privatdozent“ darf sich jeder nennen, weil das gerade keine geschützte Berufsbezeichnung, kein akademischer Grad, Titel oder Würde ist. Das ist ihm auch klar, denn er hat vor dem AG Hannover in meinem Beisein erklärt, „Journalist“ dürfe sich jeder nennen. Die Bezeichnung sei nicht geschützt. „Privatdozent“ ist auch nicht geschützt. Und ich bin als freiberuflicher Dozent tätig, was eben mit „Privatdozent“ bezeichnet werden darf.

Eine Unschuldsvermutung ergibt sich auch hier, weil das folgende eine Schuld des Andreas Skrziepietz ausschließen kann.

Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

Update: Skrziepietz hat „echt ein Problem“:

Er beruft sich auf das Hessische Hochschulgesetz (HessHG)
in dessen §30 Absatz 2
doch stehe:

„Auf Antrag verleiht der Fachbereich Habilitierten die Bezeichnung „Privatdozentin“ oder „Privatdozent“.

Das kann der Fachbreich ruhig auf Antrag tun. Es ist ausweislich des Gesetzes eine Bezeichnung“, ergo kein akademischer Grad“, „Titel“ oder „Würde“. Was wohl „nicht in sein Hirn geht“, denn der Hochstapler Skrziepietz behauptet demnach entweder dumm oder dummdreist jedenfalls rotzfrech und in krmineller Verleumdungsabsicht weiter, ich sei ein „Titelbetrüger“.

Fakt ist, der Paragraph 132a StGB, der den Titelmissbrauch“ unter Strafe stellt, stellt den Gebrauch der Bezeichnung „Privatdozent“ nicht unter Strafe. Und toll ist, dass ich nun nachweisen kann, dass er es auch weiß.

Es wäre für den offensichtlich geistig überforderten Verleumder Andreas Skrziepietz besser gewesen, er hätte die Unterlassungserklärung abgegeben und seine Ejakulate entfernt. Im Hinblick auf eine bei ihm auch sonst schnell aufscheinende Überforderung in solchen Dingen, sollte er sich nicht über Rechtsfragen äußern. Eine „Lerngefahr“ sehe ich nicht. Ich denke, der macht einfach weiter damit, dummes Zeug zu schreiben.

„Dumm ist, wer Dummes tut!“

(u.o.e.)

Herrn Skrziepietz rate ich eindringlich zum Arztbesuch. Für mich ist auch das, er ist ja noch nicht einmal 60, geschweige denn 95, ein Anzeichen eines „praecoxial-progredienten geistigen Regressus“. Und der kann auch eine physische Ursache haben. Ich bin kein Arzt, vermute aber ein solcher würde ihn schon im Hinblick auf seine Veröffentlichungen und Klagen mal „in die Röhre schieben“ wollen.

Natürlich kann(!) just die Ursache des offensichtlich vorliegenden „vorzeitigen geistigen Abkackens“ auch der wahre Grund für die Verlängerung des Arztausweises für das Praktikum sein. Es gab da einen Kommentar, der von Andreas Skrziepietz selbst zu stammen scheint, und in dem sinngemäß von Gängen in ein Geschäft gefaselt wurde, dessen Betreiber(in) oder Leiter(in) einen Hochschulabschluss braucht, welches eine Vielzahl seiner Waren nur gegen Vorlage einer Bezugsberechtigung ausgibt und dessen Bezeichnung ein Synonym für „teures Geschäft“ ist.

Dennoch soll es viele Marktplätze geben, an denen gleich vier davon existieren. Also meine ich keine Tankstelle.