Die Einordnung der Hirnleistung
(Vorab für Andreas Skrziepietz: Zum Ausheulen wende er sich bitte an seinen Anwalt oder an eine im verlinkten Artikel genannten Rufnummern!)
Manche behaupten ja, die Leistung eines Gehirns lasse sich durch Tests quantitativ beurteilen und haben dazu aus Statistiken hübsche Tests herausgerechnet, mit deren Hilfe aus der Lösung mehr oder weniger atomisierter Einzelaufgaben ein Intelligenzquotient (IQ) errechnet wird. Ich hab mal im Rahmen eines Einstellungsverfahrens einen IQ-Test gemacht: Alle Einzelwerte lagen ein „perzeptibiles bisschen“ über 100. Damit wäre ich dann also auf der klügeren Seite von der Mitte - aber noch lange kein „Überflieger“.
Intelligenzleistungen im wahren Leben sollte man allerdings etwas gröber einteilen. Ich schlage auch vor, statt abstrakten Zahlen aussagekräftige Namen zu verwenden:
- „Überflieger“
- „denkbefähigt“
- „arbeitsfähig“
- „Matschhirn“
- „Amöbe“
- „arrogante Amöbe“
Natürlich sind die Namen salopp gewählt, aber Wissenschaftlerlatein hat in einem Blogbeitrag nichts zu suchen, wenn man diesen an ein breites Publikum adressiert. Im Hinblick auf die Ergebnisse des IQ-Tests und ein paar Sachen mehr sortiere ich mich mal selbst in Klasse 2 („denkbefähigt“) ein.
Schauen wir mal auf andere. Zum Beispiel auf den selbsternannten „Docmacher“ Andreas Skrziepietz (der mich zuvor im Rahmen seines Stalkings aberdutzende Male „Dummholz“ nannte) und in gleich zwei Gerichtsverfahren u.a. folgende Unterlassungen von mir begehrt:
und
und
Skrziepietz hat zu dem an Eides statt versichert, er kritisiere ausschließlich Medienschaffende und Politiker. Was, wie ich dem LG Frankfurt schon aufzeigte, erwiesen unwahr ist.
Die Hirnleistung des Andreas Skrziepietz
ordne ich mal anhand der Tatsache ein, dass er die Klageschrift und den Antrag auf den Erlass der einstweiligenVerfügung, zudem beide Abmahnungen kennt - und (also bloße Arbeitsfähigkeit gemäß dem 3. Punkt meiner Kategorisierung vorausgesetzt) wissen sollte, welche Unterlassungen er begehrt. Andreas Skrziepietz weiß durch die Übermittlungen des Gerichts (Terminladungen für den Morgen des 10. Oktober) auch, dass in beiden Verfahren eine Frau den Vorsitz führt...
Das sieht nach „kurzem Prozess“ aus und ich vermute, dass es um 08:45 nicht viel mehr als eine kurze Ansprache der Richterin über „Rechtsmissbrauch“ und „für dumm Halten des Gerichts“ und die Frage gibt, ob der Antrag und die Klage (die um 09:00 dran ist) „ETWA allen Ernstes“ aufrecht erhalten wird.
Doch was tut der „Docmacher“ Andreas Skrziepietz?
Er veröffentlicht gestern (am 26.07.2024) das hier:
Kann Andreas Skrziepietz sein Handeln in einen Kontext setzen? Weiß er was er tut? Kann er die Folgen eigenen Handelns beurteilen? - Eher nicht.
Da hätte er - mangels Wissens darüber, was er da tat - mal besser seinen Anwalt konsuliert: Denn der selbst hart und sogar strafbar „austeilende“ Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover hatte in seinem weinerlichen Wehklagen vor dem LG Frankfurt auch noch verlangt, dass ich Folgendes nicht über ihn schreibe:
Also mir fällt es schwer, einer Person, die - wie Dr. Andreas Skrziepietz es getan hat - auf die Unterlassung der Äußerung(en)
- er sei ein Hassblogger,
- er sein ein feiges Groß-und Schandmaul,
- er suche nach Blitzableitern, die er in [...] Frauen zu finden glaubt, von denen er meint, dass diese ihm intelektuell unterlegen sind
klagt und während diese Klage „am Dampfen“ ist, den überzeugenden Beweis dafür liefert, dass all die wegzuklagenden Vorhaltungen durch wahre Tatsachen - nämlich seine Schmähschriften - berechtigt sind und durch eine weitere Steilvorlage in einem Email an meine Anwältin ...
Ihr Mandant leitet aus der Tatsache, daß ich seine
Lieblingspolitiker verhöhne, das Recht ab, mich zu
beleidigen.
noch bekräftigt, in eine der drei oberen meiner Kategorien einzuordnen. Denn der höchst offenkundige Widerspruch zwischen seinem Behaupten und Handeln überzeugt jede und jeden aus den Kategorien 1 bis 3 davon, dass Andreas Skrziepietz aus Hannover gerade nicht dazu fähig ist, Tatsachen angemessene Aufmerksamkeit zu schenken, diese korrekt zu erkennen und einzuordnen. Sonst hätte er entweder die Klage nicht erhoben oder aber wenigstens die weitere, deren vorsätzliche Unberechtigtheit, also den Missbrauch des Gerichts beweisende Schmähschrift nicht veröffentlicht und, um wenigsten versuchen, das Gericht zu täuschen oder mir die Verteidigung zu erschweren, seinen früheren verbalterroristischen Nazidreck aus dem Netz geräumt. Die Hirnleistung des Andreas Skrziepietz (der mich und wohl auch das Gericht für dumm hält) korrekt einzuordnen wird also für mindestens „arbeitsfähige“ nicht allzu schwierig sein... „Dumm ist“ bekanntlich, „wer Dummes tut!“
Ein Fazit:
Gottlob ist der Andreas Skrziepietz aus Hannover nicht Arzt geworden!
Der hätte, wenn er die obige „Intelligenz“ bei Diagnosen aufgebracht (das tut er übrigens) und dann die aus denen folgenden Behandlungen durchgezogen hätte, doch einen eigenen Friedhof!
Selbsttest für Andreas Skrziepietz
Für den Kämpfer für die „Freiheit, seinen Schund unwidersprochen verbreiten zu können und unkritisiert stalken zu dürfen“ (also nicht etwa für „Meinungsfreiheit für alle“ sondern ein „spezielles Gall- und Hetzrecht nur für sich selbst und seine Nazifreunde“) gibt es einen Selbsttest:
Wenn Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover (a.k.a. „Docmacher“) jetzt immer noch glaubt, dass er die von ihm angeleierten Verfahren gegen mich gewinnen könnte, dann gibt es für diese „Hirnleistung“ ganz klar die „Höchstnote“:
So oder so sollte der notorisch so dumm wie arrogant handelnde Andreas Skrziepietz aus Hannover den Doktortitel nicht mehr verwenden. Denn er beschädigt dessen Ansehen.