Nach der kruden Lesart des Andreas Skrziepietz habe ich „2 Verfahren gewonnen“
Hintergrund: Seit dem 1.1.2026 ist die Zuständigkeit der Gerichte neu geregelt. Die sachliche Zuständigkeit richtet sich nach §§ 23, 71 GVG in der Fassung seit 1.1.2026. § 71 Absatz 2 Nr. 7 GVG begründet nun ausdrücklich die Zuständigkeit der Landgerichte in Streitigkeiten über Ansprüche aus Veröffentlichungen durch Druckerzeugnisse und Bild- und Tonträger jeder Art, insbesondere in Presse, Rundfunk, Film und Fernsehen sowie im Internet.
Andreas Skrziepietz quakt ja gerne herum und zählt, wie viele Verfahren er „gewonnen“ (oder ich „verloren“) habe. Dabei zählt er Nebenverfahren mit.
Nun: In den Verfahren 433 C 683/26 und 420 C 575/26 des AG Kassel wurde nicht etwa dem bisher einzigen, dürren Antrag des Andreas Skrziepietz auf Antragsabweisung (gestellt durch seinen Anwalt Markus Haintz) gefolgt, sondern jeweils meinem Antrag, das Verfahren an das LG Kassel zu verweisen.
Nach der sehr besonderen Leseart des „auch sonst sehr besonderen“ Dr.(!) Andreas Skrziepietz habe ich damit also „2 Verfahren gewonnen“!
Andreas Skrziepietz hat nun vom Landgericht Kassel in beiden Verfahren eine Entgegnungsfrist von einer Woche gesetzt bekommen, bevor das Landgericht Kassel ohne Verhandlung entscheiden bzw. „verfahrensleitende Maßnahmen“ treffen wird - denn außer seiner Bestellung und dem „schlichten Abweisungsantrag“ (Wortwahl des LG Kassel) hat Haintz für seinen Mandant Skrziepietz bisher keine Stellung genommen, also insbesondere nichts zur Sache vorgetragen. (Es sei denn natürlich, weitere Schriftsätze wurden mir nur noch nicht übermittelt.)
Es kann übrigens durchaus sein, dass das Gericht mich bezüglich mehrerer Äußerungen dazu anhalten wird, keinen weiteren Verfügungsantrag sondern einen Ordnungsmittelantrag zu stellen. Was Andreas Skrziepietz dann wohl für sich als „Sieg“ zählen wird. Das wäre dann ein „Sieg“, der ihn vorhersehbar entweder mehrere tausend Euro Ordnungsstrafe kosten oder in den Knast bringen kann.
Andreas Skrziepietz wird seinen Anwalt Haintz mit unfassbar vielen, aus seiner sehr besonderen Sicht sicherlich „guten“ aber leider „nicht zielführenden“ (Äh...) „Argumenten“ versorgen. Aber da der ganz besondere Anwalt Markus Haintz aus Köln den Mist seines besonderen Mandanten zumindest manchmal weder strafft noch versachlicht, sondern (wie im verlinkten Fall) den Quatsch des Rechtslaien bei Gericht vorträgt, habe ich wenig Mitleid.