„Nazischlampe auf der Flucht“ - und was sonst noch geschah

Nicht „Dr. Kimbel“ sondern „Nazischlampe auf der Flucht” hab ich gedacht, als ich laß, dass die selbst ernannte „Svenja“ (der russische Vorname ist offensichtlich Programm, weil diese Sorte teutonischer Neo- und Quaknazis Putins Rakete(n) küssen und lutschen) sich als feige erwies und nicht zur Haft antrat - sondern via X verbreitet, dass sie sich ins Ausland(¹) verpisst(²) habe(³). „Liebich war im Juli 2023 wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden - damals noch als Sven Liebich.“ schreibt NTV - und da fällt mir ein, das meinem „Lieblingsnazi“ Andreas Skrziepietz ja auch Einiges droht: Wegen Volksverhetzung wurde der schon 2020 verurteilt - er begeht aber weitere solche Taten und sieht sich „berechtigt“ , diese weiterhin zu begehen.
Nehmen wir dieses Beispiel:

(s.a. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2025 – 3 StR 468/24)
Die Staatsanwaltschaften in Hannover und Göttingen führen „einen Sack voll“ Ermittlungsverfahren wegen eines ganzen Katalogs von Straftaten gegen Andreas Skrziepietz aus Hannover. Seinem öffentlichen Geheule entnehme ich - obwohl er bei Weitem das nicht so klar aussagt - dass womöglich auch schon Angeklage(n) erhoben wurde(n). Es ist einfach seine Psyche und sein anschwellendes öffentliches Heulen, Keifen und Jaulen (just über die StA Göttingen und mich, der ich ein gar böser „Denunziant“ sei) was mir das sagt - und bisher lag ich mit den psychologischen Beurteilungen seiner Hanswurstiaden, die auch Hanswurst-Tiraden sind, immer richtig.
Doch nicht nur das: Andreas Skrziepietz hält sich u.v.a.m. ebenso für für „berechtigt“, den Bundespräsident weiterhin eine „Ratte“ zu nennen (§90 StGB), weiterhin dazu aufzufordern, die Wähler der Grünen zu kastrieren (§ 130 StGB) und geradezu seriell die Straftat des Prozessbetruges zu begehen. Auf besonders dummdreist anmutende Weise übrigens.
Dafür (oder für anderes, ein Teil wird womöglich wegen einer oder mehreren anderweitig zu erwartenden und sodann zu verhängenden Strafe nach §154 StPO eingestellt werden) wird auch ein sich „berechtigt“ wähnender Andreas Manfred Skrziepietz vorhersehbar zu einer Haftstrafe verurteilt werden, die wohl - wegen des besonders dummdreisten und notorioschen Begehens in unfassbar niedriger Schädigungsabsicht - nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wird.
Ich frage mich, ob Andreas Skrziepietz sich - wenn er endlich verurteilt wird - auch im Kleiderschrank seiner Mutter umsieht (vielleicht hat er ja schon als junger Mann davon geträumt, sich bei gewissen Gelegenheiten wie eine Frau zu kleiden) und sodann formal sein Geschlecht ändert. Und vielleicht treffen sich die beiden ja in einem der Covidioten-Dörfer in Ungarn (oder auf dem nur fast freiwilligen Rückflug) - oder gar in Russland - als offizielle „Mädchen“ im Herrenkleidung. Denn weder Urban noch Putin mögen Transen. Auch keine Nazitransen oder Transennazis. Die mögen nur Nazis.

Man wird in dem Fall wohl sehr genau aufpassen müssen, dass die beiden (Skrziepietz und Liebich) nie zusammen auf Toilette gehen. Denn sollten diese beiden infolge eines medizinischen Wunders Nachwuchs zeugen, dann hätten sich reinste Dummheit und Arroganz verpaart. Das kacknazibraune Ergebnis würde wohl - noch bevor es „Pama“ oder “Mapa” sagen kann - seriell Wörter wie „Kinderfickerpartei“, „Demok-Ratten“, “linkgrün versifft“ ejakulieren und wäre ansonsten - wegen mangelhafter Lernfähigkeit - ohne den Sozialstaat nicht überlebensfähig - und würde eben auch darin den Genen dummer und arroganter Nazis folgen.
¹) Wohl nicht dahin, wo der Pfeffer wächst. Hab aber gehört, die Herkunftsländer würden Quaknazis diskussionslos ausliefern. Vom Flughafen Frankfurt aus mit dem sehr sicherheitsbewussten und alle Gewerkschaftregeln der Beamten einhaltende „Reisedienst der deutschen Jutsizvollzugsanstalten“ nach Chemnitz gebracht zu werden dürfte der „Svenia“ gar nicht gefallen.
²) Die inhaltlich „stimmigere“ Wortwahl „verpisst“ stammt von mir. Nicht, dass die Schlappschwanzlady noch vor Gericht zieht, sich - weil auf der Flucht - via Anwalt darüber beschwert, dass es nicht „verpisst“ geschrieben habe und die - den Rechtsmissbrauch solcher Pappnasen befördernde - 3. Zivilkammer des LG Frankfurt anruft.
³) Ob das mit dem Ausland wohl so stimmt? Oder ob die selbsternannte Nazi-„Tante“ bei den selben oder ähnlichen Idioten Unterstützung in Deutschland findet wie einst das NSU-Trio? Alles ist möglich, denn Nazis lügen nunmal.
P.S.:
Das OLG Frankfurt hat in der mündlichen Verhandlung 28.08.2025 durchblicken lassen, dass es den Quatsch der Vorinstanz (3. Zivilkammer des Landgerichts FFM unter Vorsitz der vorliegend (sogar an selbst erkannten) Tatsachen nicht besonders interessierten Richterin Ina Frost) weitgehend aufhebt und u.v.a. die Bezeichnung des Verbalterroristen Andreas Skrziepietz als „Nazi“, „Rechtsradikalen“ und/oder „Rechtsextremen“ als durch wahre Tatsachen begründete Meinungsäußerung durchgehen lassen wird. Bis zum Urteil - es gibt da wohl noch mehr sehr positives für mich zu berichten - ist das aber nur „Meinung“.
Der nur vorgebliche „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ Andreas Skrziepietz hasst, verhetzt, verleumdet und beleidigt Meinungsgegner öffentlich und vermeint, er sei dazu „berechtigt“ - ist er selbst aber von kritisierenden Äußerungen betroffen (auch wahren, wie das er wegen Volksverhetzung verurteilt sei) zieht der zudem auch wegen Beleidigung, Verleumdung und sogar Bedrohung verurteilte Lump vor die Gerichte und belügt diese dreist um korrekte Meinungsäußerungen und wahre Tatsachenberichte zu unterdrücken.
Beweise:
- LG FFM 2-03 o 97/25, dummdreiste Lüge: Er sei „nicht wegen Volkshetzung verurteilt“;
- LG FFM 2-03 o 117/24; dummdreiste Lüge: er „hetze nicht gegen Personen mit Migrationshintergrund“
- LG FFM 2-03 O 281/24; dummdreiste Lüge in Versicherung an Eides statt: Er sei „nicht ausländerfeindlich“
- AG Hannover 409 C 10237/24; dummdreiste Lüge: Er habe ein „Journalismus-Diplom“
- AG Hannover 420 C 11922/24; dummdreiste Lüge: „weder angeklagt noch verurteilt“
- AG Kassel 412 c 2026/25, verwiesen an LG Kassel, dort Az. 10 O 1343/25, dummdreiste Lüge: Die Tatsachenbehauptung, er sei ein Prozessbetrüger, sei „unwahr“.
- ... (Diese Aufzählung ist unvollständig)