Andreas Skrziepietz belästigt nicht gänzlich unschuldigen Amtsrichter per Telefax - Wurde das Vormundschaftgericht in Hannover schon involviert?

Andreas Skrziepietz belästigt nicht gänzlich unschuldigen Amtsrichter per Telefax - Wurde das Vormundschaftgericht in Hannover schon involviert?
Bild: Wahr und richtig ist, dass Andreas Skrziepietz mich seit mehr als 3 Jahren genau so dummdreist verleumdet und beleidigt, wie er es auch mit anderen tut, mit deren Meinung ihm nicht passt.

Da wird sich der von Dr. med. Andreas Skrziepietz belästigte Dr. jur. Helmes seinen Teil über die Formulierung „gerichtsbekannten Querulant“ gedacht haben. Und dieser Teil hat etwas mit „umgekehrtem Rubrum“ zu tun. Vielleicht hat er sogar über den Dr. med.(!) Skrziepietz - und dessen selbst aufgezeigte Dummheit - herzlich gelacht.

Denn wenn ein „Dr. med.“ obiges an ein Gericht schreibt, dann stellt sich die Frage, ob der 57-jährige geistig degressiert ist, nicht mehr - das steht dann wohl für jeden, bei dem noch „ausreichend Licht im Oberstübchen“ ist, fest. Psychiater(innen) könnten es als „für die Diagnose erforderlich“ betrachten, den Hannoveranischen Patient zu fragen, ob er sich dabei „einen runtergeholt“ hat. 

Außerdem hat der Qaknazi etwas völlig verfehlt:

Die richtige Adresse wäre das Landgericht Frankfurt gewesen. Und das Schriftstück hätte die Bezeichnung „Ordnungsmittelantrag“ haben müssen. Und die Unterschrift eines Anwaltes.

Haben seine Anwälte ihm nicht erklären können, dass ein Ordnungsmittelantrag vorliegend nicht erfolgreich sein wird? Kann er das Urteil nicht lesen? Falls doch: Warum behauptet Skrziepietz dann einen Verstoß? Lügt er oder geht eine solche Kleinigkeit nicht mehr in sein Hirn?

Und warum „stalkt“ er jetzt den armen Richter Dr. Helmes?

Die Antwort kann ich geben:

Dr. Helmes hat ihn ermutigt, als er meinem Verfügungsantrag gegen Skrziepietz zum Teil entsprach, aber auch Anträge zurückwies und einige tatsächlich stumpfdumm-blöde Beleidigungen des „Dr. med. sin quaestu et sin honorificabilitudinitas“ Andreas Skrziepietz (siehe oben) als „Meinungsäußerungen“ einstufte.

Als „Meinungsäußerungen eines offensichtlich Irren“ hätte er diese bezeichnen sollen. 

Darf er aber nicht. Es gibt da ein Sachlichkeitsgebot. Aber vielleicht hat Dr. Helmes wegen dieses und des vorherigen Schreibens das Vormundschaftsgericht in Hannover involviert. Das werde ich allerdings nie erfahren, denn da gilt - aus nachvollziehbaren Gründen - ein erweiterter Schutz für die Patienten. 

Bild: Andreas Skrziepietz ist erstinstanzlich frisch dafür verurteilt, dass er den Ex-Gesundheitsminster psychische öffentlich Störungen nachsagte und macht einfach weiter. Folgt man dem Julius-Streicher-Ersatz sind alle Gegner der Nazi-AfD „Irre“, „Kinderficker“, „Narzisten“, „hoch malide Psychopathen” - und „Gegner der Meinungsfreiheit“, die aber - ausweislich seiner Klagen - nur für ihn, das rechte Gesindel und Covidioten gelten soll. Wähler der Grünen solle man sogar „kastrieren“, plärrt der u.a. wegen dieses Quakens wegen Volksverhetzung verfolgte Quaknazi.

Mir kann es egal sein,

denn mit dem „Telefax des Dr. med. Andreas Skrziepietz vom 12.07.2025 in der Sache 415 c 1492/25 des AG Kassel“ als weitere(!) wahre Tatsache „in der Hinterhand“ kann ich ihn jetzt als „gerichtsbekannt erheblich geistig Degressierten bezeichnen, habe es also im Ordner Beweise_für_Degression abgelegt.

Es gibt übrigens auch einen Ordner ~/Dokumente/Skrziepietz/strafrechtliche_Verurteilungen

Was da drin ist spielt demnächst in gleich mehreren Sachen eine erhebliche Rolle vor dem LG Frankfurt. Die Richterin Dr. Ina Frost wurde von meiner Seite eindringlich ersucht, baldmöglichst einen Termin anzusetzen.