„Irrer und feiger Intensivtäter“ Andreas Skrziepietz (Hannover): Asyl in den USA?
Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover queruliert und verleumdet weiter, er kündigt im Hinblick auf anstehende Strafverfahren vor dem AG Hannover erneut seine Flucht an.
Der „DüQuaNaaZ“ ejakulierte am 13.01.2027:
„Und natürlich werde ich mich der weiteren Verfolgung durch die BRD-Justiz wenn es sein muß durch Flucht entziehen. Ich könnte z.B. Asyl in den USA beantragen.“
(Komma- und Rechtschreibfehler wie im Orginal des sich übrigens auch als „Rechtschreibnazi“ erweisenden Quaknazis)
Das wieder könnte sehr lustig werden. Denn MAGA-Trump (zu dem der fiese Feigling Andreas Skrziepietz – der dumm- und großfressig hetzt, verleumdet und beleidigt, sich aber vor Gerichtsverfahren und Strafe fürchtet – „verpissen“ will) will nicht, dass die USA mit „Lügnern, Drogenabhängigen, Kriminellen und Insassen von Irrenhäusern“ geflutet werden – er hat ja gegenüber Venezuela solche Vorwürfe erhoben. Und vor einer Einreise in die USA müssen Flug- und Schiffahrtsgesellschaften eine Menge Daten übermitteln, was dann wieder via TSA zu automatischen Abfragen öffentlicher Quellen und, in seinem Fall, auch bei deutschen Behörden führt.
Die „MerkelSAntifa“ schreibt:
Andreas (Manfred) Skrziepietz wurde durch das AG Hannover im September 2020 wegen Volksverhetzung zu 60 Tagessätzen a 10 Euro, im Mai 2024 wegen Bedrohung und Beleidigung zu 30 Tagessätzen a 20 Euro sowie im März 2025 wegen mehrerer Äußerungsdelikte zum Nachteil mehrer Personen zu 75 Tagessätzen a 15 Euro, am 9. Dezember 2025 wegen mehrerer Äußerungsdelikte (laut seinem Eigenbericht) zu einer Haft oder Bewährungsstrafe verurteilt. Ferner erhielt er (5.) am oder vor dem 13. Dezember 2025 einen Strafbefehl über 40 Tagessätze wegen eines Beleidigungsdeliktes ...
(Quelle)
Ferner vermute ich wegen ähnlicher Äußerungen aus dem Jahr 2022 (Skrziepietz wolle aus dem „sicheren Ausland“ hetzen) und des Umzugs auf einen anderen, feige-impressumfreien Blog im selben Jahr, dass er zudem auch im Jahr 2022 verurteilt wurde. Genau so etwas würde auch erklären, warum die 30 Tagessätze vom Mai 2024 im „einfachen Führungszeugnis“ auftauchen, welches er dem LG Frankfurt in der Sache 2-03 o 97/25 als „Glaubhaftmachung“ für seine Lüge vorlegte, dass er nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden sei. Er beging mit der Falschbehauptung ganz eindeutig einen Prozessbetrug.
„Das kann aber im Hinblick auf die 20 Tagessätze nach dem BZRG nur so stattfinden, wenn zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Verurteilung dieser Eintragung eine weitere Straftat mit einer Verurteilung registriert ist, die entweder über der Grenze von 90 Tagessätzen liegt oder eine wenn eine Maßnahme der Sicherung und Besserung, z.B. ein Unterbringung in der Psychiatrie oder, vorliegend ist diese Vermutung naheliegend, ein Berufsverbot für eine Tätigkeit als Arzt angeordnet wurde. Das muss vor dem Mai 2024 geschehen sein.“
schreibt die „MerkelSAntifa“ weiter

Da wünsche ich dem, sich feige verpissen wollendem Andreas Skrziepietz „viel Spaß beim Aufenthalt in Florida und bei der schnellen sowie nur fast freiwilligen, vom CIS oder der TSA organisierten Rückreise“. Denn diese Dichte an Straftaten, Verurteilungen und Strafbefehlen ist schon ziemlich auffällig – und ein absolut ernster Hinweis darauf, dass er „im Kopf nicht ganz richtig“ ist. POTOS Trump hat seinen Anhängern fest versprochen, genau solche, notorisch kriminellen Typen nicht reinzulassen. Die nahmen seine großmäuligen Versprechen für bare Münze, was ihm jetzt auf den Fuß fällt.
Der zur gröblichen Übertreibung[¹] neigende Donald Trump könnte, ließe man den Angeklagten Skrziepietz überhaupt aus Deutschland ausreisen, also gut behaupten, Deutschland würde Amerika mit „Lügnern, Drogenabhängigen[¹], Kriminellen und Insassen von Irrenhäusern fluten“. Aber vermutlich leuchten auf Grund der obigen Fluchtankündigung eher ein paar Lampen auf, sobald Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover versucht, Deutschland bzw. Europa zu verlassen und seinen Pass auf einen Tresen legt[²]:
Darf man als Beschuldigter das Land verlassen?
In US-Krimis wird den Beschuldigten regelmäßig auferlegt, dass sie den Staat nicht verlassen dürfen. In Deutschland darf auch grundsätzlich ein Beschuldigter das Land verlassen, solange ihm dies nicht ausdrücklich untersagt ist. Oftmals sehen wir in prominenten Fällen, nicht zu letzt auch bei Uli Hoeneß, dass diese Personen trotz der laufenden strafrechtlichen Ermittlungen andere Länder bereisen dürfen. Es ist jedoch darauf zu achten, dass nicht der Eindruck einer Flucht entsteht.
(Quelle: RA Dr. BöttcherAnwaltskanzlei für Strafrecht in Hamburg, Frankfurt und Neumünster)
Da wird Amerika wohl verschont beleiben!
Ich frage mich nun, was wohl die Ursache dafür ist, dass der Kriminelle solches irres Zeug über sich, die „BRD-Justiz“ (von ihm am 09.12.2025 auch als „linksgrüne Justiz“, „Terrorjustiz“ bezeichnet) und „Asyl in den USA“ schreibt... da kommt allerhand in Betracht. Auch eine (vielleicht Jahre zurück liegende) nicht sofort letale Selbstvergiftung kann ein vorher recht gesund anmutendes Hirn so „butterweich“ machen. Vielleicht veröffentlicht der Herr Skrziepietz ja demnächst, welche rezeptpflichtigen Mittelchen er in der Apotheke mit seinem mehrfach auf fast 10 Jahre verlängertem „Arztausweis für das Praktikum“ (das er nie leistete) gekauft hat. Ein von ihm selbst schriftlich(!) angedeuteter(!), auch nicht ganz unwahrscheinlicher – dann aber „grandios gescheiterter“ Selbstversuch einer (nennen wir es mutig) „Optimierung seiner Leistungsfähigkeit“[¹] könnte nämlich zu einer „Optimierung der Packungsbeilagen“ führen – um weitere solche Unglücke[¹] unter angehenden Ärzten (zu mehr hat es es nie gebracht) zu vermeiden.
¹) Ich habe derzeit keinen Hinweis darauf, dass Andreas Skrziepietz aktuell drogen- oder medikamentesüchtig ist. Eben so wenig habe ich aber gegenteilige Informationen.
²) RFID-Chips und eine (halb-)automatische Abfrage auch deutscher polizeilicher Datenbanken durch die TSA machen das möglich. Und schon vor einer Fahndung kann eine Person als solche erfasst werden, die vor einer Ausreise „zu befragen“ sei - was nach seiner dummen Ankündigung der Flucht zur Ausstellung eines Untersuchungshaftbefehls führen könnte.
Dumm ist, wer Dummes tut!