Delir oder Demenz? Das „3-Tage-Syndrom“ des Andreas Skrziepietz

Delir oder Demenz? Das „3-Tage-Syndrom“ des Andreas Skrziepietz
Nicht nur ein Symbolbild: Nein, das ist nicht etwa Andreas Skrziepietz sondern Heinrich Schimpf, Facharzt für psychotherapeutische Medizin und Psychoanalytiker (Gießen), der sich mit Typen wie Andreas Skrziepietz auskennt und weiß wovon er spricht (Link zum Video).
Beweis: Andreas Skrziepietz am 10. Juni 2024 (aus optischen Gründen als „Negativ“ dargestellt)
Beweis: Abmahnung des selben Andreas Skrziepietz vom 07. Juni 2024 - Was ich schreibe ist keinesfalls „aus der Luft gegriffen“, wie dessen Junganwalt Pascal Reddig so sportlich wie unwahr - und den vorher von mir gewährten „Welpenschutz“ aufgebend - behauptet.

Am 07. Juni lässt Skrziepietz also behaupten, er sei nicht rechtsradikal und nicht ausländerfeindlich. Drei Tage später tut er etwas, was jemand, der Tatsachen angemessene Aufmerksamkeit widmen kann, sodann strikt vermeiden würde: Er verlinkt demonstrativ zu Oliver Janisch.

Oliver Markus Raoul Janich ist ein deutscher Buchautor sowie Mitbegründer und ehemaliger Vorsitzender der Partei der Vernunft. Er vertritt libertäre, rechtsextremistische, rassistische, antisemitische und verschwörungsideologische Positionen. Der Verfassungsschutz stuft ihn als Rechtsextremisten und Antisemiten ein.

(Wikipedia über den selben Oliver Janich)

Weitere Tatsache, die Andreas Skrziepitz wissen und beachten müsste:

Beweis: Andreas Skrziepietz empfiehlt und verlinkt einen weiteren bekannten Rechtsextremen - (längerer Zeitraum)
Martin Michael Sellner ist ein österreichischer rechtsextremer Aktivist und Autor. Von 2015 bis 2023 war er Sprecher der Identitären Bewegung Österreich. Er ist auch als Akteur der Neuen Rechten bekannt und propagiert rassistische, völkische und antisemitische Positionen. Mehrere Staaten haben gegen Sellner Einreiseverbote verhängt, darunter Deutschland, die USA und das Vereinigte Königreich.

(Wikipedia über den selben Martin Sellner)

Zugleich und an der selben Stelle empfiehlt und verlinkt der selbe Andreas Skrziepietz aus Hannover, der mit mehreren Blogs und darin nicht weniger beleidigenden und verleumderischen Inhalten gegenüber zahlreichen Personen - die nur keine Nazis sein müssen, um dessen „schwer gestört“ wirkende Art der „Aufmerksamkeit“ zu erfahren - in die Öffentlichkeit drängt, also just auch einen weiteren bekannten Nazi.

Die Versicherung an Eides statt des Andreas Skrziepietz ist also in diesem Punkt erwiesen vorsätzlich unwahr:

Bild: Vorsätzlich unwahre Versicherung an Eides statt des Andreas Skrziepietz vom 02.07.2024, LG FFM 2-03 O 281/24

Die (obige) Skrziepietzsche Äußerung, dass Lars Klingbeil das Leben der Arbeiter „nur vom Hörensagen“ kenne, ist eine ganz klare Lüge:

„Klingbeil wuchs als Sohn eines Soldaten der Bundeswehr und einer Einzelhandelskauffrau in Munster auf. Nach dem Abitur 1998 am dortigen Gymnasium und dem Zivildienst in der Bahnhofsmission in Hannover“

(Wikipedia über Lars Klingbeil)

Soldat und Einzelkauffrau sind jetzt nicht gerade Berufe, die, wenn sie denn dessen Eltern ausüben, den Verdacht auch nur aufkommen lassen könnten, dass der bezogene Lars Klingbeil) das Leben der Arbeiter nur vom Hörensagen kenne. Wer in Hannover in der Bahnhofsmission tätig war kennt zudem wichtige Aspekte des Lebens derer „wirklich ganz unten“. Zudem hatte der, andere frei von seiner Leber weg dreckig beleidigende und verleumdende - auf sein eigenes Ansehen aber gar bedachte - Andreas Skrziepietz die Formalbeleidigung „fettgefressener Parteibonze“ gebraucht. Also belügt Andreas Skrziepietz seine Leser - und zwar aggressiv - was er nur 3 Tage zuvor bestritt.

Doch Skrziepietz belügt auch in diesem Punkt das Gericht - in einer Versicherung an Eides statt:

Bild: Die Versicherung an Eides statt des Andreas Skrziepietz vom 02.07.2024, abgegeben in der Sache LG FFM 2-03 O 281/24 ist auch in diesem Punkt vorsätzlich unwahr.

Doch, den aggressiven Hang zur Lüge hat er. Ganz eindeutig!

Bild: Letzter Absatz der insgesamt unwahren Versicherung an Eides statt des Andreas Skrziepietz vom 02.07.2024, LG FFM 2-03 O 281/24

Eins ist schon mal klar: Skrziepietz muss nicht etwa schreiben „Öhm. Ich bin nicht dazu fähig, Tatsachen angemessene Aufmerksamkeit zu widmen.“ Wenn man die verbale Hass-Ejakulate in dessen Blogs durchsieht findet sich einfach - wie eben auch im Fall der Äußerung über Klingbeil und just in der Versicherung an Eides statt - genug offensichtlich unwahres und schwachsinniges Zeug. Just solches, welches eben diese Meinung, dass Skrziepietz im Hinblick auf eben dessen hassvolle Ejakulate „nicht dazu fähig ist, Tatsachen angemessene Aufmerksamkeit zu widmen“, absolut zulässt.

Folge: Notwendiger Fehlschlag des Skrziepietzschen Plans:

Wer darauf klagt, nicht „Nazi“, nicht „rechtsradikal“ und nicht „aggressiv lügend“ genannt werden zu wollen, wird nach allem Dafürhalten eines gesunden Geistes keineswegs gleichzeitig demonstrieren, dass er ein solcher ist und solches tut, sondern den durch die Klage selbst geschaffenen Tatsachen Aufmerksamkeit widmen, sein Ziel im Auge behalten und wenigstens bis zur Rechtskraft eines Urteils - welches nunmehr auch wegen dieser Handlungen nicht so von Andreas Skrziepietz verlangt und erhofft fallen kann - jede öffentliche Äußerung, welche die eigene Nähe zu rechtsradikalem Pack und die eigene Verlogenheit offenbart, unterlassen.

Nur können Typen wie Andreas Skrziepietz einfach nicht widerstehen. Deren krankhafter innerer Drang, zu lügen, zu beleidigen, zu verleumden, zu hetzen, zu drohen und zu stalken ist (als Momentum) stärker als deren strategischer Wille und Absicht (im Rahmen des Stalkings!) den Gegner (das bin ich) durch planvolles Lügen in einem Gerichtsverfahren zu schädigen!

Krasse Tatsachenwahrnehmungsstörung oder nur böswillig?

Andreas Skrziepietz vermeint trotz der klaren Tatsachenlage offenbar noch immer, er könne das Verfahren gewinnen. Und das ich dumm sei. Derlei ist gesunden Menschen unmöglich, aber in Fällen von Delir, Demenz oder eines ganzen Rudels anderer Störungen typisch. Im Hinblick auf die obigen, von Andreas Skrziepietz selbst geschaffen - und diesem also durchaus bekannten Tatsachen - steht nur noch die Frage im Raum, ob Andreas Skrziepietz böswillig (kriminell) handelt oder ob seine Fähigkeit, Tatsachen angemessen wahrzunehmen und zueinander in einen Kontext zu setzen, erheblich gestört ist. Was ich bei ihm auf jeden Fall sehe ist ein heftiger Überlegenheitswahn:

Beweis für Beleidigungen und Berechtigung zum Vorhalt eines Überlegenheitswahns. Statt sich zur Sache einzulassen moniert Andreas Skrziepietz (a.k.a. Docmacher) Rechtschreibfehler und beleidigt. Das hat Andreas Skrziepietz mindestens 14 Mal gemacht und sollte von dieser Tatsache also wissen.

Die Versicherung an Eides statt des Andreas Skrziepietz vom 02.07.2024, abgegeben in der Sache LG FFM 2-03 O 281/24, ist also auch im folgenden Punkt unwahr:

Bild: Erwiesen unwahre Versicherung an Eides statt des Andreas Skrziepietz vom 02.07.2024, abgegeben in der Sache LG FFM 2-03 O 281/24

In seiner Klage (s. Abmahnung oben) behauptet Skrziepietz also ganz klar den Tatsachen - die er kennen müsste - zu wider, er habe gegenüber Diskussionsgegnern keine Schädigungsabsicht. Wie irre, Herr Andreas Skrziepietz aus Hannover, ist eigentlich jemand, der sowas macht?

Womöglich ist es ja auch eine Mischung aus allem. Denn was Skrziepietz am 09.06.2024 getan hat zeugt ebenso von einer kritisch zu sehenden, geistigen Gesundheit.

Das für mich Gute ist übrigens, dass, sobald auch nur ein Punkt in Versicherung an Eides statt dem Gericht als vorsätzlich unwahr fest steht, die gesamte übrige Versicherung an Eides statt nicht mehr zur Glaubhaftmachung herangezogen werden kann. Sind es - wie hier - mehrere, dann wählen die Gerichte gerne den „kurzen Prozess” und weisen - so wie das OLG FFM in Sachen die gesamte Klage oder den gesamten Antrag wegen Rechtsmissbrauchs ab:

Die prozessuale Wahrheitspflicht nach § 138 Abs. 1 ZPO verpflichtet den Antragsteller zu vollständiger Erklärung über die tatsächlichen Umstände (BVerfG, WRP 2021, 461 Rn. 13 unter Verweis auf OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. Februar 2019 – 1 W 9/19, BeckRS 2019, 12651 Rn. 10).

Anders ausgedrückt: Auch Andreas Skrziepietz darf nicht lügen.

Nach diesen Maßstäben hat sich die Antragstellerin im Streitfall rechtsmissbräuchlich verhalten, so dass der Verfügungsantrag als unzulässig anzusehen ist und die auf diesem fußende einstweilige Verfügung wie auch das diese bestätigende landgerichtliche Urteil aufzuheben waren.

(OLG München, wortgleich OLG FFM → von BGH und BVerfassG bestätigt)

P.S.: Andreas Skrziepietz (dem ich diese Kommentare im Hinblick auf dessen langes und intensives Stalking sowie sprachlicher und inhaltlicher Merkmale wohlbegründet zuordne) steigert sich jetzt zu klaren Bedrohungen:

Anonym hat einen neuen Kommentar zu deinem Post "Ein etwas teurer IQ-Test" hinterlassen:

Ich bin kleinwüchsig. der docmacher hat früher jede woche zwergenweitwurf mit mir gespielt. also sei vorsichtig

(27.07.2024, 18:46)

Mit meiner angeblichen Kleinwüchsigkeit hat es der Skrziepietz schon seit einiger Zeit... die Nachricht und also die Drohgung stammt - da habe ich keinerlei Zweifel - von ihm.

Anonym hat einen neuen Kommentar zu deinem Post "„IrrKlaZ“ - „Irrster Kläger aller Zeiten“ oder „DüKlaZ“ - „dümmster Kläger aller Zeiten“?" hinterlassen:

Jörg, warum lügst du denn schon wieder? [...]. Vielleicht hätte ich Krassikow auf dich ansetzen sollen. LG, dein Wowa

(04.08.2024, 17:03)

„Wowa“ ist die ukrainische Koseform von Wladimir. Und „Krassikow“ der von Wladimir Putin gedungene Tiergartenmörder. Skrziepietz hat im Rahmen seines mehrjährig anhaltenden Stalkings mehrfach falsche bzw. fremde Namen, am 05.05.2922(!) auch den von Putin benutzt, sogar den meiner eigenen - verstorbenen - Schwester. (Beweise beim LG Frankfurt, Az. LG FFM, Az 2-03 O117/24 Dennoch hält dieser, schon weit vor dieser Steigerung von mir also begründet als kriminell angesehene Ejakulator von Verbalscheiße sich selbst für geistig gesund. Unfassbar. Aber so ist das mit solchen.

Bild: Das wird (wohl) der Kern der Antwort des LG Frankfurt auf die dummdreist erhobenen und „kernverlogenen“ Klagen des Andreas Skrziepietz sein.

Eine weitere Anwort kann von den Strafgerichten kommen.

Typischerweise sind für vorsätzlich falsche Versicherungen an Eides statt bei einer „Erstbegehung“ 120 „Tagessätze“ fällig. Die Anzahl ist abhängig davon, wie intensiv die Tat begangen wurde. Wurde der Täter (hier also erweislich Andreas Skrziepietz) mit der Unwahrheit konfrontiert und setzt die Tat fort kann es übler werden - Skrziepietz hat sein Ziel, mich in den Knast zu lügen, ja öffentlich durch einen „Limmerick“ bekannt gemacht. Dazu kommt dann wohl noch sein jahrelanges Stalking gegen meine Person, welches ebenfalls seine extreme Schädigungsabsicht beweist.

Ich bin gespannt, was der Andreas Manfred Skrziepietz dann dem Gericht gegenüber als sein Einkommen angibt.

Die Strafanzeige mache ich im Hinblick darauf, dass Staatsanwaltschaften meiner Erfahrung nach bei diesem Tat- und Tätertyp unfassbaren Blödsinn erzählen, wenn ich das oder die Urteil(e) des LG Frankfurt habe.

Und vielleicht wird der selbst ernannte „Docmacher“ (wenn er denn so weiter macht) ja eines Tages „Gast“, oder auch nur „fast frewillig Sozialstunden leistender“ - oder beides nacheinander - just jener Bahnhofsmission sein, in der Lars Klingbeil als „Zivi“ tätig war. Skrziepietz wäre so oder so nicht der erste selbstvermeintlich „hoch intelligente“ dort.

Ich sitze dann in der Lounge.