„Demokrat“, „Quaknazi“ oder „Patient“?

„Ich bin ja sowieso dafür, Tätowierten das Wahlrecht abzuerkennen. Das wäre auch leicht durchzusetzen (von Tätowierungen im Intimbereich mal abgesehen). OK, es würde auch die AfD einen Haufen Stimmen kosten, aber für die politische Hygiene muß jeder Opfer bringen.“
Der sich so äußernde Andreas Skrziepietz aus Hannover hat vor dem LG Frankfurt an Eides statt versichert, dass er „Demokrat“ sei - will aber „Tätowierten das Wahlrecht abzuerkennen“. An gleicher Stelle verunglimpft er aus purem Hass mal wieder eine politische Gegnerin als „Hässlette“. Seine, geistig Gesunden als „höchst befremdlich“ bis „völlig absurd“ anmutende Äußerung führt mich im Kontext seines weiteren. lautstark-hässlichen Quakens quasi direkt zu der Frage, wie es denn mit dem Wahlrecht von „Patienten“ bestellt ist. Denn er klagt gegen mich, weil er nicht „Quaknazi“ genannt werden will.
Das Andreas Skrziepietz also „quakt“, das steht insoweit fest. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat es zudem als zulässig betrachtet, dass ich ihn als „Rechtsextremist“ bezeichnete:
Zwar ist die Bezeichnung als „Rechtsextremist“ ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers [Andreas Skrziepietz], allerdings ist abgesehen von den vom Beklagten vorgetragenen Anknüpfungstatsachen zu berücksichtigen, dass der Kläger seine o.g. Beiträge öffentlich in seinen Blogs zur Diskussion gestellt hat. Dann muss er im Hinblick auf die Schärfe und Wortwahl in seinen Beiträgen, die er zur öffentlichen Meinungsbildung postet, auch damit rechnen, dass an seinen Meinungen und Beiträgen ebenso harte Kritik geübt wird.
(Die „vom Beklagten vorgetragenen Anknüpfungstatsachen“ sind u.a. Artikel von Andreas Skrziepietz, die nach allem Dafürhalten seine extrem rechte Gesinnung offenlegen und sogar den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen bzw. Beleidigungdelikte darstellen. Teils wurde er wegen solcher schon rechtskräftig verurteilt, teils mindestens erstinstanzlich. Die Staatsanwaltschaften in Göttingen ermitteln gegen Andreas Skrziepietz wegen weiterer Straftaten aus dem Bereich der Hasskriminalität, die in Hannover wegen Vorwürfen des Prozessbetruges, falscher Versicherung an Eides statt, versuchter Freiheitsberaubung und auch des Titelmissbrauchs - was davon zur Anklage kommt und weswegen er verureilt wird ist abzuwarten.)
Tatsache ist, dass Andreas Skrziepietz diese und solche Artikel trotz der ihm gegenüber erfolgten Offenlegung durch das Oberlandesgericht Frankfurt weiter veröffentlicht, dummes Zeug quakt - und allen Ernstes gleichzeitig darauf klagt, dass er nicht „Quaknazi“ genannt werden dürfe.
Nach seiner eigenen Ansicht – die er selbst dem AG Kassel als solche vortrug – sollten, verkürzt beschrieben, Personen mit einem derartigem (seinem eigenem!) Prozessverhalten unter Zwang in die Psychiatrie eingeliefert werden.
Da hat er auch was zum Nachdenken: Über sich selbst!
Ich glaube nur nicht an seine Fähigkeit dazu. Siehe oben.