Der Quaknazi, der Hitlerbilder verbreitet ...

Der Quaknazi, der Hitlerbilder verbreitet ...
Bild: Das ist nicht der Quaknazi, dass ist auch keine Karikatur irgendeines „Hitlers von Groß-Buchholz“ sondern eine des Originals (Bildzitat aus Walter Moers „Der Bonker“).

Andreas Skrziepietz aus Hannover (Groß-Buchholz) verbreitet seit dem 06.01.2025 in der Öffentlichkeit ein echtes Hitlerbild und zwar in einer Weise, die nach einer Entscheidung des Bayrischen Oberlandesgerichts ganz offensichtlich einen Verstoß gegen §86a StGB darstellt.

Übrigens ist das eines der angeblichen Delikte, derentwegen er selbst just mich angezeigt hat. Und zwar ausgerechnet wegen des Artikels Wie Andreas Skrziepietz (Hannover) dummdreist versuchte, mich zu einer Beteiligung an seinen Straftaten zu zwingen, in dem es darum ging, dass er darauf klagte, dass ich seine Artikel verlinke - mithin an seinen Straftaten teilnehme. Die damalige Strafanzeige des Andreas Skrziepietz wurde zurück gewiesen...

Klar: „Denunzianten“ und „Gerichtsbelüger“ sind immer die anderen.

Ein wirklich garstiger Gerichtsbelüger, ja sogar Prozessbetrüger ist er selbst. Die dreckige Verleumdung als „Gerichtsbelüger“ und also die Spiegelung eigener Straftaten auf mich ist geradezu kennzeichend für sein Verhalten. Angetrieben von seinem eigenen Hass habe ich, wegen des von Skrziepietz verbreiteten Hitlerbildes, nun ebenfalls eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen §86a StGB gestellt und zwar bei der Staatsanwaltschaft Göttingen, Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität. Also just die Staatsanwaltschaft, welche Andreas Skrziepietz „himself“ mit folgenden Worten zu mehr Engagement in Sachen gegen sich selbst antreibt:

Bild: Zumindest mir gegenüber hat er mit dem obigen Beitrag selbst offenbart, dass er außerdem ein Hassblogger ist.

Andreas Skrziepietz belegt mich öffentlich selbst mit üblen Beleidigungen und Verleumdungen, hat auch schon meine Rechtsanwältin als „Oma gegen das Recht“ beleidigt bzw. verleumdet und ejakuliert ganz taufrisch Worte wie „Lehmann, deren Spezialgebiet wohl Mietrecht und nicht Äußerungsrecht ist, vertritt den irren Stalker, Beleidiger, Verleumder, Hochstapler, Titelbetrüger und Kriegshetzer Jörg Reinholz aus Kassel (hat er keinen Anwalt in Kassel gefunden?)“ - will aber gleichzeitig nicht „Quaknazi“ genannt werden (LG Frankfurt, 2-03 o 252/25 ).

Andreas Skrziepietz (Hannover) lässt sich übrigens selbst von Anwälten aus Frankfurt am Main (ich glaube, die nehmen von ihm nichts neues mehr an - oder die Rechtsschutzversicherung hat ihm gekündigt) und Köln vertreten, klagt(e) gegen mich in Frankfurt - und stellt öffentlich die Frage („hat er keinen Anwalt in Kassel gefunden?") - Da kommt in mir nicht nur die Frage hoch, wie es wohl um seine Synapsen bestellt ist, sondern auch die Gewissheit dass diese rhetorische Frage ausschließlich der Herabwürdigung dient.

Er ist wohl nicht nur ein „Quaknazi“ (ich darf ihn wegen seiner Ejakulate „rechtsextrem“ nennen), sondern auch der „wohl dümmste Kläger Deutschlands“.

Und was die Ausdehnung seines dummen Hasses mir gegenüber auf meine Rechtsanwältin betrifft rate ich ihm jetzt mal ganz dringend zu erweiterter Vorsicht. Spätestens wenn nochmals Strafanzeigen nach § 154 StPO (Motto; „Täter ist zu kriminell und auch schon verurteilt (oder ist schon angeklagt). Es bringt nichts mehr, den auch noch wegen der weiteren Straftat zu bestrafen") zurück gewiesen werden, wird es wohl für ihn, weil er ja vorbestraft ist, sehr ernst:

Ich habe gegen Andreas Skrziepietz Strafanzeigen wegen mehrerer Fälle der Volksverhetzung und taufrisch wegen der Verwendung von verfassungswidrigen Kennzeichen gestellt. Selbst betroffen bin ich hinsichtlich meiner Strafanzeigen wegen mehrfachen (versuchten) Prozessbetruges (wenn ich mich richtig erinnere 4 Fälle - da bin ich aber auch noch nicht mit allem durch), mehrfach wegen falscher Versicherung an Eides statt (wenn ich richtig zähle 2 Fälle), Falschbeschuldigung, zwei Versuche der mittelbarer Freiheitsberaubung, zahlreicher Verleumdungen bzw. Beleidigungen (s.o.) und, im Hinblick auf die offensichtlich von ihm mit den Straftaten gewollte Eingriffsintensität, hinsichtlich § 238 StGB Absatz 1 Nr. 8 (vergleichbare Handlungen) nun auch wegen Nachstellung.

Andreas Skrziepietz, der mich, beginnend 2022 in einem Forum beleidigte, mit einer Unmenge von Kommentaren, genauer naziblöden Beleidigungen („Dummholz“) belästigte (weswegen das OLG Frankfurt das Verbot meiner Äußerung über Andreas Skrziepietz „Hurra! Ich habe einen Stalker" offenbar inzwischen aufhob), beleidigt/verleumdet mich durch öffentliche Schrift als „dreckiger Stalker“. Ursache? Ich hatte ihn wegen seiner vorherigen Rechtsverletzungen, die vergleichbar übel waren, abgemahnt.

Andreas Skrziepitz nimmt also das Monieren von eigenen Rechtsverletzungen zum Anlass, weitere zu begehen. Das übrigens mehrfach. Da stellt sich die Frage, ob er „nur abgrundtief böse“ ist, oder ob das eine Diagnose eines Facharztes für Neurologie und Psychiatrie erfordert.

Sollte er also, wie er androht, Ordnungsmittelanträge (wegen was auch immer) stellen, werde ich genau auch diesen Beitrag vorlegen und seinen Rechtsmissbrauch zu begründen wissen, mithin unter Vorlage seiner eigenen Artikel, seiner unfassbar groben und garstigen Verleumdungen und dreckigen Beleidigungen vortragen, dass Skrziepietz ganz eindeutig gegen das Schikaneverbot aus § 226 BGB verstößt.

Denn mit dem „Sie dreckiger Stalker!“ hat der gewiss feine und saubere, aber leider wegen Delikten wie Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung verurteilte Quaknazi noch eins draufgesetzt.

Es sieht so aus, als sei viel mehr Andreas Skrziepietz derjenige, der aus einem Wahn heraus glaubt, Rechte zu haben, die er anderen nicht zubilligt:

Dazu zählt auch, dass der „Gerichtshansel“ Andreas Skrziepitz andere übel beschimpft - sich und die AfD-Nazis als „Freunde der Meinungsfreiheit“ darstellt und seine bzw. deren Gegner als „linksgrün versiffte Feinde der Meinungsfreiheit“ verächtlich macht. (angezeigt als Volksverhetzung)

Schauen wir mal in seine Klage:

Und dann nach dem Zusammenhang:

Es geht bei dem angeblichen Zitat (welches ein Bildschirmfoto ist) offensichtlich nicht um die Konstruktion eines Zusamemnhangs, sondern darum, zu zeigen, dass der also nur selbstvermeintliche „Freund der Meinungsfreiheit“ Andreas Skrziepitz Wörter wie „linksgrün versifft“ benutzt.

Und übrigens - trotz seiner faschistoiden Worte (da kommen noch Ausdrücke wie „Demok-Ratten“(sic!) hinzu) - allen Ernstes auch nicht „Hilfs- und Ersatz- Julius Streicher“ genannt werden will:

Dann sehen wir mal, ob die 3. Zivilkammer des LG Frankfurt (Chefin: Dr. Ina Frost) das gleich abweist oder ob das Oberlandesgericht diese wieder korrigieren muss. Denn die, in den Ejakulaten des Andreas Skrziepitz notorisch aufscheinende Verunglimpfung von politschen Gegnern (alle außer der AfD oder gar weiter rechts) mit Worten wie „versifft“, „Ratten“ war ja gerade DAS herausstechende Merkmal des Nazis und Politpornographen Julius Streicher. Hinzu kommt außerdem noch „gröbliche Beschönigung der Verbrechen des Ku-Klux-Klan“ - und damit des Rassismus. Bezüglich des Stils der Veröffentlichung und Geisteshaltung bestehen also durchaus Übereinstimmungen, die übrigens im Beitrag Hat der betrügende Quaknazi Andreas Skrziepietz aus Hannover Angst vorm Knast?gezeigt werden.