Intelligenztest: Sind Sie auch so dumm wie Andreas Skrziepietz?

(„Dumm ist, wer Dummes tut!“)
Situationsbeschreibung für Probanden:
Die nicht fiktive Person Dr. med. Andreas Skrziepietz aus Hannover hält sich für superschlau, dabei ist sie nur ein, durch garstige Hassrede auffallendes, „geistiges Würstchen“. Vor dem LG Frankfurt klagt der Schreibtischtäter – der seine Blogs „doppelminusmutig“ ohne Impressum betreibt – selbst, dass er selbst nicht „feige“ genannt werden dürfe.
Der nicht fiktive Dr. med. Andreas Skrziepietz wurde Anfang März 2025 u.a. wegen der folgenden Hassrede erstinstanzlich verurteilt, welche in dem von ihm preferierten Covidioten-Magazin „NIUS“ (in welchem sich solche wie er öffentlich einen derart hart geführten Wettbewerb im „geistigen Abkacken“ liefern, das man an das Quaken vom Fröschen im Teich denkt) natürlich unter dem Vorwand einer „Prozessberichterstattung“ weil unter beabsichtigt-garstiger Namensnennung der Geschädigten (freilich auch des so beabsichtigt stolz wie unbeabsichtigt dumm erscheinenden Täters Skrziepietz) wiederholt - wird:
„R...ist ein plumper Russlandhasser, dem zu antworten es nicht lohnt. Warum geht er nicht an die Front?
Zu feige, wie die meisten dummdeutschen Kriegshetzer (M...., S......)?
(Zum Zitat: Jede(r) Nichtdumme und Nichtgarstige hätte – so wie ich – aus Anstandsgründen die Namen der Geschädigten weggelassen. Nur Idioten tun das nicht - steht das „NI“ in NIUS also für „Nur Idioten“ und das „US“ für „unser Scheißhass“?)
Das obige Zitat ist nur eine der stumpfblöden Beleidigungen aus dem Sermon Andreas Skrziepietz - laut seines, ihn weit nach vorn bringenden Wettbewerbsbeitrages, Anfang März 2025 erstinstanzlich zu erstaunlich milden 75 Tagessätzen a 15 Euro verurteilt wurde. Letzteres unterstreicht die nichtsumfassende Bedeutung des nur selbstvermeintlich gar klugen Herrn Doktor Andreas Manfred Skrziepietz in Kunst, Politik und Wissenschaft, der vermeintlichen Verletzungen seiner eigenen Ehre gegenüber sehr empfindlich ist und die Rechtsordnung durch dreistes Belügen der Gerichte - bis hin zur vorsätzlich falschen Versicherung an Eides statt missbraucht. (Beweis: LG FFM 2-03 o 281/24, Antrag und Anlage MK 2 vers. Urteilsbegründung) .
Wichtig: In den vergangenen Jahren wurde der nicht fiktive Andreas Skrziepietz wegen anderer Blödmaul-Delikte mehrfach rechtskräftig verurteilt: Beleidigung, Bedrohung und (Ach!) auch Volksverhetzung.
Testfragen:
Frage 1:
Wären Sie auch so schlau, dass Sie am 27. Dezember 2024 (Eingangsstempel) im Verfahren 420 C 11922/24 des AG Hannover also vortragen, dass Sie (wegen öffentlicher Äußerungen) „weder angeklagt noch verurteilt seien“ - und also insofern einen klaren Prozessbetrug begehen, weil es ja – wie wissen oder wissen müssten – nicht nur dieses schwebende Strafverfahren, sondern mindestens noch eine frühere, rechtskräftige Bestrafung zu 20 Tagessätzen a 15 Euro wegen Beleidigung und Bedrohung gab? Und würden Sie auch eine rechtskräftige Verurteilung wegen Volksverhetzung „vergessen“ - z.B. weil womöglich Ihre Mammi die Strafe bezahlt hat, ergo diese und nicht etwa Sie die „bestrafte“ (und „mit dem Sohn gestrafte“) Person sind?
(Ja: Einen Punkt notieren | Nein: Keinen Punkt notieren)
Frage 2:
Wären Sie auch so würmchenschlau, wenige Tage später wie folgt zu veröffentlichen?
„Derselbe Reinholz unterstützt das Regime in Kiew (allerdings nur mit dem Mund, denn für den Fronteinsatz ist er zu feige)“
(Ja: Einen weiteren Punkt notieren | Nein: Keinen Punkt notieren)
Frage 3:
Würden Sie, auf die also fällige Abmahnung hin, auch so kackdummdreist reagieren?


(Ja: Einen weiteren Punkt notieren | Nein: Keinen Punkt notieren)
Auswertung:
Sie haben drei Punkte notiert?
Dann sind Sie unzweifelhaft der unerreicht uneinsichtige Dr. med. Andreas Skrziepietz „himself“ und sollten auch in Ihrer Wohnung stets einen Helm tragen - weil Sie es (wie eben auch bei den Gesetzen) nicht hinbekommen, den ihnen bekannten Grundriss, also begrenzende Wände (gesetzliche Grenzen) zu beachten. Sonst könnte es sein, dass Sie nochmals erfahren, dass die aus Dummheit folgenden Handlungen zu schmerzhaften Ergebnissen (Verurteilungen oder sogar Handlungen gemäß §34,32 StGB) führen.
Sie haben zwei Punkte notiert?
Beantragen Sie sofort einen Dummschein! Der „berechtigt“ Sie zu allem. Insbesondere dürfen Sie als Inhaber eines Dummscheins eine Beleidigung, wegen der Sie soeben verurteilt wurden, einem anderen gegenüber beliebig oft wiederholen. Ohne den „nichtamtlichen Dummschein“ – Skrziepietz hat ihn – würde man Sie für einen Idioten halten, Inhaber des Dummscheins dürfen sich selbst – sogar vor Gericht – „Diplom-Dummer“ (nicht aber „Diplom-Journalist“) nennen und sollten aus den genannten Gründen heraus auch in der eigenen Wohnung zum Schutz der „letzten drei Synapsen“ und des rechten Gedankengutes stets einen Helm tragen.
Sie haben einen Punkte notiert?
Nun ja. Sie werden, nachem Sie ein paar Mal zu „Tagessätzen“ verurteilt wurden, wohl irgendwann die Erfahrung machen, dass die Justizvollzugsbehörde auch für dumme Kriminelle genug Brot getrocknet hat. Kriminelle Doktoren dürfen auch in Erfahrung bringen, dass genug Wasser vorhanden ist - und sogar aus der appetitlichen Kloschüssel trinken, wenn keine Tasse im Schrank ist.
Was? Sie haben keinen Punkt?
Über Sie gibt es aus dem Test nichts Negatives zu sagen. Allerdings müssen Sie schon verstehen, dass dieses Ergebnis von auch nur halbwegs intelligenten Personen – die keiner bedenklichen Störung der Geistestätigkeit unterliegen – erwartet wird.
P.S. Weitere Auswertungen des Tests - den Dr. med. Andreas Skrziepietz mit voller Punktzahl bestanden hat - wird das Landgericht Frankfurt und das Oberlandesgericht Frankfurt alsbald durchführen.
Allerdings werden es dann vier oder mehr Testfragen sein.