„Justizporno“: Andreas Skrziepietz (Hannover) verliert erneut vor Gericht

„Justizporno“: Andreas Skrziepietz (Hannover) verliert erneut vor Gericht

Nachdem das OLG Frankfurt mir u.a. erlaubt hat, den „wohl kaputtesten Quaknazi Hannovers“ einen Rechtsextremen und sogar Rechtsradikalen zu nennen, folgte nun der der nächste „Strike“.

Um ein ganz böses Urteil mit ganz bösen Wörtern – nämlich Rechtsmissbrauch – zu vermeiden musste Andreas Skrziepietz vor dem LG Frankfurt seinen durch eine krassdummdreiste Lüge begründeten Verfügungsantrag zurück nehmen lassen. Damit hat er den „Justizporno“ 2-03 o 97/25 „voll verloren“.

Das richtige Wort lautet aber Prozessbetrug!

Am 18.03.2025 zog Andreas Skrziepietz vor das LG Frankfurt und behauptete vorsätzlich unwahr, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Durch eine Akteneinsichtnahme in eine Ermittlungsakte der StA Göttingen konnte ich nachweisen, dass Andreas Skrziepietz am 28.09.2020 wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Zu 60 Tagessätzen a 10 Euro. Diese Verurteilung erfolgte durch just das selbe AG Hannover, welches mir durch Beschluss die Akteneinsicht zubilligte, die er mir rechtsmissbräuchlich - nämlich in der Absicht, seinen Prozessbetrug fortzusetzen und zu vollenden - verwehren wollte. Dabei spielte genau sein Antrag vor dem LG Frankfurt die entscheidende Rolle.

Skrziepietz hat seine Absicht, mich durch die Prozesskosten finanziell schädigen zu wollen, mit lauten Gequake in die Öffentlichkeit getragen.

Jetzt ist er derjenige, der den Rufschaden und mehrere tausend Euro Prozesskosten zu tragen hat. Dazu hat beigetragen, dass der wegen Äußerungsdelikten nicht unerheblich vorbestrafte Andreas Skrziepietz im also offensichtlichen Schädigungsinteresse den Streitwert mit 15.000 Euro angeben ließ. Er war sich sehr sicher, dass ich seine Lüge und den Betrug nicht aufdecken kann. Konnte ich aber.

Zu dem ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover hinsichtlich dieses Vorgehens also wegen des Vorwurfes des Prozessbetruges. Es sieht schon jetzt so aus als hätte er sich selbst „schwerstgefickt“.

Kackdummes Nachtatverhalten:

Wohl nur ein ganz Dummer - oder ein erheblich Gestörter - würde tun, was Andreas Skrziepietz tut: Während sein Anwalt den Antrag zurück nimmt beleidigt und verleumdet Skrziepietz mich - und übrigens auch meine Anwältin - erneut. Er sieht sich dazu „berechtigt“, wie er sich auch zu dem Prozessbetrug - der Lüge, er wäre nicht wegen Volksverhetzung verurteilt - berechtigt sieht. Sein Blog ist ein „Eldorado“ für Studierende der Psychiatrie - in fast jedem Beitrag finden sich Beispiele psychiatrischer oder psychischer Symptome, die solche Studierende erkennen und dem richtigen Malus zuordnen sollen.

Andreas Skrziepietz zeigt zahlreiche Symptome:

Wie es aussieht wird er im Hinblick auf Zahl, Frequenz und Begehungsweise der ihm vorgehaltenen Straftaten untersucht. Amtsärztlich. Oder durch einen Gutachter. Genauer durch einen Psychiater oder eine Psychiaterin.

Beispiele für die in den Schriften des Andreas Skrziepietz aufscheinenden Symptome:

  • Er behauptet erst, ich hätte seinen Nachbarn Briefe geschickt. Dann stellt er etwas fest wie: „Oh. Die kamen aus Bonn, da war es wohl ein anderer.“ Nur ein paar Tage später behauptet wieder, ich hätte ihn bei seinen Nachbarn „denunziert“. - Unterstellt man ihm (trotz der Symptome) geistige Gesundheit wäre das „vorsätzlich unwahr“. Ich denke, das ist ein Anzeichen einer „Schizoaffektiven Störung“.
  • Er macht vor, ich dürfe über seine strafrechtliche Verurteilung zu 60 Tagessätzen aus dem Jahr 2020 (eben der wegen Volksverhetzung) nicht berichten, weil die keinen was angänge, beruft sich auf § 53 BZRG. Er selbst sah und sieht sich aber berechtigt, z.B. über eine gegen mich verhängte Ordnungsstrafe zu berichten - die vor 20 Jahren nachweislich (OLG-Beschluss) durch Prozessbetrug erwirkt wurde. Genau das letztere berichtet der asozial denkende und agierende Verleumder Skrziepietz nicht. Ich denke, es ist ein Anzeichen einer „Narzistischen Störung“.
  • Er beleidigte erst durch öffentliche Schrift einen Richter als „fettgefressen“ und behauptet nun öffentlich, ich hätte ihn bei diesem „übergewichtigen“ Richter „denunziert“. Ich denke, es ist ein Anzeichen einer „Narzistischen Störung“.
  • Er macht vor, seine Straftaten wären niemanden bekannt - beging diese Äußerungsdelikte aber mit voller Absicht in der Öffentlichkeit. Und er drängte mit seiner lächerlichen Beschwerde über die gar ungerechte Verurteilung wegen Beleidigungen und Verleumdungen zu 75 Tagessätzen a 15 via NIUS in die Öffentlichkeit. Ich denke, es ist ein Anzeichen einer „Narzistischen Störung“.
  • Er klagt und lügt, er schreibt Strafanzeigen, die am Tag nach dem Eingang wegen offensichtlicher Grundlosigkeit zurück gewiesen werden - nennt mich aber einen „Denunziant“. Ich denke, das ist ein Anzeichen sowohl einer „Schizoaffektiven Störung“ als auch einer Narzistischen.
  • Andreas Skrziepietz behauptet, das OLG Frankfurt habe es mir verboten, ihn einen „Nazi“ zu nennen. Wäre er „geistig normal“, dann wäre das „dummdreist gelogen“ – denn ein solches Verbot hatte er nicht einmal beantragt. So ist das (jedenfalls für mich) nur ein „Ausfluss“ einer Störung des Denkvermögens und Anzeichen einer „Narzistischen Störung“.
  • Vor dem LG Frankfurt hatte er unwahr behauptet, er „kenne mich nicht und wisse nicht“, warum er zum Gegenstand meiner Betrachtungen wurde. Dabei hatte er mich zuvor seriell in einer derartigen Dichte und Häufigkeit von Handlungen „herzlichst beleidigt“. Weshalb ich ihn – so das OLG Frankfurt – „meinen Stalker“ nennen darf. Ich denke, das ist ein Anzeichen einer „Narzistischen Störung“.
  • Andreas Skrziepietz klagt allen Ernstes vor dem LG Frankfurt, weil ich seine faschistoide Wortwahl „Tritt in den Unterleib der linksgrün versifften Feinde der Meinungsfreiheit” angeblich falsch mit „Tritt in den Unterleib der linksgrün versifften Feinde” zitierte und ihn wegen seiner hasserfüllten, „nazikackbraunen“ Formulierung „linksgrün versifft“ einen „Julius-Streicher-Ersatz“ nenne. Sich selbst hält er für einen „Freund der Meinungsfreiheit”. Ich denke, das sind Anzeichen sowohl einer „Schizoaffektiven Störung“ als auch einer „Narzistischen Störung“.
  • Dann wäre da noch die Sache mit der „Merkel-SAntifa“:
Das ist schon bekannt: Die „Irren“ ...

Ich denke, das sind Anzeichen einer „Wahrnehmungsstörung“.

(Ich höre hier auf, weil ich in faktisch jeden seiner Artikel solche Anzeichen einer „Störung“ finde.)

Es kann also gut sein, dass der angebliche „Dr. med.“ sich demnächst nicht mehr viele Sorgen um seinen Lebenunterhalt machen muss. Wer wie Andreas Skrziepietz anno 2020 zu 60 Tagessätzen a 10 Euro verurteilt wurde (2025 erstinstanzlich zu 75 Tagessätzen a 15 Euro), sich als Schauspieler auf einer Kleinstbühne und vor rund einem dutzend Jahren (da war das schon „brotlos“) nach einem „Arbeitsamtkurs“ als „Webdesigner“ versuchte, auch als „Docmacher“ „eher völlig erfolgsfrei“ blieb, dürfte nämlich erhebliche Existenzsorgen haben. Das gilt auch dann, wenn eine Erbschaft diese kürzlich etwas - und also nur für eine gewisse Zeit - minderte.

Andere würden sagen, er sei einer, dessen korrekte Bezeichnung mit einem „W“ beginnt und mit einem „r“ endet. Einige von denen würden wohl ein „blöder”, andere ein „armer“ davor setzen. Kann gut sein, die haben alle Recht.

Was die Zurücknahme der obigen Klage betrifft gehe ich nicht von einem „hellen Moment“ des Andreas Skrziepietz aus. Ich glaube, da hat „sein“ Anwalt in dieser Sache (Dr. Herrmann aus Hamburg) wohl enorme Überzeugungsarbeit leisten und wahrscheinlich auch Druck ausüben müssen. Offenbar ist sein anderer Anwalt nicht dazu in der fähig oder (das behauptet RA Markus Haintz aus Köln höchst selbst) zu überlastet, um Skrziepietz die Aussichten der von ihm geführten Prozesse deutlich aufzuzeigen.