Nun auch noch vorsätzlich falsche Versicherung an Eides statt ...

Andreas Skrziepietz - der wohl dreisteste Hochstapler und Gerichtsbelüger Hannovers - gab vor dem LG Kassel am 21.08.2025 die folgende Versicherung an Eides statt ab:
„Ich habe nie behauptet, ein Hochschul-Diplom im Fach Journalismus zu besitzen. Ich sprach stets von Diplom im Sinne von Zeugnis“
Dem steht folgendes entgegen:
Er hat in der, dem Verfahren 409 C 10237/24 des AG Hannover (hat er voll verloren) voran gegangenen Abmahnung vom 03.11.2024 behauptet
„Ich bin im Besitz eines Journalistendiploms.“
und forderte:
„Für die Zahlung des angemessenen Schmerzensgeldes in Höhe von 1000 Euro setze ich Ihnen eine Frist bis zum 10.11.2024.“
(Diese Abmahnung hat er selbst der Klage im obigen Verfahren beigefügt, so dass es am Beweis nicht mangelt.)
Ein Hinweis, eine Erklärung oder ein Anhang, dass er kein Diplom einer Hochschule sondern eine Teilnahmebescheinigung an einer Aktivierungsmaßnahme der Arbeitsagentur (oder wie der Laden gerade heisst) meinte, fehlt jedenfalls in der Abmahnung vollständig. Auch in der Klagschrift fehlt es vollständig an einer Darlegung, dass das behauptete „Journalismus-Diplom“ lediglich ein Teilnahmezertifikat ist.
Erfüllt ist demnach:

In der Klageschrift schrieb er:
„Wahr ist, dass ich ein Journalistendiplom besitze,“
und weiter:
„Glaubhaftmachung 5: Kopie des Journalismus-Diploms “
Erst in der mündlichen Verhandlung - er hatte beantragt, dass eine solche nicht erfolgen sollte ...

... wurde nach meinem Vortrag und intensiven Nachfragen der Richterin aufgeklärt, dass er kein solches hat. Übrigens ist ein Antrag wie der oben gestellte Voraussetzung dafür, dass man dem Täter Prozessbetrug vorwerfen kann.
Da kommt zur bereits laufenden Anzeigen wegen versuchten und vollendeten Prozessbetruges jetzt noch eine wegen der Abgabe einer vorsätzlich falschen Versicherung an Eides statt hinzu - und also wegen eines weiteren versuchten Prozessbetruges hinzu.
Richtigstellung:
In einer früheren Fassung dieses Artikels hieß es „Da kommt zur bereits laufenden Anzeige wegen des Prozessbetruges“. Um dem für seine merkwürdig anmutenden Klagen bekannten Gerichtshansel Andreas Skrziepietz den Wind aus den Segeln zu nehmen wurde der Singular zum Plural korrigiert. Zudem gilt der ganz eindeutige Fall des Prozessbetruges in München (LG 2-03 o 97/25) durch das Urteil vollendet, andere hat er nur versucht - was dem Gesetz (§ 263 Absatz 2 StGB) zu Folge genau so strafbar ist wie die vollendete Tat.
Ich frage mich nur (und dieselbe öffentlich), wann denn die Frau Richterin Dr. Ina Frost mal „in die Pötte“ kommt und die durch kackdummdreistes Lügen erwirkte Verfügung aufhebt, welche es mir verbietet zu behaupten und zu verbreiten, dass Andreas Skrziepietz wegen Volksverhetzung verurteilt wurde - was ich hiermit ausdrücklich behaupte und verbreite, zumal Andreas Skrziepietz dies schon öffentlich zugegeben hat - nachdem ich der hochwerten Frau Richtern die Beweise aus den Akten der Staatsanwaltschaft vorlegte und diese diesen offensichtlich darüber informierte.