„Skrziepietzt es bei Dir? Oder was?“

Das Symboldbild zeigt einen Fisch namens „psychrolutes marcidus“ a.k.a. „Blobfish“, der, solange er in den Tiefen der See versteckt ist, recht normal aussieht, dessen häßlich-schleimige Anmutung aber zu Tage tritt, wenn man ihn an die Oberfläche bringt.
Auch ich zerre verstecktes und „schleimig-hässliches“ an die Oberfläche:
Der sich als „Docmacher“ ausgebende Andreas Skrziepietz aus Hannover (Groß-Buchholz) vermeint allen Ernstes, dass seine Ehre trotz einer jüngst erfolgten rechtskräftigen Verurteilung wegen mehrerer (so die Staatsanwaltschaft!) Straftaten stolze € 15.000 wert wäre. Und ich habe gegen ihn nunmehr eine neue Strafanzeige wegen
- Titelmissbrauchs, denn er hat vor Gericht vorsätzlich unwahr behauptet, „Diplom-Journalist“ zu sein;
- versuchten Prozessbetruges, denn er wollte sich auch durch die obige Lüge € 1000 „Schmerzensgeld“ erschwindeln;
- Volksverhetzung, denn er hetzt, dass man die Wähler der Grünen - (welche er als Pädophile - tatsächlich benutzt er schlimmere Wörter - verleumdet) „kastrieren“(!) solle, das „Linke“, „Grüne“, „Buntmenschen“ „versifft“ seien, während er, was den Grund dafür aufzeigt, die AfD unwahr als einzige demokratische Oppositionspartei im Bundestag bezeichnet
und
- Verwendung vom Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (im Dokument durch Punkte 3.2.4 und 3.3. beschrieben)
gestellt. Taten die er - erweislich - arrgogant und dummdreist nach einer früheren, rechtskräftig gewordenen Verurteilung wegen Beleidigung(en) und Bedrohung(en) begangen oder fortgesetzt hat.
Vor Gericht „schleimte“ er in Verfahren gegen mich und gab sich als rechtstreuer Bürger aus, der, trotz dem er mich als Reaktion auf seine rechtslastigen, fremdenfeindlichen, covidiodistischen und den russischen Aggressionskrieg befürwortenden Äußerungen (Ja! Er hat auch Propaganda zu Gunsten des russischen Aggressors und Kriegsverbrechers Putin betrieben) beginnend im Jahr 2022 vielfach dummdreist beleidigte, anno 2024 vor Gericht log, dass er mich „nicht kenne“ und auch „nicht wisse, weshalb“ er zum Gegenstand meiner Berichterstattung wurde.
Was zum Teufel ist „skrziepietzen“?

Natürlich das zum ersten das oben beschriebene „Lügen und Schleimen“. Aber kommt eben noch was dazu. Man könnte glauben, der oben gezeigte Satz sei eine Art „Entschuldigung“ oder „Klarstellung“ . Aber da ist dann der letzte Satz:

Es geht dem Andreas Skrziepietz also doch wieder nur darum, auf schleimige Weise Hass und Hetze zu verbreiten. Wie hat er doch gleich an Eides statt versichert?

Am 28. August 2025 wird offenbar, wie hässlich und schleimig diese Versicherung an Eides statt ist. Denn diese ist höchst offensichtlich in vielen Punkten unwahr und deshalb auch „rechtlich höchst problematisch“.
Ich bin überzeugt, das OLG Frankfurt wird das genau so - wenn nicht drastischer - sehen und ich werde dann mit wenigen Zeilen an die Staatsanwaltschaft zu begründen wissen, warum Andreas Skrziepietz (der sich trotz seiner Verurteilung immer noch zu allem möglichen als „berechtigt“ ansieht) meiner, insofern begründeten Ansicht nach, entweder in den „Knast“ oder in die „Klapsmühle“ gehört.
Die Anwälte der Media-Kanzlei (Dr. Severin Riemenschneider, Frankfurt), insbesondere der Dr. Tobias Hermann, Councel der Media Kanzlei sollten den Andreas Skrziepietz endlich mal „wirklich angemessen“ beraten und also aufzeigen, was Skrziepietz zur Verminderung der Folgen seines bisherigen Handelns tun kann - statt nur zu versuchen, entweder mich oder dessen Prozesskostenversicherung abzuzocken. Diese schreiben mir:

Denn vorliegend hat der Dr. Hermann „schön abgeliefert“: Einen Streitwert von 15.000 Euro für die angebliche „Ehrverletzung“ zum Nachteil des wegen mehrerer Straftaten rechtskräftig verurteilten Andreas Skrziepietz anzusetzen - weil der Bericht, dass dieser wegen Volksverhetzung (Tatsächlich: Beleidigung und Bedrohung) verurteilt sei, unwahr sei, ist im Hinblick auf §§ 226 (Schikane), 242 (Treu und Glaube) BGB „höchst sportlich“. Das auch, weil sein „Tagessatz“ bei nur 15 Euro lag.

Als „skrziepietzen“ berzeichne ich es auch, dass von der schon insoweit „mindestens betrügerischen“ Forderung bis jetzt nicht Abstand genommen wurde.

Wie viele Doktoren braucht man eigentlich um eine Person mit normaler Intelligenz zu ersetzen?
Drei (denn Skrziepietz behauptet auch einen Doktor-Titel führen zu dürfen) scheinen im Hinblick auf die Erkennung des (jedenfalls für mich offensichtlich vorliegenden) Rechtsmissbrauchs nicht zu reichen.
Das mitunter auch mit vier Doktoren nicht dazu reichen, die „Rechtswahrnehmung“ vom hier höchst offensichtlich vorliegendem Rechtsmissbrauch zu unterscheiden, hat Frau Dr. Frost von der 3. Zivilkammer des LG Frankfurt sehr deutlich demonstriert. Das Widerspruchsverfahren wird in dieser Kammerbesetzung nicht entschieden. Falls doch muss ich eben - wegen äußerst mangelhaften rechtlichen Gehörs (wiederholte, einseitig bevorteilende, partielle Wahrnehmung des Prozesstoffes) - mal wieder vor ein OLG.