Vorwürfe gegen Frau Dr. Ina Frost (3. Zivilkammer, LG Frankfurt): Verschleppung zu Gunsten eines kriminellen Prozessbetrügers

Frau Dr. Ina Frost vom LG Frankfurt werfe ich vor, dass diese das Verfahren 2-03 o 97/24 im vollen Wissen um den Prozessbetrug des Andreas Skrziepietz absichtlich verschleppt. Ich bin ganz kurz davor, das böse Wort „Rechtsbeugung“ schriftlich gebrauchen, denn der ihr unterstehenden 3. Zivilkammer wurde Anfang August 2025 der Beweis auf den Tisch gelegt, dass Andreas Skrziepietz aus Hannover am 28.09.2020 wegen Volksverhetzung zu 60 Tagessätzen a 10 Euro verurteilt wurde. Skrziepietz hatte, dieses verleugnend, das Verbot durchgesetzt, dass ich nicht berichten darf, dass er wegen Volksverhetzung verurteilt sei.

Es ist ein Verfahren um eine Einstweilige Verfügung und da ist die Aufhebung nicht weniger eilig als der Erlass.
Bis jetzt ist offenbar nichts geschehen. Hier hätte nach allem Dafürhalten unverzüglich
- wie (schon im März beantragt), die Vollstreckung ganz ausgesetzt oder nur noch gegen Sicherheitsleistung erlaubt werden müssen. Auf die unverzügliche Vorlage eines solchen Beschlusses habe ich einen Anspruch.
- ein Termin über die Verhandlung betreffs des (schon im März 2025 beantragten) Widerspruchs gesetzt werden müssen.
- ein Hinweisbeschluss erlassen werden müssen, in welcher dem Andreas Skrziepietz klar gemacht wird, dass Ordnungsmittelanträge als rechtsmissbräuchlich zurück gewiesen werden wird und zudem nahe gelegt wird, den Antrag zur Vermeidung strafrechtlicher Nachteile unverzüglich zurück zu nehmen. Auf die unverzügliche Vorlage einer Zweitschrift eines solchen Beschlusses habe ich einen Anspruch.
- Der „strafrechtliche Überfluss“ hätte der Staatsanwaltschaft übergeben werden müssen. Einfacher gesagt, hätte das Gericht der Staatsanwaltschaft Mitteilung über den Prozessbetruges machen müssen.
Das dies alles nicht geschah ist sehr weit weg von allem, was man als Bürger von einer „ordentlichen“ Gerichtsbarkeit erwartet und ich denke, dass die Frau Dr. Ina Frost sich durch die Verzögerung wegen eines früheren Ablehnungsantrages rächen will.
Dabei weiß sie ganz genau, dass der alles andere als „unberechtigt“ war. Immerhin erwarte ich, dass morgen zwei Urteile des OLG Frankfurt gefällt werden, mit denen Urteile eben der Frau. Dr. Ina Frost weitgehend aufgehoben werden. Frau Dr. Ina Frost hatte u.a. meine Anwältin allen Ernstes angerufen und gefragt, warum diese mich vertrete.
Das macht ein Richter oder eine Richterin einfach nicht.
Folgen des Geschehens:
Andreas Skrziepietz beging also erweislich Prozessbetrug „vom Feinsten“ und hat sich nicht nur des Ergebnisses - der erreichten finanziellen Schädigung - öffentlich gerühmt sondern sich durch den Bezug auf das wissentlich zu Unrecht erwirkte Urteil weitere prozessuale Vorteile verschafft. (u.a. AG Kassel Az. 415 c 1492/25)
Im übrigen hat Andreas Skrziepietz, freilich in dem Ansinnen, seine Lügen und also den Prozessbetrug sowie die vorsätzlich unwahre Beschuldigung zu verteidigen, inzwischen öffentlich eingestanden, dass er verurteilt ist:

Übrigens: Nein, ich hatte nie behauptet, dass Andreas Skrziepietz im Jahr 2024 wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) verurteilt wurde. Ich hatte das ohne Datumsangabe behauptet.