Was ist ein „Wahnsystem“? Wer lebt in einem solchen?

Andreas Skrziepietz aus Hannover drängt mit Hass und Hetze in die Öffentlichkeit und hat überhaupt kein Problem damit, in öffentlicher und nichtöffentlicher Schrift Meinungsgegner und andere mit Verleumdungen und Beleidigungen zu überziehen: Diese unterlägen einem IQ-Verlust, seien Faschisten, Narzissten, Psychopathen, Kinderficker, sollten kastriert werden, leben angeblich in einem „Wahnsystem“, sollen entmündigt und „untergebracht“ werden und dergleichen mehr.
Seine eigene Zündschnur ist übrigens extrem kurz: Nach von mir selbst gemachter Erfahrung mit ihm reicht es, ihm in Sachfragen zu widersprechen und schon beginnt er mit Trollen - in meinem Fall: mich lange Zeit und oft (teilweise mehrmals am Tag) wiederholt dummdreist zu beleidigen, also insofern zu stalken. Was auffällt ist das für ihn typische narzistischen Gehabe nach dem Schema „Du hast einen Tippfehler gemacht, Du kannst nicht schreiben. Du bist dumm“. In Wahrheit ist er selbst ein „ganz schön dumm“ - allein die bekannten strafrechtlichen Verurteilungen wegen Volksverhetzung, Beleidigungen und Bedrohung lassen genau das vermuten.
Aber schauen wir mal, ob da nicht das also ein nazistisch-narzistisch auftretende Würstchen, welches anderen unterstellt in einem Wahnsystem zu leben, nicht viel mehr selbst in einem Wahnsystem lebt:
Das folgende hat Andreas Skrziepietz selbst mehrfach veröffentlicht:

Er hat also Angst, dass die „Stasi“ bei ihm mitliest (oben, 6.1.). Als es die „Stasi“ noch gab, gab es gar kein Internet. Aber das andere ein krankes Hirn haben - nur er nicht - ist eine offensichtliche fixe Idee:

(Ich belasse es bei einem Beispiel.) Außerdem glaubtAndreas Skrziepietz seit Jahren offensichtlich ganz fest an eine (Merkel-)SAntifa, die ihm ein Bein gebrochen habe, Autos von Regimegegnern niederbrenne und eine „staatliche finanzierte terroristische Vereinigung“ sei:




Das alles passt sehr gut zu „Wahnsystem“, denn Andreas Skrziepietz liefert tatsächlich mal wieder ein Empfangsbekenntnis (nur auf das kommt es hinsichtlich § 91 ZPO im Zeifelsfall an), vermeint aber offensichtlich, dass er Abmahnungen einfach so ignorieren könne, weil ihm der Übertragungsweg nicht passt:

Andreas Skrziepietz nennt mich also, weil ich mich mit Abmahnungen gegen seine Äußerungen zu Wehr setze, einen „dreckigen Stalker“. „Wahn“ ist, dass er ganz fest daran glaubt, er darf das.
Von „Wahn“ - mindestens eine extremem und narzistischen Arroganz zeugt es auch, dass er für sich selbst und seine eigenen Abmahnungen wie folgt in Anspruch nimmt:

... aber von anderen verlangt, dass diese ihm Abmahnungen nach von ihm begangenen Rechtsverletzungen auf dem unbequemen, teuren und langsamen Postweg sowie als „Einschreiben mit persönlicher Übergabe“ verlangt. Nur wird der leicht durchschaubare Andreas Skrziepietz diese dann vorhersehbar auch „nicht zur Kenntnis nehmen“ wollen, sondern den Empfang verweigern, nicht von der Post abholen - und den Zugang später abstreiten. Just den Empfang, den er regelmäßig mit neuen Blogbeiträgen (siehe oben) und/oder per Email mit dem beleidigenden Hinweis, man solle Haledol nehmen - mithin gefälligts seine dreckigen Verleumdungen und Beleidigungen ertragen, bestätigt.
Tatsächlicher Hintergrund seines geistigen Vollausfalls ist, dass drei Richter des OLG Frankfurt am 28.08.2025 die vorläufige Auffassung äußerten, dass ich ihn (m)einen Stalker nennen dürfe, weil er mich über einen langen Zeitraum mit Beleidungen belästigte.
Auch das er nun anfängt mich als „dreckigen Stalker“ zu verleumden passt zu eimem „Wahnsystem“, welches Skrziepietz allerdings bei mir zu erkennen glaubt. Der wegen Volksverhetzung verurteilte glaubt ja - so hat er sich geäußert - auch ganz fest daran, dass man wegen Schulden in den Knast kommt und das er dürfe, was anderen verboten sei und dass er mir ungestraft vorhalten dürfe, dass ich die Straftat beging, wegen der er verurteilt wurde: Volksverhetzung.
Er selbst zieht vor Gericht, weil er nicht Prozessbetrüger genannt werden will und erkärt, er sei kein solcher. Ich denke, das wird Folgen haben: Eine Strafanzeige wegen eines weiteren Prozessbetruges ist eingereicht.
Weiter mit dem Wahnsystem des Andreas Skrziepietz aus Hannover:

Da ensteht die Frage, wer mir „Nachstellung“ vorgeworfen haben soll. Skrziepietz behauptet hier, eine dritte Person habe das getan. Für die Aussage ist er beweispflichtig. Ich verwette meinen Arsch, er kann den Beweis nicht antreten.
Das ich seine Wohnung beobachten lassen soll ist, weil es unwahr ist, reinster Wahn. Die Information betraf übrigens seine Hausnummer und dass nebenan „* Skrziepietz“ an der Klingel steht. Dazu muss man nicht beobachten, sondern nur kurz gucken und das hat also jemand getan, der sich über die verschiedenen Adressangaben gewundert hat. Und der hat sich dann gefreut, dass er mir was mitteilen kann. Vielleicht sollte Skrziepietz mal überlegen, wen er noch so verleumdet und beleidigt hat... und ob es davon jemand nicht so weit hat wie ich (geschätzte ~160Km).
Weiter mit dem Wahnsystem des Andreas Skrziepietz aus Hannover:

Das ist auch eine unwahre Behauptung. Wenn Andreas Skrziepietz nicht weiß, wo seine Hörbücher unter der Angabe „Verlag: www.docmacher.de“ und/oder „Verlag: Andreas Skrziepietz“ angeboten werden ist das eine Sache. Dass er mir aber die Fälschung vorwirft ist eine weitere strafbare Verleumdung, die ich berechtigt abgemahnt habe.
Was nach also berechtigten Abmahnungen passiert spricht auch für Wahn:

Naja. Wenn man weniger oft abgemahnt werden will sollte man vielleicht weniger oft Beleidigen und Verleumden. Verbieten kann man das Abmahnen nicht, weil es eine Rechtswahrnehmung ist und wer exzessiv beleidigt und verleumdet bekommt eben auch drei Abmahnungen fast auf einmal.
Andreas Skrziepietz zur Kenntnis: Ich weiß jetzt nicht, ob das dem OLG Frankfurt überhaupt vorgetragen wurde. Es hat sich aber in der mündlichen Verhandlung einen „Scheißendreck“ dafür interessiert. Das obige ist also auch nur Wahn. Aber sehen wir mal weiter:

Zu einem Wahnsystem gehört wohl der durch das obige Ejaklulat erkennbar werdende Umstand, dass sich der bereits wegen Beleidigungsdelikten verurteilte Andreas Skrziepietz sich „Sonderechte“ zuspricht, die „andere nicht haben“ sich dazu „berechtigt“ ansieht, weiterhin in der hier zu sehenden Weise zu stalken, zu mobben, zu verleumden und zu beleidigen.
Und dann wäre da noch der Versuch des Dr. Andreas Manfred Skrziepietz, mich in den Knast zu lügen, dass man annehmen könnte, er selbst ist die Person, die „Sonderrechte habe, die Normalsterbliche nicht haben.“ und also „in einem Wahnsystem lebt.“
Dem Andreas Skrziepietz empfehle im Hinblick auf alles Obige wirklich und ernsthaft der Gang zum Facharzt für Neurologie und Psychiatrie. Im Hinblick auf die Wiedergabe seiner Ejakulate im Update (unten) würde ich als Laie auf eine Schädigung des Frontallappens - das sitzt angeblich das Schamzentrum - tippen. Vielleicht gibt es ja bei guter Einstellung helle Momente, in denen der krasse Mobber seine dreckigen Beleidigungen und Verleumdungen aus dem Web entfernt und also von seinen Straftaten zurück tritt.
Und damit meine ich nicht nur die mir gegenüber.
P.S. Die zahlreichen von Andreas Skrziepietz getätigten Beleidigungen und Verleumdungen – und sein blödes Gehetze auf den Seiten Russlands – wurde aus dem Forum des ehemaligen Düsseldorfer Bürgermeisters Geisel kurz vor der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht am 28.08.2025 entfernt. Genauer: Alle Kommentare des Andreas Skrziepietz. Hat das eine mit dem anderen zu tun? War der Staatsschutz beim Bürgermeister? Oder hat da ETWA jemand versucht, einen Beweis zu vereiteln?
Update:

Auch diese Äußerung spricht dafür, dass Andreas Skrziepietz entweder in dem Wahnsystem lebt, in dem zu leben er mir unterstellt, oder dass er gerade „dekompensiert“ (den Begriff verwendet er oft für mich) meinetwegen „geistig abkackt“: Meine Aussage, dass er auch aktuell noch mit volksverhetzenden Artikeln in die Öffentlichkeit drängt, ist eine wahre und richtige Tatsachenbehauptung. Beweis ist dieser Artikel hier:

Meine wahre Aussage, dass er auch aktuell noch mit volksverhetzenden Artikeln in die Öffentlichkeit drängt, ist aber eben nicht die Aussage, dass er wegen dieser verurteilt wurde. Andreas Skrziepietz ist aktuell also nicht in der Lage, gelesenen Stoff korrekt zu verarbeiten.
Tatsache ist, Dr. med Andreas Manfred Skrziepietz wurde am 21.08.2025 wegen Volksverhetzung zu 60 Tagessätzen a 10 Euro verurteilt und begeht dieselbe Straftat (womöglich durch eine andere Äußerung als der, wegen der verurteilt wurde) weiterhin. Ob die Volksverhetzung durch Artikel, Forenbeiträge, Plakate oder gar auf der Straße ausgerolltes Klopapier mit meinetwegen drauf geschissenen KZ-Eingangstoren war, interessiert mich nicht.
Aber es interessiert das Landgericht Frankfurt am Main in der Sache 2-03 o 97/25. Da geht es um die Frage, ob er wegen Volksverhetzung verurteilt ist. Und bei bei der Staatsanwaltschaft geht es darum, ob und wann er wegen meiner Vorwürfe des Prozessbetruges, der Falschbeschuldigung und der Freiheitsberaubung angeklagt wird. Und der Umstand, dass Skrziepietz diese Klage (2-03 o 97/25) noch nicht zurück genommen hat, ist dazu geeignet, seine Geisteshaltung - vielleicht auch seine Geisteskraft - nicht positiv zu beurteilen.
Es können auch vier Jahre werden. Theorethisch sogar mehr.