Was mich wundert... Frage an den wohl dümmsten Prozessbetrüger Hannovers

Was mich wundert... Frage an den wohl dümmsten Prozessbetrüger Hannovers
(Sinnbild) „Abbildung eines erhöhten Mittelfingers“, created by vectorportal.com, Lizenz: CC BY 4.0

Der Trump-Fan Dr. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover hält deutsche Gerichte wohl für eine Art Golfplatz, denn er hat vor dem Landgericht Frankfurt am Main eine (sehr) einstweilige Verfügung 2-03 o 97/25 erwirkt, die es mir verbietet, zu behaupten oder zu verbreiten, dass er wegen Volksverhetzung verurteilt sei.

Ich behaupte und verbreite das aber: Andreas Skrziepietz aus Hannover, der mich öffentlich verleumdet, wurde in der Vergangenheit und vor seiner Antragstellung im Verfahren 2-03 o 117/25 des LG Frankfurt nicht nur wegen Beleidigung und Bedrohung sondern auch wegen des Deliktes der Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt.

Ich habe ihm das sogar vorgelegt, als ich ihm am 8. Juli 2020 durch Vorlage des Artikels Was einen Querulanten ausmacht, Typen fruchtlos Gelegenheit zu einer Stellungnahme oder qualifiziertem Widerspruch bis einschließlich 12. Juli 2025 einräumte. In der beigefügten Vorlage hieß es:

Ein krimineller Querulant tut natürlich zum einen auch das, was Skrziepietz wohl tat (siehe oben). Also beleidigen und drohen. Aber solche belügen auch Gerichte: tragen zum Beispiel vorsätzlich unwahr vor, dass sie ein „Journalismusdiplom“ hätten (AG Hannover, Az. 420 C 11922/24); „weder angeklagt noch verurteilt“ seien. (AG Hannover, Az. 409 C 10237/24); „nicht wegen Volksverhetzung verurteilt“ seien (LG FFM, Az. 2-03 o 97/24) und geben sogar in einer „Versicherung an Eides statt“ rotzfrech lügend an, „nicht fremdenfeindlich“ zu sein und „gegenüber Meinungsgegnern keine Schädigungsabsicht“ zu verfolgen und „nicht nach Blitzableitern zu suchen, die er in Ausländern, vermeintlich staatstreuen Personen, Frauen und anderen Personen zu finden glaubt, von denen er vermeint, dass diese ihm intellektuell unterlegen wären“. (LG Frankfurt, Az. 2-03 o 281/24, durch das Urteil mehrfach punktuell widerlegte Versicherung an Eides statt, Anlage MK 2 des Antrages)

(Hervorhebungen nicht im Original)

Herr Dr. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover!

Ich wundere mich doch sehr über Ihr Schweigen: Sind Sie etwa plötzlich zu feige - nachdem Sie das Landgericht Frankfurt geradezu dummdreist belogen (genauer: durch Anwälte der „Media Kanzlei Frankfurt“ belügen lassen) haben - auch noch den Ordnungsmittelantrag stellen zu lassen?

Wenn Sie nicht vollstrecken, also den Ordnungsmittelantrag nicht stellen, könnte(¹) ich die Verfügung wegen Rechtsmissbrauchs aufheben lassen und dann dürfen Sie die Kosten für dieses - in mehrfacher Hinsicht krumme - Verfahren selbst zahlen.

Und denken Sie auch an die Fristsetzung bezüglich der Hauptsacheklage. Kommt die nicht, könnte(¹) ich den Antrag auf Aufhebung der Verfügung auch deshalb stellen. Es wäre für Sie doch „einfach und bequem“, den Ordnungsmittelantrag und die Klage gleich zusammen und „locker von zu Hause aus“ erledigen zu lassen. Irgendein notleidender „Küchenanwalt“ wird sich doch dafür finden lassen - scheitert es an der Vorkasse oder haben Sie den bisherigen Anwälten etwa versehentlich etwas falsches (in dem Fall: wahres) erzählt, weswegen die nun im Hinblick auf die BORA und das StGB (oder visa versa) nicht weitermachen dürfen?

Ein Blick in Ihre Zukunft:

Sie dürfen sich ferner freuen, denn demnächst können Sie dann Ihrer Rechtsschutzversicherung (will das Geld der Mitversicherten zurück) und der Staatsanwaltschaft(²) ganz viele Briefe schreiben, dass doch nicht Sie, sondern meine Person nicht nur DER sondern sogar DAS personifizierte „Böse“ sei. Die werden die Resultate Ihres Queruliueren sicher einscannen, danach in der elektronischen Akte als „unbeachtlich“ taggen und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch nach /dev/null verschieben - wie auch Ihre doch recht zahlreichen und recht lustigen Schreiben an das AG Kassel.

¹) Ich könnte so ich wöllte - Ich habe aber einen besseren Plan, der dazu führen könnte, dass Sie mehrere Monate lang die Seife in eine Socke packen wenn Sie zum Duschen geführt werden.

2) Die wird nach der fälligen Anzeige ein Strafverfahren wegen Betrugs, im Hinblick darauf, dass Sie mehrfach öffentlich geäußert haben, dass Sie mich im Knast sehen wollen und fest daran glauben, das könne wegen nicht gezahlter Prozesskosten geschehen (was nicht der Fall ist), sogar wegen Verstoßes gegen § 263 Absatz 3 Variante 3 StGB einleiten und Sie wohl auch anklagen.

³) P.S. Danke für Ihren heutigen, kackblöden Blogeintrag in Ihrem Hass- und Hetzblog - und den ebenso strunzdummen Kommentar in meinem Blog unter falschen Name. Das wird das OLG Frankfurt ganz sicher interessieren: Ich sag nur „Emails und Kommentare unter dem Name meiner verstorbenen Schwester“.