Was mich wundert... Frage an den wohl dümmsten Prozessbetrüger Hannovers (2. Update)

Was mich wundert... Frage an den wohl dümmsten Prozessbetrüger Hannovers (2. Update)
(Sinnbild) „Abbildung eines erhöhten Mittelfingers“, created by vectorportal.com, Lizenz: CC BY 4.0

Der Trump-Fan Dr. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover hält deutsche Gerichte wohl für eine Art Golfplatz, denn er hat dummdreist lügend vor dem Landgericht Frankfurt am Main im März 2025 eine (sehr) einstweilige Verfügung 2-03 o 97/25 erwirkt, die es mir verbietet, zu behaupten oder zu verbreiten, dass er wegen Volksverhetzung verurteilt sei.

Ich behaupte und verbreite das aber: Der Niedrigstlöhner Dr. Andreas Skrziepietz aus Hannover, der mich öffentlich verleumdet, wurde in der Vergangenheit und vor seiner Antragstellung im Verfahren 2-03 o 117/25 des LG Frankfurt nicht nur wegen Beleidigung und Bedrohung sondern auch wegen des Deliktes der Volksverhetzung (§ 130 StGB) am 28.09.2020 zu 60 Tagessätzen à € 10,00 durch das Amtsgericht Hannover rechtskräftig verurteilt.

Ich habe ihm das sogar vorgelegt, als ich ihm am 8. Juli 2020 durch Vorlage des Artikels Was einen Querulanten ausmacht, Typen fruchtlos Gelegenheit zu einer Stellungnahme oder qualifiziertem Widerspruch bis einschließlich 12. Juli 2025 einräumte. In der beigefügten Vorlage hieß es:

Ein krimineller Querulant tut natürlich zum einen auch das, was Skrziepietz wohl tat (siehe oben). Also beleidigen und drohen. Aber solche belügen auch Gerichte: tragen zum Beispiel vorsätzlich unwahr vor, dass sie ein „Journalismusdiplom“ hätten (AG Hannover, Az. 420 C 11922/24); „weder angeklagt noch verurteilt“ seien. (AG Hannover, Az. 409 C 10237/24); „nicht wegen Volksverhetzung verurteilt“ seien (LG FFM, Az. 2-03 o 97/24) und geben sogar in einer „Versicherung an Eides statt“ rotzfrech lügend an, „nicht fremdenfeindlich“ zu sein und „gegenüber Meinungsgegnern keine Schädigungsabsicht“ zu verfolgen und „nicht nach Blitzableitern zu suchen, die er in Ausländern, vermeintlich staatstreuen Personen, Frauen und anderen Personen zu finden glaubt, von denen er vermeint, dass diese ihm intellektuell unterlegen wären“. (LG Frankfurt, Az. 2-03 o 281/24, durch das Urteil mehrfach punktuell widerlegte Versicherung an Eides statt, Anlage MK 2 des Antrages)

(Hervorhebungen nicht im Original)

Herr Dr. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover!

Ich wundere mich doch sehr über Ihr Schweigen: Sind Sie etwa plötzlich zu feige - nachdem Sie das Landgericht Frankfurt geradezu dummdreist belogen (genauer: durch Anwälte der „Media Kanzlei Frankfurt“ belügen lassen) haben - auch noch den Ordnungsmittelantrag stellen zu lassen?

Wenn Sie nicht vollstrecken, also den Ordnungsmittelantrag nicht stellen, könnte(¹) ich die Verfügung wegen Rechtsmissbrauchs aufheben lassen und dann dürfen Sie die Kosten für dieses - in mehrfacher Hinsicht krumme - Verfahren selbst zahlen.

Und denken Sie auch an die Fristsetzung bezüglich der Hauptsacheklage. Kommt die nicht, könnte(¹) ich den Antrag auf Aufhebung der Verfügung auch deshalb stellen. Es wäre für Sie doch „einfach und bequem“, den Ordnungsmittelantrag und die Klage gleich zusammen und „locker von zu Hause aus“ erledigen zu lassen. Irgendein notleidender „Küchenanwalt“ wird sich doch dafür finden lassen - scheitert es an der Vorkasse oder haben Sie den bisherigen Anwälten etwa versehentlich etwas falsches (in dem Fall: wahres) erzählt, weswegen die nun im Hinblick auf die BORA und das StGB (oder visa versa) nicht weitermachen dürfen?

Herr Andreas Skrziepietz: Können Sie überhaupt lesen?

„Was den Prozessbetrug angeht: Reinholz hatte behauptet, daß ich 2024 wegen staatsfeindlicher Hetze (§130 StGB) verurteilt wurde.“

lese ich im Ihrem Dummquak-, Hetz- und Hassblog.

Das ist mal wieder unwahr. Vorsätzlich unwahr (eine Lüge) ist es, wenn Sie vorgeben, lesen zu können. Ich hatte behauptet, und das ist wahr, dass Sie wegen Volksverhetzung verurteilt wurden. Aber eben nicht 2024. Wann das war, dazu habe ich mich ursprünglich gar nicht geäußert. Aber Sie, Dr. Andreas Manfred Skrziepietz wurden im Jahr 2020 durch das Amtsgericht Hannover wegen Volksverhetzung (§130 StGB) verurteilt und zwar zu 60 Tagessätzen a 10 Euro. Was im Hinblick auf die stabil niedrigen Tagessätze spätere bekannt gewordener Verurteilungen (60 * 20€ , 75 * €15) ein Indiz dafür ist, dass Sie Empfänger sozialer Leistungen (also „Harzi“, „Bürgergeldempfänger“, „Mindestlöhner“ oder dergleichen) sind. Was wohl - wie auch Ihre Unzufriedenheit - eine Folge der durch Sie selbst in Ihrem Hass- und Hetzblogs der Öffentlichkeit präsentierten, geistigen Degression sein wird. Und es erklärt, warum Sie 2020 kein Arzt wurden. Die einfache ärztliche Untersuchung (nur des Körpers) hatten Sie - wie Sie dem LG Frankfurt selbst vorlegten - zwar „bestanden“, aber eine saubere Straffreiheitserklärung und ein sauberes „großes“ Führungszeugnis konnten Sie erweislich nicht vorlegen.

Bild: Ausschnitt aus dem (aktuellen) Antragsformular für die Approbation. Im Hinblick auf die Vorstrafe wegen Volksverhetzung hätte das Landesprüfungsamt ein psychiatrisches Gutachten gefordert oder die Zulassung ablehnt.

Außerdem hätte die Zulassungsstelle (Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung) im Hinblick auf das Aufscheinen der Verurteilung wegen Volksverhetzung im beizubringenden amtlichen Führungszeugnis gleich abglehnt oder ein psychiatrisches Attest gefordert. Ob Sie, Herr Dr. Andreas Skrziepietz, darauf hin den Antrag nicht oder nicht vollständig gestellt haben oder ob dieser wegen der Vorstrafe und/oder einer psychiatrischen Störung und/oder der Verweigerung einer geforderten psychiatrischen Untersuchung (§ 10 Absatz 7 der ÄApprO i.V.m. §11 derselben) oder wegen eines – im Hinblick auf Ihr Quaknazi-Schriftschlecht zu erwartenden negativen Ergebnisses – nicht „durchging“ kann mir „sowas von scheißegal“ sein. Fakt ist: Sie sind nie zum Arztberuf zugelassen worden und das können Sie nicht mehr weglügen:

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Bild: Auszug aus einer Abmahnung des Andreas Skrziepietz vom 07.12.2024

Herr Skrziepietz: Sie hatten allenfalls eine, auf eine „nicht selbständige und nicht leitende Tätigkeit unter Aufsicht, Anleitung und Verantwortung von Ärztinnen und Ärzten, die eine Approbation oder eine unbeschränkte Berufserlaubnis besitzen“, beschränkte Erlaubnis:

Bild/Beispiel: Beschränkte Erlaubnis für das Praktikum gemäß Anlage 17 (zu § 35a Absatz 3) der (aktuellen) Approbationsordnung für Ärzte

Jeder „nicht vollständig hirnhole Idiot“ weiß, dass man damit nicht als „Arzt“ sondern nur als „Praktikant“ durchgeht. Andreas Skrzipietz versuchte das Gericht zu belügen, in dem er die damit verbundene Mitgliedschaft in der Ärztekammer in der Antragsschrift als Beweis dafür, dass er als Arzt zugelassen worden sei, anführt. Genau so geht „Prozessbetrug“:

Bild: Ausschnitt aus der Klageschrift des Andreas Skrziepietz. Eine formale Mitgliedsbescheinigung legte er nicht vor.

Übrigens, Herr Dr. Andreas Skrziepietz:

Ihr selbstvermeintlich „toller“ Artikel vom 04.08.2025, in welchem Ihr dummkriminelles Hirn mal wieder eine Herbwürdigung des Bundespräsidenten (der sei eine „Demok-Ratte“) ejakulierte (Wurde es da auch feucht in Ihrer Unterhose, hat Ihre Mutti diese dann gleich gewaschen?) liegt der StA Göttingen als Zentralstelle zur Bekämpfung von Hass im Internet bereits vor. Wie man so ahnt und hört beabsichtigt diese zusammen mit der StA Hannover, nicht beim Amtsrichter – sondern (wegen der Straferwartung) bei einem Schöffengericht Hannover – nicht nur Anklagen wegen vielfachen Prozessbetruges, mehrerer weiterer Fälle der Volksverhetzung und wegen Verstoßes gegen § 90 StGB zu stellen, sogar (im Hinblick auf die Dichte und Dummdreistigkeit der Taten) auch, vor Gericht den Antrag zu stellen, Sie psychiatrisch untersuchen zu lassen. Das ist mehr als „fällig“.

Ein Blick in Ihre Zukunft:

Sie dürfen sich ferner freuen, denn demnächst können Sie dann Ihrer Rechtsschutzversicherung (will das Geld der Mitversicherten zurück) und der Staatsanwaltschaft(²) ganz viele Briefe schreiben, dass doch nicht Sie, sondern meine Person nicht nur DER sondern sogar DAS personifizierte „Böse“ sei. Die werden die Resultate Ihres Querulierens sicher einscannen, danach in der elektronischen Akte als „unbeachtlich“ taggen und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch nach /dev/null verschieben - wie auch Ihre doch recht zahlreichen und zudem querulatorisch-lustigen Schreiben an das AG Kassel.

¹) Ich könnte so ich wöllte - Ich habe aber einen besseren Plan, der aufgrund ihrer Vordelikte und, weil Sie ein notorischer Gerichtsbelüger sind, dazu führen könnte, dass Sie mehrere Monate lang die Seife in eine Socke packen wenn Sie zum Duschen geführt werden.

²) Die wird nach der fälligen Anzeige ein Strafverfahren wegen Betrugs, im Hinblick darauf, dass Sie mehrfach öffentlich geäußert haben, dass Sie mich im Knast sehen wollen und fest daran glauben, das könne wegen nicht gezahlter Prozesskosten geschehen (was nicht der Fall ist), sogar wegen Verstoßes gegen §263 Absatz 3 Variante 3 StGB einleiten und Sie wohl auch anklagen.

³) P.S. Danke für Ihren heutigen, kackblöden Blogeintrag in Ihrem Hass- und Hetzblog - und den ebenso strunzdummen Kommentar in meinem Blog unter falschen Name. Das wird das OLG Frankfurt ganz sicher interessieren: Ich sag nur „Emails und Kommentare unter dem Name meiner verstorbenen Schwester“.