Hannoverscher „Superquerulator“ Andreas Skrziepietz scheitert mit weiterer Strafanzeige

Hannoverscher „Superquerulator“ Andreas Skrziepietz scheitert mit weiterer Strafanzeige
Bild: Landeswappen auf dem Briefpapier der Staatsanwaltschaft Hessen

Inzwischen hatte ich gegen den „Dr. Superquerulator“ Andreas Skrziepietz - dieser stellt auffällig viele Strafanzeigen, die (mindestens in einem Fall) derart offenkundig unbegründet sind, dass diese sogar gleich am Tag nach dem Eingang zurück gewiesen werden - wegen genau dieser Anzeige, genauer wegen des von mir umfassend begründeten Verdachtes der vorsätzlich falschen Beschuldigung in genau diesem Verfahren gegen ihn gestellt. Ich bin mir nicht sicher, ob das von der, im Artikel „Dr. Andreas Skrziepietz ist zu kriminell um ihn noch wegen Nachstellens, Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede zu bestrafen“ beschriebenen Einstellung nach § 154 StGB mit umfasst ist, denn die „falsche Verdächtigung“ fehlt in der Liste.

Mit meiner Strafanzeige trat ich jedenfalls auch der obigen entgegen.

Ich könnte jetzt behaupten, ich hätte meine Anwältin im Ermittlungsverfahren erfolgreich verteidigt. Aber hinsichtlich der niedrigen Qualität der Strafanzeige und des offensichtlichen „Nicht-ganz-bei-der-Wahrheit-bleibens“ des Herrn Doktor Vielstraf war das gar nicht nötig. Ein gewisser Anwalt Markus Haintz (der vertritt Skrziepetz und andere solche Wirrköpfe) und/oder eines seiner arisch-blonden AfD-Mäuschen würde das allerdings auf den Kanzleiwebseiten oder auf denen der angeschlossenden Medienfirma Haintz.media (gewiss nicht grundlos mit Sitz in einem einschlägig auffälligen Schweizer Briefkasten!) wohl laut und orgiastisch „als Erfolg verstöhnen“.