Dr. „Keinarztgeworden“ Andreas Skrziepietz (Hannover)

Dr. „Keinarztgeworden“ Andreas Skrziepietz (Hannover)
Auszug: 2020: Hausnummer 92?

Der mit wilden Schmähungen und übler Hetze erheblich in die Öffentlichkeit drängende Andreas Skrziepietz aus Hannover hat mit einem Artikel, in welchem er eigentlich seinem covidiodistischen Hass gegen Karl Lauterbach Raum geben wollte, sinngemäß sinniert, dass er doch selbst 25 Jahre nach seinem „3. Staatsexamen“ die Approbation erwerben könne um sodann als Arzt durchs Fernsehen zu tingeln.

„Nun ja: Womöglich hätte es bei Andreas Skrziepietz dazu gereicht, sich bei RTL zum Gefallen der geistigen Unterschicht mit anderen Idioten in Containern zu zoffen, in organischen Abfällen nach Sternen zu wühlen oder Würmer zu fressen.“

(Jörg Reinholz)

  • Damit hatte, das habe ich schon berichtet, der „öffentliche“ Andreas Skrziepietz öffentlich Anlass gegeben, darüber nachzudenken, warum er kein Arzt wurde.

Und ich kam sehr schnell darauf, dass es drei Gründe gibt, die Approbation zu verweigern:

  • gesundheitliche Nichteignung,
  • Unwürdigkeit
  • Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs

In der Klage wurde einerseits behauptet, dass Andreas Skrziepietz „nie Arzt werden“ wollte - aber zugleich eine ausschließlich für den Approbationsantrag notwendige Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung beigefügt. Die stammte (angeblich) vom 03.11.2020.

  • Das Andreas Skrziepietz prozessual gelogen hat, als er behauptete, er wollte nie Arzt werden, steht also schon mal fest. Aber so weit war ich schon.

Es blieben schon nach meiner früheren Untersuchung die folgenden Gründe aus der § 3 BÄO:

  • Unwürdigkeit
  • Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs

Auch den Umstand, dass zum Auschluss dieser Versagensgründe der Antragsteller eine Straffreiheitserklärung und ein Führungszeugnis vorlegen muss hatte ich schon erwähnt. Das „NiZzA“ schreibt:

Des Weiteren müssen Sie bei der Meldebehörde Ihres Wohnorts oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz ein amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG beantragen. Als Verwendungszweck geben Sie bitte „Ärztliche Approbation Abt. 2“ an. Das Führungszeugnis wird dem Landesprüfungsamt direkt übersandt (Anschrift: NiZzA, Landesprüfungsamt, Berliner Allee 20 A, 30175 Hannover). Es darf bei Antragseingang nicht älter als einen Monat sein.

Demnach könnte Andreas Skrziepietz - der durch seinen Sermon entweder die Mangelhaftigkeit seiner juristischen Kenntnisse (oder aber seine kriminelle Absicht - oder eben seinen „ganz besonderen geistigen Zustand“) selbst immer wieder der Öffentlichkeit beweist - vom Inhalt eines solchen Führungszeugnisses sehr überrascht gewesen sein. Oder das Landesprüfungsamt hat eine weitere „fachärztlich-psychiatrische Untersuchung und Begutachtung zur Frage der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des ärztlichen Berufes“) verlangt. Was (wohl) zu dem nunmehr sehr plötzlichen Entschluss des Andreas Skrziepietz führte, dann doch lieber kein Arzt werden zu wollen. Denn es gilt:

„Psychos - insbesondere Narzissten - scheuen den Psychiater wie der Teufel das Weihwasser.“

(Jörg Reinholz)

Dafür spricht auch Folgendes: Seiner Anlage in der Klage nach hat sich der laut dem ärztlichen Zeugnis 1967 geborene Andreas Skrziepietz also anno 2020 ein Zeugnis für die gesundheitliche Eignung zwecks Vorlage beim Landesprüfungsamt ausstellen lassen. Da war er ergo 53(!) Jahre alt.

Das die mir vorgelegte „Kopie“ - eher ein ganz schleches Foto - „in einer äußerst zweifelhaften Qualität“ ist - wirft weitere Fragen auf:

Bild: Das Zeugnis gilt nur einen Monat: Wer hat warum das Datum geändert? Da kann 3.10.20 aber auch 3.9.20 oder sonstwas gestanden haben. Üblich wäre - bei einem Schreibfehler - eine Neuausstellung des nicht gerade umfänglichen Formulars oder die Komplettstreichung und Neusetzung des Datums mit einer Zeichnung (Stempel, Unterschrift) für die Korrektur. Wurde das Zeugnis also korrigiert oder etwa verfälscht?

Zudem gab Andreas Skrziepietz seine Hausnummer zwar 1999 mit der oben ersichtlichen Nr. 92 an, aber laut „Schweizerische Ärztezeitung | 2010;91: 24“ schon anno 2010 mit der 94. Im oben ersichtlichen Ausschnitt des selben Dokuments (angeblich von 2020) dann wieder mit der 92. Ein Hin- und Herziehen zwischen den selben Adressen erscheint hier eher ungewöhnlich. Laut Klageschrift ist - nein: soll - Skrziepietz in der Nr. 94 erreichbar sein.

Allerdings habe es im Mai 2024 - so behauptet es ein (übrigens ungerufender) Zeuge oder eine Zeugin - am Haus Nr. 94 ein Klingelschild mit der Aufschrift „A. Skrziepietz“ und am Haus Nr. 92 ein solches mit „* Skrziepietz“ gegeben.

Ich gehe mal davon aus, dass es stimmt, dass Andreas Skrziepietz das Studium ca. 25 Jahre zuvor abschloss und mir kommt irgendwie der Gedanke (und der verfestigt sich zunehmend), dass es damals mit einer Tätigkeit als „Arzt im Praktikum“ Probleme gab (z.B. eine fristlose Beendigung infolge eines erheblichen Verschuldens) oder aber, dass schon damals sein Führungszeugnis (prospektiv) wegen Verhaltensweisen außerhalb des angestrebten Arztberufes nicht so „sauber“ war wie für es die Approbation erforderlich ist.

Dafür, dass eine „fachärztlich-psychiatrische Untersuchung und Begutachtung zur Frage der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des ärztlichen Berufes“ seiner Person ein negatives Ergebnis liefern würde, spricht übrigens gerade die vorliegende Klage und das aktuelle Verhalten des Andreas Skrziepietz:

Niemand, der „bei Sinnen“ ist, stalkt erst, überzieht die gestalkte Person sodann mit einer Klage in welcher er das Stalking bestreitet - und ist oder handelt so strunzdumm, dass er das Stalking nicht nur nach der Abmahnung sondern sogar auch nach der Klageerhebung noch fortsetzt. Denn einem Stalker, der auch nur noch irgendwie „bei Sinnen“ wäre, wäre völlig klar, dass die Gegenseite nach der Abmahnung intensiv Beweise sammelt. Das können - aber müssen nicht - technische Beweise sein. Schon die Wiederholung immer derselben blöden Beleidigung in Belästigungen, deren Absender klar ist, und sodann in den zahlreichen „anonymen“ Insitierungen genügt den Gerichten - sogar im Strafverfahren - für eine Zuordnung.

Und ich bin ganz gewiss nicht dumm. Auch ist (war) die stark auf Mathematik und Naturwissenschaft ausgelegte, „ostzonale“ Schulbildung (beschrieben als „allgemeinbildende polytechnische Oberschule“) in vielerlei Hinsicht der westdeutschen weit überlegen. Das ist noch etwas, was der sich selbst für „ausnehmend klug“ haltende und ganz gewiss nicht „eloquente“ sondern „eher monotone“ und seinen Sermon - in einer, sicher auch Psychiatern als „auffällig“ erscheinenden Weise(¹) - wiederholende Herr Andreas Skrziepietz schon sehr bald sehr genau erfahren wird.

¹) Allein die Wiederholungen seines hassvollen und darüber hinaus psychiatrisch höchst bedenklichen Ausstoßens gegenüber Annalena Bärbock lassen in Inhalt, Frequenz und Monotonie jeden normalen Leser oder jede normale Leserin erschaudern:

Bildschirmfoto:Wie oft denn noch, Herr Dr. „Keinarztgeworden“ Andreas Skrziepietz?“

(Die oben gezeigten Fundstellen sind nicht alles. 25 weitere Male wichste Skrziepietz das Wort „Dummböckin“ in einen weiteren Blog - da sind von Google schon gelöschte „Artikel“ nicht mitgezählt)

Blödes Covidioten- und Nazipack „holt“ sich allerdings an sowas wie dem obigen „einen runter“ und manche(r) aus diesen Kreisen sieht sich durch solche Hassschriften auch zu Gewalt aufgerufen und „berechtigt“.

Gewalt, die Andreas Skrziepietz öffentlich billigt. Wodurch klar wird, dass er diese provozieren will.