Landgericht Kassel erlässt binnen weniger Tage dritte(!) einstweilige Verfügung gegen „Dr. Rufmord“ Andreas Skrziepietz
Ebenfalls am 19.03.2026 erließ das Landgericht Kassel unter dem Aktenzeichen 10 o 301/26 eine weitere Einstweilige Verfügung gegen den mir sicherlich bis in alle Ewigkeit als „Dr. Rufmord“ erinnerlichen Andreas Skrziepietz aus Hannover. In insgesamt 6 Äußerungen hatte dieser „Verleumdikus“ mich vorsätzlich unwahr als „Lügen-Jörg“, „Psycho-Jörg“, „Querulanten-Jörg “, „Prozessbetrüger“ und dergleichen beleidigt, verleumdet und verhetzt.
Genau wie in den vorherigen Sachen 10 o 300/26 und 10 o 159/26 hielt keine Einzige seiner extrem beleidigenden Verleumdungen einer Wahrheitsprüfung durch das Gericht stand. Viel mehr sieht es so aus, als habe der auch strafrechtlich immer wieder in in Erscheinung tretende und mehrfach verurteilte Dr. Andreas Skrziepietz eine „recht überbordende Phantasie“, welche ihn daran hindert, Sätze oder meinetwegen Dokumente zu Ende zu lesen - seine eigene Wortwahl ist übrigens „Wahnsystem“.
Sich binnen etwa eines Monats durch dummdreiste Äußerungen, die vorliegend auch verbitterte Reaktionen auf die vorherigen Abmahnungen zu sein scheinen, gleich drei einstweilige Verfügungen „einzufangen“ ist schon ein starkes Stück.
Vertreten wurde Andreas Skrziepietz (Hannover) von dem Kölner Rechtsanwalt Markus Haintz. Der hatte übrigens vorgetragen, dass ein Teil der Äußerungen seinem Mandant durch die erste Verfügung bereits verboten seien. Das ist äußerst interessant, denn damit hat Markus Haintz seinen Mandant Andreas Skrziepietz faktisch als Person „hingehangen“, die vorsätzlich gegen die Verfügung verstoßen hat und mir die Gelegenheit verschafft, im - längst „angeleierten“ Ordnungsmittelverfahren genau zu diesem Vorsatz nachzutragen, was zu einer härteren Bestrafung führen kann.
Das Gericht folgte meiner Argumentation: Ich muss damit rechnen, dass ein Ordnungsmittelantrag z.B. wegen eines veränderten Kontextes zurück gewiesen wird und darf also erneut den Unterlassungsantrag stellen um nicht in die Gefahr zu geraten, das Recht auf die Beantragung einer weiteren einstweiligen Verfügung wegen des Zeitablaufes durch Entfall der Eilbedürftigkeit zu verlieren.
Zudem hatte der Anwalt Markus Haintz für Andreas Skrziepietz behauptet, der Blog sei gar nicht öffentlich, der sei auf „privat“ gestellt. Da hat das Gericht nicht lange gezögert und Erkenntnisse aus dem Ordnungsmittelantrag verwertet: Der Blog ist für Abonenten zugänglich, ergo öffentlich. Dem Rechtsanwalt ist also nicht aufgefallen, dass ich die Artikel – diese lagen ja meinem Antrag als Ausdruck bei – abrufen konnte? Was soll ich von ihm halten? Zugleich fand etwas statt, was bei Andreas Skrziepitz schon früher auffällig war. Sein angeblicher „Beweis“ beweist das Gegenteil von dem, was er behauptet:

Was nun wieder Markus Haintz betrifft: Vielleicht ist es ja kein Zufall, dass der offensichtlich auch vermittels seiner Firma „Haintz-Media“ und also mit merkwürdigen Artikeln unter Quaknazis, Covidioten, Quer-„denkern“, Putin-Freunden, Klimaleugnern und solchen, die man auch glatt für einen „Julius-Streicher-Ersatz“ halten kann, um Mandanten wirbt? Braucht der vielleicht solche - und vor allem solche wie Andreas Skrziepietz? Mir bekannte, seriöse Anwältinnen und Anwälte hätten unter diesen Umständen die schon aus dem Bildschirmfoto heraus offensichtlich unwahre Behauptung, der Blog sei „nicht öffentlich“, keineswegs vorgetragen.
P.S.: Falls Andreas Skrziepietz es auch nur wagen will, mir jetzt mit der weiteren Geschichte vom Pferde kommt, es habe keine solchen Abonennten gegeben, werde ich ihn vor Gericht „rasieren“ - und zwar mit Screenshots und Ausdrucken. Besser er lässt das.
P.P.S.: Ich bin, wie der mich auch mit Verleumdungen stalkende Andreas Skrziepietz inzwischen genau wissen sollte, bei Weitem noch nicht fertig!