Landgericht Kassel erlässt zweite einstweilige Verfügung gegen „AfD-Nase“ und Verleumder Andreas Skrziepietz

Landgericht Kassel erlässt zweite einstweilige Verfügung gegen „AfD-Nase“ und Verleumder Andreas Skrziepietz

Mit Beschluss vom 19.03.2026 hat das Landgericht Kassel eine weitere einstweilige Verfügung gegen Dr. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover erlassen. Der angebliche Kämpfer für die „Meinungsfreiheit“ – der selbst als Gerichtshansel wegen Kleinigkeiten[¹] teuer vor Gericht zieht – hatte mich - wohl aus einem ursprünglich politischem Hass heraus - in der Öffentlichkeit beleidigt und verleumdet.

In der Sache 10 o 300/26 kam das Gericht zu dem Schluss, dass Skrziepietz mich (in der Absicht des Rufmordes) durch öffentliche Schrift unwahr als „psychisch krank“ bezeichnete und mir wahrheitswidrig Insolvenz nachsagte.

Vertreten wurde Andreas Skrziepietz (Hannover) von dem Kölner Rechtsanwalt Markus Haintz, der vermittels seiner Firma „Haintz-Media“ mit merkwürdigen Artikeln unter Quaknazis, Covidioten, Quer-„denkern“, Putin-Freunden, Klimaleugnern um Mandanten wirbt.

Bereits am 16.02.2026 untersagte das Landgericht Kassel dem auch strafrechtlich wegen Äußerungsdelikten mehrfach verurteiltem Andreas Skrziepietz per einstweiliger Verfügung fünf beleidigende, verleumderische und mich verhetzende Äußerungen.

¹) Vor dem LG Frankfurt klagt der „Dr. Prozesshansel“ und falsche „Diplom-Journalist“ allen Ernstes, weil ich ihn angeblich falsch zitierte und meint allen teuren Ernstes seine hochwerte Äußerung „linksgrün versiffte Feinde“ hätte ich durch das bewusste Weglassen der weiteren Worte „der Meinungsfreiheit“ rechtswidrig sinnentstellend verändert, als ich darüber sinnierte, dass er sich durch seine Wortwahl „linksgrün versifft“ dem berühmten NS-Propagandist Julius Streicher annähere. Ob Andreas Manfred Skrziepietz nun (wie er behauptet), ein „Freund“ oder vielmehr ein „braunblau verkorkster Feind der Meinungsfreiheit“ ist, mögen die Leser(innen) entscheiden.