„Stunksucher“ Andreas Skrziepietz (Hannover): Vermögensvernichtung durch Prozesskosten?

„Stunksucher“ Andreas Skrziepietz (Hannover): Vermögensvernichtung durch Prozesskosten?
Bildschirmfoto: Beleidigung meiner Person durch Andreas Skrziepietz. Wer - Andreas Skrziepietz hat es getan - andere erst übel beleidigt, also „Stunk sucht“ und dann Rechtsstreitigkeiten anfängt, lernt wohl erst durch die Urteile und die Verfahrenskosten. Falls überhaupt.

Der Nichtarzt, Quaknazi und „Schauspieler in der Opferrolle“ Dr. med. Andreas Skrziepietz, Schierholzstrasse 94, D-30655 Hannover, tönte, nach dem seine Strafanträge gegen mich „floppten“, mehrfach öffentlich, dass ich sparen solle, damit ich die Kosten für die Prozesse bezahlen könne - welche er also rechtsmissbräuchlich und betrügerisch gegen mich „anleiert“. Der Tatsachen- und Rechtslage zufolge werden seine Klagen und Anträge aber zurückgewiesen. Denn durch sein dummes Handeln - seine Veröffentlichungen - steht (wohl) fest, dass er mit den erhobenen Ansprüchen keineswegs durchkommt:

Es ist teuer, Dummes zu tun...

Ich frage mich, ob die Kanzlei des Dr. jur. Severin Riemenschneider den Andreas Skrziepietz in der Frage des Prozess- und Prozesskostenrisikos auch nur halbwegs korrekt beraten hat - oder ob Andreas Skrziepietz vielleicht „beratungsresistent“, womöglich sogar „nicht geschäftsfähig“ ist.

  • Für eine nicht in allen Punkten korrekte Beratung sprechen die extrem hoch angesetzen Streitwerte - immerhin sind solche (extrem hoch angesetzen Streitwerte) auch Merkmale des Rechtsmissbrauches.
  • Ebenfalls für eine nicht korrekte Beratung spricht, dass ein komplettes Berichtsverbot verlangt wurde - denn ich soll den Namen des Andreas Skrziepietz nicht nennen dürfen. Was im Hinblick darauf, dass er selbst erheblich in die Öffentlichkeit drängt und mich selbst unter Angabe seines Namens übel beleidigte, ganz augenscheinlich „sowas von nicht durchsetzbar“ ist.
  • Anderseits lese ich von Andreas Skrziepietz immer wieder, dass er diese oder jenen mit üblen Beleidigungen überziehen dürfe: „Fettgefressen“ ist seiner ganz besonderen Welt eine „zulässige, weil wahre Meinungsäußerung“. Ist es aber in dieser Welt nicht: Strafgesetzbuch, § 192 „Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises“ - dafür gibt es bis zu 2 Jahre Knast. Für den anlasslosen Gebrauch der Formalbeleidigung „Enddarmbewohner“ - was der also unzweifelhaft kriminelle Andreas Skrziepietz (Schierholzstrasse 94, D-30655 Hannover) auch mehrfach öffentlich getan hat - ist der § 185 StGB direkt einschlägig und die von Andreas Skrziepietz beanspruchte und missbrauchte „Meinungsfreiheit“ findet laut Art. 5 Absatz 2 GG ihre Grenze, wenn sie, was Andreas Skrziepietz erweislich vielfach getan hat, für Straftaten missbraucht wird. Demnach könnte es sein, dass Andreas Skrziepietz sich als „komplett beratungsresistent“ hinsichtlich der Kosten und des Risikos erwiesen hat.
  • In diesem Fall halte ich es aber für „moralisch höchst fragwürdig“ und sogar „verwerflich“ dass der Anwalt Dr. jur. Severin Riemenschneider wohl nach dem Motto handelt, dass Moral keine Miete zahle - und die Vertretung nicht ablehnte. Der sollte auch mal nachdenken, warum ein unbedeutender Skrziepietz aus Hannover einen Anwalt in Frankfurt anruft.
  • Haben vielleicht zahlreiche andere Anwälte in Hannover nicht so „krass moralfrei“ gehandelt und durch die Ablehnung des Mandats pflichtgemäß Schaden bei dem offensichtlich „krass verstandeswidrig“ handelnden Andreas Skrziepietz vermeiden und nicht an einer Straftat (Prozessbetrug) teilnehmen wollen?
  • Haben vielleicht klügere Anwälte im Hinblick auf das Vorhaben des Andreas Skrziepietz und die klar entgegen stehende Tatsachen- sowie Rechtslage ernste Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Andreas Skrziepietz gemäß § 104 Absatz 2 BGB gehegt?
  • Ich jedenfalls vermute, das Andreas Skrzepietz im Ergebnis eines Prozesses psychiatrisch begutachtet und sodann vom Vormundschaftsgericht in Hannover ein Anwalt bestellt wird, der (unter wohl anderem) künftig seine juristischen und finanziellen Angelegenheiten regelt. Den Antrag werde ich stellen lassen - und habe, wie oben zu lesen ist, starke Argumente.

Laut Gerichtskostenrechner

den korrekt zu bedienen ich keineswegs zu behaupten wage kommt Einiges zusammen:

  1. Abmahnung und Hauptsacheklage (64.000 € Streitwert laut Media-Kanzlei-Frankfurt am Main) - nur eine Instanz!
  1. Abmahnung (270.000 € Streitwert laut Media-Kanzlei-Frankfurt am Main) mit EV-Verfahren (mit mündlicher Verhandlung z.b. nach Widerspruch) - nur eine Instanz!
  1. Da im EV-Verfahren nur summarisch geprüft und oft geschlampt wird können dazu Kosten für die zu 2.) gehörende Hauptsache kommen, in welche ich ihn - wegen der größeren Rechtssicherheit zwingen würde:

Von den Kosten gehen also rund 22.000 Euro an die Media-Kanzlei-Frankfurt! Ich sehe in der hohen Summe ein ernstes Motiv für eine also denkbar absichtliche Schlecht- oder Falschberatung!

Ich frage:

Wird Andreas Skrziepietz von „seinen“ Anwälten - die als Juristen sehr genau wissen sollten, dass ihr Mandant vor Gericht verlieren wird - „abgezockt“ statt „beraten“?

Das sind in Summa rund 60.000 Euro? Geht es billiger?

Es geht definitiv sehr viel teurer! Durch Berufungen und Widersprüche... und ich werde mich keineswegs dazu hinreißen lassen, von Tatsachen missachtenden Richtern auch nur irgendeine meiner Äußerungen verboten zu bekommen. Gerade vor dem OLG Frankfurt habe ich - in Person und unvertreten - sehr viele sehr schöne Erfolge nach den groben Mist der unteren Instanz (LG Kassel) erzielt. Wie wird das erst mit Anwältin?

Und es geht noch sehr viel teurer wenn ich die Widerklage auf Unterlassung des Stalkings und seiner unfassbar blöden Beleidigungen (s. Bild oben) einreiche.

  • Auch einem Vergleich - auf den (zu) viele nicht am Recht und nicht an Tatsachen sondern nur an der „Erledigung“ interessierte Richter oft unlauter, nämlich durch Drohungen drängen, der es für die Parteien aber nur teurer macht und, wenn man wach geworden und dessen Ungünstigkeit erkannt hat, den Weg durch die Instanzen versperrt - werde ich nicht zustimmen. Ich erwarte eine Klage- bzw. Antragsrücknahme oder -Abweisung: Ein anderes Ende wird es nicht geben.

Billiger wird es, wenn (1. Punkt oben) Andreas Skrziepietz die Klage noch vor der Zustellung an mich zurück nimmt, so dass ich keinen Anwalt brauche - und eine Verhandlung nicht stattfindet. Auch die an das Gericht zu zahlenden Gebühren werden dann „deutlich günstiger“.

Billiger wird es, wenn (2. und 3. Punkt oben) die Media-Kanzlei des Severin Riemenschneider meine Einlassungen pflichtgemäß dem „Antrag auf den Erlass der einstweiligen Verfügung ohne Anhörung des Gegners“ beifügt, das Gericht diese prüft, den Antrag sodann ohne Verhandlung zurück weist, Skrziepietz dagegen keinen Widerspruch einlegt und sofort rechtswirksam auf die Hauptsacheklage verzichtet - das kann man übrigens billiger ohne Anwalt machen. Dann müssen die fremden (meine) Anwaltskosten nicht gezahlt werden. Weil sie ganz einfach nicht anfallen. Den Verfügungsantrag und die Anlagen hole ich mir aber zwecks Beurteilung und ggf. Stellung von Strafanzeigen. Die Unterlagen kann ich selbst, also ohne Anwalt, erlangen.

Billiger wird es aber vor allem, wenn die Media-Kanzlei des Serverin Riemenschneider den Andreas Skrziepietz jetzt endlich angemessen und ausreichend eindringlich bezüglich des Prozessrisikos und der Kosten berät und notfalls die Vertretung niederlegt.