„Boah! Alter Schwede! Was ist das denn für ein übler Lügner, Hetzer und Heuchler!“

„Boah! Alter Schwede! Was ist das denn für ein übler Lügner, Hetzer und Heuchler!“
Bildschirmfoto: So lügt der selbst ernannte „Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover

Wer wie der der selbst ernannte „Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover andere durch öffentliche Schrift beleidigt, verleumdet, verhetzt, Hassblogs betreibt, in grausigen Merkel-Masken-Monologen seinen offenbar maladen Geisteszustand in die Öffentlichkeit trägt, Gerichte belügt, sich gleichzeitig so sehr gefällt und obiges in unzweifelhaft vorliegender Beleidigungsabsicht (welche für die ihm vorgehaltene Schädigungsabsicht i.S.d. §226 BGB spricht) veröffentlicht, der muss es sich gefallen lassen, wenn ich dem ebenso öffentlich entgegen trete.

Die eigentliche Stellungnahme (fürs Web teilanomymisiert) hat nicht 64 sondern 19 Seiten und darin wird ist ganz viel des blöden Verbalmülls - Hass, Hetze, Heuchelei und Lügen - des Andreas Skrziepietz gezeigt. 45 Seiten des Faxes sind Anlagen. Das ist alles andere als ungewöhnlich und im Hinblick auf den vorgeworfenen Rechtsmissbrauch gerade nicht „irrelevant“. Bevor der Hetz- und Hassblogger Skrziepietz in stinkiger Absicht hinter die Seitenzahl ein Ausrufezeichen setzt sollte er mal nachschauen, wie viele Seiten (und was für „Rotz“) seine eigenen Anwälte so an das Gericht schicken. Aber mit den Tatsachen „hat er ja nicht so“.

Damit sich die Leser ein Bild über den Geist und die verlogene Heuchelei des sich durch eine rechtskräftige Verurteilung wegen Volksverhetzung als geadelt ansehenden Andreas Skrziepietz machen können veröffentliche ich nun ein weiteres Dokument:

Denn ich hatte seinem Anwalt in der Entgegnung auf die Abmahnung - in der selben Sache - fein säuberlich vorgezählt, wie erstaunlich oft und krass der gewiss ganz gewiss feine und saubere aber leider durch und durch kriminelle Andreas Skrziepietz aus Hannover lügt, hetzt, verleumdet, beleidigt. Nach 61 Seiten habe mit der Zählung abgebrochen. Auch dieses Dokument habe ich teilanonymisiert.

Der Lügner, Hetzer und Heuchler Andreas Skrziepietz hat der Öffentlichkeit wie folgt vorgemacht:

Die höchst merkwürdige - und kriminelle - Vorliebe des Andreas Skrziepietz dafür Wörter wie „Kindersexpartei“ in seinen Hasschriften zu verwenden, habe ich schon besprochen. Aber da Andreas Skrziepietz vorsätzlich unwahr behauptet, ich hätte eine Diagnose(!) gestellt, veröffentliche ich auch dieses Dokument - welches übrigens sein Anwalt klar pflichtwidrig (§ 138 ZPO) nicht zusammen mit dem Antrag an das Gericht gesandt hatte. Das Bestreiten der geistigen Gesundheit des Andreas Skrziepietz betrifft die „Geschäfts- und Parteifähigkeit“ ergo die Nichtigkeit einer Klage - ist also nach §§ 104, Punkt 2; 105, Absätze 1 und 2 BGB relevant. Und es ist nicht Sache des Anwalts - erst recht nicht des Quaknazis Skrziepietz - zu entscheiden was „relevant“ ist und was nicht. Das ist Sache des Gerichts.

Im Übrigen vermute ich schon jetzt, dass nicht die Kammer 2-03 o des LG Frankfurt, sondern das OLG auch diese Sache am Ende entscheiden wird. Ich habe ja einschlägige Erfahrungen mit der sich auch hier wohl abzeichnenden Handlungsweise und dem zu geringen Tatsachenwahrnehmungswille so mancher Land-Richter(in).

In „Panik“ - wie Skrziepietz wohl hofft und deshalb unwahr vormacht - bin ich also keineswegs.

P.S.

Skrziepietz (der in Hannover wohnt, ich in Kassel) macht im Blog allerhand Ausführungen zur Zuständigkeit des LG Frankfurt. Da er es „nicht so mit den Tatsachen hat“ blendet er aus, dass er selbst mindestans zwei Mal zeitlich parallel in Hannover gegen mich klagte (und dort zwei Mal bitter verlor) ... das ist für ihn wohl „zu schwierig“:

Die Ausnutzung eines formal gegebenen (fliegenden) Gerichtsstandes ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn sie aus sachfremden Gründen erfolgt, insbesondere in der Absicht, den Gegner zu schädigen (KGR Berlin 2008, S. 470 ff.; LG Aurich, MMR 2013, S. 249 f.).