Amtsgericht Kassel untersagt von Schädigungsabsicht getriebenem Lügner Andreas Skrziepietz (Hannover) blöde Verleumdungen und Beleidigungen

Andreas Skrziepietz, dummes Zeug schreibender Hass-, Hetz- und Quaknazi aus Hannover behauptet gelegentlich ein „Dr. med.“ zu sein (eine dauerhafte oder ernsthafte berufliche Tätigkeit ist nicht bekannt und erscheint im Hinblick auf sein Schriftschlecht unwahrscheinlich bis unmöglich) und hat mich öffentlich beleidigt und verleumdet. Deshalb hatte ich ihn – selbst – abgemahnt und nach dem Ausbleiben der Unterlassungserklärung – ebenfalls selbst, d.h. zunächst ohne Anwalt – erfolgreich per Einstweiliger Verfügung auf Unterlassung folgender Äußerungen in Anspruch genommen:
- der Maulheld hatte vorsätzlich unwahr behauptet und vorgemacht, es sei „angesichts“ (eines davon hat er - wie er selbst einräumte - nie gesehen!) zweier „Gutachten“ eine Unterbringung meiner Person zu überlegen;
- der Lügner hatte dummdreist über mich behauptet, ich hätte zum Mord an Politikern aufgerufen und gegnerische Rechtsanwälte mit dem Tode bedroht;
- der erweislich mindestens wegen Beleidigung und Bedrohung - sowie weiterer Straftaten - vorbestrafte Titelbetrüger (s.u.) Skrziepietz hatte öffentlich vorsätzlich unwahr herumgelallt, ich hätte mehrfach in Haft gesessen und sei vorbestraft;
- der krasse Verleumder hatte vorsätzlich unwahr vorgemacht, dass ich Unterhaltszahlungen an meine Exfrau nicht geleistet habe;
- Andreas Skrziepietz - der sich selbst öffentlich mehrfach in ausländerfeindlicher und rechtsradikaler Weise äußerte - hatte behauptet, ich sei „faschistoid“.
Ich stelle gerade fest, dass sich der auch insoweit dummdreist agierende Lügner Andreas Skrziepietz aus Hannover nicht vollständig an die gerichtliche Verfügung hält, weshalb gegen ihn jetzt auch die Ordnungsstrafe von bis zu 250.000 Euro bzw. bis zu 6 Monaten Haft (die für jeden Fall der Übertretung angedroht ist) beantragt und verhangen werden kann. Womöglich liegt das daran, dass der „Dr. med.“ - der sich sogar vor Gericht offensiv und vorsätzlich unwahr als „Diplomjournalist“ ausgab und in einem weiteren Fall ebenso aggressiv unwahr behauptete, er sei „weder angeklagt noch verurteilt” - offenbar enorme Schwierigkeiten damit hat, mehr als einen kurzen Satz verstehend zu lesen. Womöglich geilt sich Skrziepietz deshalb - und wegen der seine Persönlichkeit geradezu trefflich definierenden Schädigungsabsicht - die wieder stets ein Hinweis auf Rechtsmissbrauch ist, nach Gerichtsbeschlüssen an der Kostenverteilung auf, weil ihm der Inhalt der Gerichtsbeschlüsse infolge des, auch in seinen Artikeln erkennbaren, „praecoxial-progredienten geistigen Regressuss“ (vorzeitig-fortschreitender geistiger Abbau) nicht zugänglich ist.
Der nicht nur die Öffentlichkeit belügende Quaknazi und Prozessbetrüger (s.o.) wird demnächst vier - womöglich sogar fünf - weitere Quittungen vom LG und OLG Frankfurt bekommen. Der Termin vor dem OLG steht fest, es ist der 31.08.2025. Vor dem Landgericht sollte es jetzt hoffentlich schneller gehen.
Und, wenn er nicht einlenkt, erhebe ich die Hauptsacheklage.
Übrigens „querulierte“ Andreas Skrziepietz nach der mündlichen Verhandlung (Bild oben) mit einem Schreiben, bei dem nicht mal das Datum stimmt (der 7. Juli kann es nicht gewesen sein, es sei denn er ist jetzt - nach „Diplom-Journalist“ und „nicht angeklagt oder verurteilt“ auch noch ein „Zeitreisender“) und zeigt, dass – mit solchen Äußerungen überzieht der „Julius-Streicher-Ersatz“ namens Andreas Skrziepietz andere in stumpf-blöder Beleidigungsabsicht – selbst nicht deklinieren kann.
Es heißt nämlich richtig „Sehr geehrter Herr Vorsitzender“.
An Andreas Skrziepietz/Docmacher aus Hannover habe ich ein paar Fragen:
- Haben Sie sich „einen runter geholt“, als Sie die Ihnen verbotenen Äußerungen - wohl aus Verärgerung über die einstweilige Verfügung - erneut tätigten?
- Können Sie überhaupt auf andere Weise, als der Befriedigung Ihrer kriminell-niedrigen Schädigungsabsicht, eine solche erlangen?
- Wenn andere Ihrem öffentlichen Gequake nach „dumm“ sind, weil diese in wenigen Einzelfällen falsch deklinieren – sind Sie denn selbst nicht „so kackdumm wie ein Besenstiel“ wenn Sie andere auf diese Weise beleidigen aber (siehe Titelbild) selbst falsch deklinieren?
- Weil Sie mir immer wieder damit kommen wollen: Sind Sie wirklich zu blöd um zu begreifen, dass der vor mehr als einem Jahrzehnt gewagte Versuch des nicht grundlos sehr unfreiwillig ehemaligen Rechtsanwalts Philipp Karl Berger - meine Domains zu pfänden - krass scheiterte? Ich habe, das wissen Sie genau, die Domains noch: Was soll diese blöde Drohung also? Soll ich mich „darob totlachen“? Ihrer – beim „dumm Hetzen“ – stets großzügigen Diktion nach wäre die sehr vermeintliche „Drohung“ also ein „Mordversuch“.
- Herr Andreas Skrziepietz: Glauben Sie wirklich, das Ihre Handlungsweise kein Stalking ist? Dann lesen Sie mal „Stalking: Klinische und forensische Bedeutung“ von H. Dreßing, N. Bindeballe, C. Gallas, P. Gass auf Seite 23 (ab „Der Rache suchende Stalker“) und auf Seite 21 ab „Es gibt aber Sonderfälle des Stalkings, bei denen die Mittel des Rechtsstaates auch zum Zwecke des Stalkings missbraucht werden“. Um zu verstehen, dass Ihr Verhalten recht eindeutig auf diese Einordnungen zutrifft, muss man kein Arzt sein. Zu dem kommt dort der Begriff der „narzisstischen Kränkung“ als Auslöser vor. Das passt auch 1:1 auf Ihre Verhaltensweise. Ebenso passt, dass Sie - der Sie Täter sind - sich schauspielernd als Opfer ausgeben: „... oder gar um Stalker selbst, die sich als Opfer aus geben, wobei diese Strategie – wenn sie nicht rechtzeitig erkannt wird – für die fälschlich beschuldigten Personen eine neue und besonders bösartige Stalking-Methode darstellen kann." (Ebenda, Seite 21) Muss ich Sie an Ihre zahlreichen - fruchtlosen und fruchtlos bleibenden - Strafanzeigen und ihre dummdreisten Lügen (s.o.) vor den Gerichten erinnern?
- Glauben Sie wirklich, Sie können Berichte darüber, dass Sie ein, das Recht und die Gerichte auf kriminelle Weise (durch garstige Lügen) missbrauchender Prozessbetrüger sind, „wegverleumden“?