Der „Docmacher“ Andreas Skrziepietz trägt auch vor dem AG Kassel erweislich vorsätzlich unwahr vor

Der  „Docmacher“ Andreas Skrziepietz trägt auch vor dem AG Kassel erweislich vorsätzlich unwahr vor
Bild und Beweis: Ausschnitt aus der Stellungnahme des Andreas Skrziepietz selbst

Zwei Verfahren wegen Prozessbetrugs (er habe ein „Journalismus-Diplom“, er sei „weder angeklagt noch verurteilt“) reichen dem Andreas Skrziepietz (selbsternannter „Docmacher“ aus Hannover) nicht.

Mir wurde gestern kurz vor der Verhandlung ein 40-seitiger Schriftsatz der Kanzlei des unter Nazis und Covidioten sicher sehr beliebten Kölner Rechtsanwalts und „Medienunternehmers“ Markus Haintz übergeben, der auf seine Art (die mit der skrziepietzschen übereinstimmt) ein „ganz besonders tapferer Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ ist. Vielleicht ist er also momentan mit den von ihm für sich selbst betriebenen Unterlassungsverfahren und vielleicht sogar gegen ihn auf Grund seiner ebenfalls skrziepietzschen „Medienarbeit“ angeleierten Strafverfahren ...

... ebenso „überlastet“ sein könnte wie es hinsichtlich seines neuen Mandanten Andreas „Quak“ Skrziepietz offensichtlich der Fall ist.

Tatsache ist: Schon auf Seite 2 des Schriftsatzes steht, dass das Folgende eine direkte „Schilderung“ des Andreas Skriepietz himself sei:

Bild: Ausschnitt aus dem so genannten „Schriftsatz“

Offenbar hat der Anwalt über weite Teile des „Schriftsatzes“ (ich denke so bis Seite 21, aber auch punktuell danach) einfach den tatsächlich wirren und sich punktuell selbst widersprechenden Inhalt ein oder mehrerer Mails des Andreas Skrziepietz per Copy & Paste übernommen - möglicherweise hat Skrziepietz das so verlangt. Möglicherweise hat Skrziepietz auch verlangt, dass alle seine Vorgaben 1:1 aufgenommen werden. Darunter das Obige. Derlei machen Anwälte - unter Hinweis auf ihre Rolle als „Organ der Rechtspflege“ eigentlich nicht (denn es ist deren Job, den Prozessstoff zum Nutzen der Mandanten zu sortieren, zu versachlichen und zu straffen) und wenn doch handelt sich regelmäßig um eine zwar versteckte aber offensichtliche Distanzierung von den – gleichwohl auf „eindringlichen Kundenwunsch“ vorgetragenen – Inhalten. Vorliegend ist das aber eher nicht der Fall.

Und offensichtlich hat jemand aus der Kanzlei des Markus Haintz jedes Vorkommen von „Reinholz“ (egal, ob groß- oder kleingeschrieben) durch „Der Antragsteller“ ersetzt.

So wurden auch als „Glaubhaftmachung“ angegebene URLs vielfach wie folgt angegeben:

„Glaubhaftmachung: https://joerg-Der Antragsteller.blogspot.com/...”

Richtig hätte es „https://joerg-reinholz.blogspot.com/“ heißen müssen.

Regelmäßig steht im Text auch „Der Antragsteller“ wo „der Antragsteller“ stehen sollte und sogar sowas:

Mein Name ist aber Reinholz, Jörg Reinholz und im Hinblick auf die Sorgfaltspflichten eines Anwalts ist das nicht lustig.

Andreas „Docmacher“ Skrziepietz würde wegen dieser Fehler auf die ihm eigene, „kackdummdreist“ anmutende Weise quaken, dass die Person nicht schreiben könne - wenn es nicht „sein“ Anwalt wäre:

Bild: Übrigens hatte Skrziepietz mit „ein Rechtslaie kann nicht lesen“ die „große Fresse“ - mein Antrag auf Ablehnung aller drei Richter der 3. ZK des LG Frankfurt war zulässig. Sagt das OLG, welches insoweit mir, meiner Anwältin und dem Bundesverfassungsgericht folgte. Er hat und kennt den Beschluss, lässt seinen Unsinn aber stehen und zeigt so deutlich auf, dass es ihm um Hetze - nicht aber um wahre Tatsachendarstellung geht.„Vorsicht Lerngefahr“: Bei Andreas Skrziepietz jedenfalls lernt man Falsches...

Skrziepietz hat mal wieder gelogen.

Jeder kann sich davon überzeugen, dass Skrziepietz die Aussage im Titelbild dieses Artikels verfälscht hat.

Denn er behauptet über die von ihm willkürlich und zum Zweck der Täuschung des Gerichts zusammengestückelte Textstelle, ich hätte damit den Mordversuch (so es einer war, hier kommt auch versuchter Totschlag in Betracht) an einem Michael Stürzenberger „eindeutig gutgeheißen“.

Wahr ist aber folgendes:

Im Artikel unter der URL https://docs.fastix.org/der-quaknazi-andreas-skrziepietz/ habe ich geschrieben:

„Wie die Dinge liegen scheint sich ein Afghane durch die (sich nunmehr als „grundlos angegriffen“ und „gar friedlich“ gerierenden) Hetzer und deren notorische Herabwürdigung des Islam „bis aufs Blut“ provoziert gefühlt zu haben – und hat, was in unserer Kultur unverzeihlich ist, zum Messer gegriffen. Und weil in Afghanistan seit Jahrzehnten Krieg und Terror herrscht haben wir es bei den Flüchtlingen aus Afghanistan in einem signifikant erhöhtem Maße mit Personen zu tun, die psychiatrischer Hilfe bedürfen. Ja, es ist tatsächlich ein ernst zu nehmendes Problem und eine Gefahr, dass solche Personen (die zudem aus einer Kultur stammen in der faktisch jeder Mann mit einer Waffe herumläuft) mit einer krankheitsbedingt sehr kurzen Zündschnur unerkannt frei herumlaufen.“

(Fettschrift, damit der oder die Dümmste die Verfälschung durch die Weglassung der Worte „was in unserer Kultur unverzeihlich ist, zum Messer gegriffen.“ erkennt.) Ein „eindeutiges Gutheißen eines Mordversuches ist das selbst für Idioten erkennbar gerade nicht - sondern das glatte Gegenteil und ich werde eine weitere Strafanzeige wegen Prozessbetruges stellen.

Falls irgendwer auch nur zweifelt: Der Artikel und ergo der Textabschnitt findet sich auch im Webarchiv:

https://web.archive.org/web/20241202233122/https://docs.fastix.org/der-quaknazi-andreas-skrziepietz/

Ich habe diesen also seit dem 2. Dezember 2024 nicht verändert.

Andreas Skrziepietz kann sich jetzt entscheiden ob er als „Lügner und Betrüger“ oder als geistig regressierte Person, die schon mit 57 „nicht (mehr) dazu in der Lage ist, die Inhalte aus einen nur mäßig langen Text zu erfassen“ erscheinen will.

Zum Verfahren vor dem AG Kassel an sich:

Ich nehme Andreas Skrziepietz auf Unterlassung von 30 (erste Zählung seines Anwalts) oder 18 (zweite Zählung seines Anwalts - im selben Antrag!) übel verleumdenden und beleidigenden Äußerungen - zu denen er sich „wahngleich“ als „berechtigt“ ansieht - in Anspruch. Er macht ein Recht auf einen „Gegensschlag“ geltend - schon das Landgericht Frankfurt hat ihm aber in der Sache 2-03 o 117/24 erklärt, dass es ein solches Recht nur unter engen Voraussetzungen – vorliegend nicht – gibt:

Ich habe selbst verhandelt, die Kanzlei des Markus Haintz aus Köln hat im Hinblick auf die Regeln der Prozessökonomie einen – ausdrücklich unbescholtenen – Vertreter aus Kassel beauftragt. Die „Beweise“, von denen Skrziepietz in seinem Blog quakt, haben sich übrigens als „Hörensagen“ herausgestellt. Was er auch öffentlich als „Beweis“ bezeichnete erweist sich z.B. als Textschnipsel aus offensichtlichen Hassblogs ohne Impressum:

Hier seine eigene Wiedergabe, die deutlich zeigt, dass er den Charakter seines „Beweises“ als Hass- und Hetzblog kennt.

Blogs die ich übrigens einem an mir mehrfach gescheiterten, kriminellen (verurteilten!) Exrechtsanwalt und „Pleitier“ Philipp Karl B. (nomadisierend: Mönchengladbach, Köln, Düsseldorf, Essen, Titz) und einer irren Carola B. aus W. bei K. zuordne. Die übrigens wegen Sozialbetruges verurteilt wurde und ihr Stalking gegen einen Expartner „Fred K.“ auf mich ausdehnte.

Hörensagen - just auch noch aus anonym und sogar unter Missbrauch des Namens einer bekannten Gerichtsreporterin betriebenen, offensichtlichen Hetzblogs - ist aber kein „Beweis“ - und auch keine „Glaubhaftmachung“.

Ferner hat Andreas Skrziepietz nur das Gutachten vorgelegt, in welchem ich „gesund geschrieben“ - und im Strafverfahren frei gesprochen wurde, weil ich keine Straftat beging. Skrziepietz hatte öffentlich gelogen, als er erklärte angesichts zweier Gutachten wäre eine Unterbringung zu überlegen“ - denn schon das Zweite hat und kennt er gar nicht - dieses müsse vom Gericht beigezogen werden schrieb er öffentlich. Soweit dann auch zu angesichts“.

Satz des Tages:

Es ist immer wieder nett, wenn sich meine für gewöhnlich a) dummen, b) verlogenen und c) kriminellen Gegner durch solche Selbstwidersprüche selbst entlarven. Ich kenne dieses Verhalten seit „Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth“.

Jörg Reinholz

„Fun-Fact“ (so nennt Skrziepietz das): Aus dem Gutachten, welches er hat - Seite 52 übrigens - geht hervor, dass ich „strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten“ bin. Skrziepietz kann auch hier nur behaupten, dass er kein Lügner sei, weil er nicht lesen kann oder nicht in der Lage ist, relevanten Inhalt in längeren Texten zu erkennen und zur Kenntnis zu nehmen.

Denn er behauptete ergo wider anderen Wissens, ich sei wegen diverser Straftaten verurteilt worden. Der Richter hat nach eigenem Bekunden das behauptete Aktenzeichen bei einer Nachsuche in einer Datenbank nicht gefunden. Zudem kann ich - ganz anders als der multibel vorbestrafte Andreas Skrziepietz aus Hannover - jederzeit ein sauberes Führungszeugnis vorlegen.

Ich habe dem Gericht eine Kopie meines Abiturzeugnisses vorgelegt, welches ich an einer regulären (staatlichen) Bildungseinrichtung erworben habe. Der Lügner Andreas Skrziepietz aus Hannover hatte in seiner blöden Verleumdungsabsicht behauptet, man hätte mich dazu nicht zugelassen. Der Vertreter-Vertreter hat ein wenig genervt, und z.B. die Echtheit der Kopie angezweifelt. Ich hatte aber 20 vorausgefüllte Vorlagen für Eidesstattliche Versicherungen dabei. Diese Einrede hat also nur Zeit gekostet und ich war - als prozessual erfahrener Rechtslaie - auf solche „Nummern“ - die regelmäßig von „verzweifelten Verlierern“ (just auch deren Vertretern) gebracht werden - bestens vorbereitet.

Ebenso habe ich vorgetragen, dass die Behauptungen des Andreas Skrziepietz, ich sei vermögenslos und sein öffentliches und verleumdendes Vormachen, ich hätte aktuell Anträge auf Prozesskostenhilfe gestellt, vorsätzlich unwahr sind.

Andreas Skrziepietz ist nicht persönlich zum Termin erschienen. Musste er auch nicht, er war ja durch einen Vertreter seines Vertreters vertreten.

Wie üblich hat sich der Richter nicht ausdrücklich geäußert, wie er entscheiden wird. Aber ich bin im Hinblick auf den 40-seitigen Schriftsatz und den Verhandlungsverlauf in positiver Erwartung und kündige Andreas Skrziepietz an, dass ich aus der Verfügung gnadenlos vollstrecken werde.

„Fun-Fact“: Der nicht grundlos bei ganz merkwürdig denkenden Personen sehr beliebte Markus Haintz führt - um der Verleumdung meiner Person durch die Bezeichnung als Querulant entgegen zu treten - ernsthaft wie folgt aus:

Da lasse ich mich gegenüber Herrn Markus Haintz zu einem „Echt jetzt? Sie wollen Jurist sein?“ hinreißen. Denn im Verfahren 280 Ds 2260 Js 5822/17 bin ich später mit Pauken und Trompeten frei gesprochen worden, weil ich erweislich keine Straftat beging. Und der Gesetzgeber hat die von ihm ins Gesetz aufgenommene Möglichkeit, ab Klageerhebung einer „Einstellung wegen geringer Schuld“ nicht zuzustimmen, ausdrücklich mit dem Ehrenschutz der oder des zu Unrecht angeklagten begründet. Und dann kommt ein „Rechtsanwalt“, der ein „Organ der Rechtspflege“ sein soll, aber andere gerne mal unsachlich und die Grenzen der Rechtsordnung austestend als „Schwachkopf“ bezeichnet, daher und versucht daraus,eine Berechtigung zum Verleumden als „Querulant“ zu stricken?

Ich frage: Was GENAU sind Sie denn bitte selbst, Herr Markus Haintz?

[Update: Ich habe der Anwaltskammer Köln höflich und unter maximaler Zurückhaltung Mitteilung über den „Schriftsatz“ deren Mitglieds Markus Haintz gemacht, denn nach meiner Auffassung drängt sich bei einem hinreichend vernünftigem und sachverständigen Lesen des „Schriftsatzes“ der Gedanke auf, dass die Maßnahmen gemäß § 15 i.V.m. § 14 Absatz 2 Nummer 3 der Bundesrechtsanwaltsordnung angezeigt sind.]

„No-Fun-Fact“: Ich werde wohl die mich in Frankfurt vertretende Anwältin trösten müssen, weil sich jemand, der einen derart krass schlechten „Schriftsatz“ verfasste (genauer: „zusammenrotzte“) wie eben der Herr Markus Haintz, sich als „Kollege“ derselben bezeichnet. Vielleicht sollte er sich auf die „Haintz Media“ konzentrieren (und also die Zulassung freiwillig zurück geben) denn mit seiner Pflicht zur Wahrung der Interessen seiner Mandanten ist das Zustandekommen und der Inhalt jedenfalls des hier besprochenen Schriftsatzes nicht in Übereinstimmung zu bringen.

Noch was?

Ja! Wie bei Andreas Skrziepietz nahezu üblich hat er etwas geäußert, was seine Position in der Frage, ob er es war, der mir Mails unter Missbrauch des Namens meiner Schwester zusandte, deutlich verschlechtert. Bisher geht das LG Frankfurt davon aus, dass ihm die Autorenschaft trotz Übereinstimmungen in Stil und Inhalt nicht genügend nachgewiesen sei. Er hat neue Indizien geliefert - und ich verwette meinen Arsch darauf, dass er das nicht begreift.

Dumm, dümmer, „Docmacher“!

Am Vorabend des Prozesses veröffentlichte Andreas Skrziepietz wie folgt:

„Fun-Fact“: Nicht etwa ich, sondern er hat den Anwalt gewechselt. Denn die Media-Kanzlei aus Frankfurt hat ihn in der Sache nicht vertreten. Jenseits aller Ausreden, die Skrziepietz wohl vortragen würde, dürfte es „kräftig gekracht“ haben. Ich vermute sogar, man hat ihm aus Frankfurt mitgeteilt, dass meine Empfehlung an Andreas Skrziepietz, zeitigst einen Psychiater aufzusuchen, alles andere als „aus der Luft gegriffen“ ist.

Und im Übrigen lügt er mal wieder. Es ist objektiv unwahr, dass ich 6 mal gegen ihn in Folge verloren habe. Andreas Skrziepietz lügt hier zudem offensiv, denn schon aus der Auflistung in meinem – ihm bekannten – Verfügungsantrag geht deutlich hervor, dass es gerade nicht so ist. So fehlen z.B. beiden Prozesse in Hannover, die er trotz seiner dummdreist-fulminanten Lügen nicht nur „mit Pauken und Trompeten“sondern rechtskräftig – gegen mich verloren hat.

Es sei denn natürlich, er kann – so schreibt er über mich – nicht rechnen oder meinetwegen nicht zählen – oder aber er ist damit überfordert, Sachverhalte und Handlungen zeitlich einordnen.

Dumm bis „sch[o|ö]n blöd“ mutet sein rhetorisches Vormachen „Es sei denn er ist mal wieder zahlungunfähig“ an. Ich frage mich: „Wo hatte Skrziepietz seine Finger als er das tippte? Und kennt Andreas Skrziepietz überhaupt eine andere Weise, Befriedigung zu erlangen, als durch Lügen, Hass, Hetze, Verleumdung und/oder blöde Beleidigungen?“

Der Andreas „Quaknazi“ Skrziepietz wird in diesem Sommer vorhersehbar weitere – ganz bittere – Niederlagen erfahren. Und auch die zu erwartenden Strafverfolgungen wegen mehrerer Fälle des Prozessbetruges – ab vier ist es wohl eine Serie – werden und sollen ihm nicht gefallen, sondern ihm sein Verhalten „emmerdieren“. Den finanziellen Schaden hat nach den - teils schon sehr bald - zu erwartenden Entscheidungen übrigens auch seine Rechtsschutzversicherung, die ganz bestimmt auch eine Regelung in den AGB hat, wonach diese ihn in Regress nehmen kann.

Und darin sind die dann gnadenlos.