Der tiefe Fall des „Neuhimmlers“ Sven Liebich: Eine Warnung für den Maulheld Andreas Skrziepietz (Hannover)

Der tiefe Fall des „Neuhimmlers“ Sven Liebich: Eine Warnung für den Maulheld Andreas Skrziepietz (Hannover)
Der Maulheld Andreas Skrziepietz sollte das genau lesen. Falls dieser Hassverspritzer noch zum verstehenden Lesen in der Lage ist. Vermutlich wird er aber das Urteil als das einer „linksgrün versifften Justizschlampe“ abtun. So denken und reden die zur AfD-Wählerschaft vereinigten Nazis, Covidioten und Putin-Liebchen.

Ausweislich seiner Veröffentlichungen vermeint mein „Lieblingshassblogger“ und Stalker, Andreas Skrziepietz (selbst ernannter „Docmacher“), er dürfe Politiker und Medienschaffende und Diskussionsgegner „frei von der eigenen Leber weg“ verleumden und beleidigen. Genau so dachte der Neuhimmler Sven Liebich (geb. in Merseburg, zuletzt Halle) - für den die Unschuldsvermutung nur beschränkt gilt, weil der schon anderweitig wegen einer AfD-typischen Straftat (Volksverhetzung) rechtskräftig verurteilt ist. Liebich hatte nach Feststellung des Amtsgerichtes und (in der Berufung) des Landgerichtes ebenfalls (Andreas Skrziepietz tut genau das) politische Gegner übel beleidigt, ebenfalls mit Strafanzeigen um sich geworfen. Der hat einfach nicht aufhören können und nach dem Amtsgericht meinte nun auch das Landgericht Halle, dass eine sehr unfreiwillige Maßnahme der Verhaltenskorrektur absolut nötig ist - und sieht dafür einen Zeitraum von zunächst 18 Monaten vor, denn es kommt noch etwas nach. Und die Justiz trocknet schon mal Brot für dessen Wiedersehensfeiern mit anderen Nazis.

Wahrheitswidriges Vormachen auf der Webseite des Andreas Skrziepietz (Hannover): Tatsächlich mutiert er - im Falle von Kritik an seinem Verhalten oder auch nur Widerspruch bezüglich seines dummen Blahfasels - zu einem Feind der Meinungsfreiheit: Dieser „AfD-Ulbricht“ beleidigt, verleumdet, stalkt, klagt, belügt das Gericht.
Symbolbild: Der selbstvorgebliche „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ Andreas Skrziepietz (Hannover) kann gern dagegen klagen, dass ich ihn, im Hinblick auf obiges, als „verlogen wie Walter Ulbricht“ bezeichne.

Genau wie der covdiodistische Aktivist und Nazi Sven Liebich vermeint der nur angeblich für die Meinungsfreiheit eintretende Rechtsradikale Andreas Skrziepietz aus Hannover aber im Falle von Kritik an seinem Verhalten (Hassrede, Verleumdungen, Lügen und Stalken sind sein Repertoire) mit „Meinungsfreiheit“ aber nur das vermeintliche Recht, dass er selbst und seine Covidioten- und Nazifreunde andere schädigen dürfen. Kritisiert man den, stoisch Wörter wie „fettgefressen“, „Enddarmbewohner“ oder „Demok-Ratten“ gebrauchenden Hetzer Skrziepietz und teilt ihm mit, welche „niedrig und schräg fliegende Sorte Vogel“ dieser Quak- und Echtnazi wohl sei, dann tickt er aus, lügt, klagt und schämt sich nicht einmal, vorsätzlich unwahre Versicherungen an Eides statt zu leisten.

Morgen gibt es für ihn den ersten Warnschuss:

Wann:

Donnerstag, 15. August 2024, 10:00 Uhr

Wo:

LG FFM, 60313 Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2
Gebäude B, Saal/Raum 304

Was:

LG FFM 2-23 o 255/24: Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Unterlassung. Skrziepietz hatte mich meiner Anwältin gegenüber, in der eindeutigen Absicht, das Verhältnis zwischen mir und dieser zu stören, übel verleumdet und nach meiner Unterlassungsaufforderung daran fest gehalten. Genau genommen hatte er das gegen mich begonnene Stalking bei meiner Anwältin fortgesetzt und lebt in dem Wahn, ER dürfe das.

Was noch:

Ich kann es nicht wissen, vermute aber, der sich selbst für „hoch schlau“ haltende Andreas Skrziepietz versucht mehr oder weniger bewusst eine Offenbarung seines gewiss „ganz besonderen“ Geisteszustandes zu vermeiden und kommt also nicht. Er könnte dann erklären müssen, wieso er denn bitte seinem inneren Verlangen, zu stalken und zu verleumden, „nicht widerstehen“ konnte:

Bildschirmfoto: Offenbar für diesen typische Kommunikation des Andreas Skrziepietz mit der gegnerischen(!) Anwältin. Ich überlasse es meinen Lesern, diesen für „völlig Ballaballa“ oder „normal“ zu halten. AfD-Wähler, Covidioten, Vollnazis und andere Irre werden wohl vermeinen, solches Verhalten sei „ganz normal“. Nur für solche ist das wohl auch.

Übrigens: Skrziepietz ist kein Arzt. Er darf also von Gesetzes wegen keine Diagnosen stellen.

Fortsetzung am 10. Oktober ab 08:45(!) , ebenda, Raum 337:

Andreas Skrziepietz aus Hannover verlangt von mir die Unterlassung meiner, stets zulässiger Wertungen über das von ihm veröffentlichte Covidioten- und Nazigewäsch. Ferner will dieser besonders schräge Freund (nur) der (eigenen) Meinungsfreiheit stalken ohne „Stalker“ genannt zu werden, mich und andere durch öffentliche Schrift frei von seiner Leber weg beleidigen ohne dafür „Verbalterrorist“ genannt zu werden - und sich für sein dreckiges und strafbares Handeln also selbst nicht kritisiert wissen. Er, der mich beleidigte und rund 2 Jahre lang stalkte, dazu sogar dummdreist den Name meiner verstorbenen Schwester missbrauchte, will in seinem niedrigen und von Schädigungabsicht geprägtem Wahn - allen Ernstes - ein Schmerzensgeld von € 4000. Sogar ein klar grundrechtswidriges (Art. 5 GG) Berichtsverbot über sich will er erreichen - ich soll seinen Name nicht nennen dürfen, er indes will mich - sogar unter Gebrauch des eigenen Namens öffentlich aufs Dreckigste beleidigen dürfen:

Ich habe also Widerklage auf Unterlassung dessen Stalkings und einer Reihe solcher wüsten Beleidigungen eingereicht.

Es ist für Menschen mit gesundem Geist absehbar, dass das ganz anders ausgeht, als vom Verbalterrorist und Maulheld Andreas Skrziepietz erträumt.

Wahrscheinlich lesen wir von „Docmacher“ Skrziepietz also demnächst querulatorisches Gewäsch über „Unschuldsvermutung“, „Berufungen“, „Revisionen“, „Verfassungsbeschwerden“, „Gang vor den Europäischen Gerichtshof“, „Restitutionen“ und nach jedem vergeblichen Rechtszug etwas über „linksgrün-versiffte“ Richter, welche „Demok-Ratten“ seien und dass es einen „Change“ in der Justiz brauche. Denn auch das sind seine Lieblingsausdrücke aus dem „Schimpfwörterbuch für komplett durchgeknallte Dumm-Nazis und AfD-Fans“. Welches er, wie der Maulheld und rechtsradikal-covidiodistische(²) Blahfasler Andreas Skrziepietz durch seine öffentlichen Schriften beweist, mindestens teilweise auswendig kann.

¹) Falls jemand dem „rechtsradikal-covidiodistisch“ widerspricht: Dann eben „covidiodistisch-rechtsradikal“. Gerne doch!