Dumm und dümmer (handelt) Andreas Skrziepietz (Hannover)

Dumm und dümmer (handelt) Andreas Skrziepietz (Hannover)
handelt Andreas Skrziepietz.

Nachdem ich dem LG Frankfurt in der Sache 2-03 O 38/25 vorlegte, dass der selbst ernannte „Docmacher“ Andreas Skrziepietz (Hannover) erheblich vorbestraft (mithin kriminell) ist (Bericht) - und nachdem ihm das zuging - konnte er es nicht lassen, folgendes öffentlich auszukotzen:

„Andererseits ist die Faschisierung der BRD schon so weit fortgeschritten, daß man eine Verurteilung nach dem Gummiparagraphen 130 als Ritterschlag auffassen kann.“

Das hätte eine auch nur einigermaßen klug und vernünftig handelnde Person nicht getan, denn die Staatsanwaltschaft hatte kurz zuvor im Hinblick auf die Vorstrafe ein weiteres Strafverfahren wegen Volksverhetzung gegen Skrziepietz nach § 154 Absatz 1 der StPO eingestellt:

“Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen, wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt [...] und wenn eine Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint.“

Die Vermutung der Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (StA Göttingen), dass die verhängte Strafe „zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint“ hat er durch den obigen Satz klar widerlegt. Das zu tun ist dumm, das durch „öffentliche Schrift“ zu tun ist dümmer. Und als „dumm“ gilt bekanntlich, wer Dummes tut!

Andreas Skrziepietz aus Hannover konnte deshalb auch nicht widerstehen...

mal wieder eine stumpf-blöde Beleidigung gegen meine Anwältin zu ejakulieren. In diesem Zusammenhang frage ich den Andreas Skrziepietz mal ganz „burschikos“, ob er sich dabei „Einen runterholt“. Der Hassverspritzer muss mir diese Frage nicht beantworten. Aber wenn das so ist, dann sollte er dringend einen Psychiater aufsuchen.

Natürlich geht das an das Gericht.